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   LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2021 - L 7 KA 13/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,21121
LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2021 - L 7 KA 13/19 (https://dejure.org/2021,21121)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.06.2021 - L 7 KA 13/19 (https://dejure.org/2021,21121)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Juni 2021 - L 7 KA 13/19 (https://dejure.org/2021,21121)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 106a Abs 2 S 1 SGB 5 vom 14.11.2003, § 106a Abs 6 SGB 5 vom 26.03.2007, § 82 Abs 1 SGB 5, § 32 Abs 1 S 2 Ärzte-ZV, § 33 Abs 2 Ärzte-ZV
    Vertragsärztliche Versorgung - Fachärztin für Anästhesiologie - Kooperation mit anderem Anästhesisten in Praxisgemeinschaft - Abrechnungsprüfung - Honorarberichtigung - Missbrauch der Kooperationsform aufgrund Patientenidentität - Aufgreifkriterium von 20 Prozent ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 106a Abs 2 S 1 SGB 5
    Plausibilitätsprüfung - Patientenidentität - Missbrauch der Kooperationsform Praxisgemeinschaft - ambulant tätige Anästhesisten - Aufgreifkriterien - sachlich-rechnerische Richtigstellung - Honorarrückforderung - Abrechnungsprüfung - Befugnis der Kassenärztlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abrechnungsprüfungs-RL (ARL) § 11
    Sachlich-rechnerische Berichtigung eines vertragsärztlichen Honorars; Nichterreichen eines Aufgreifkriteriums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Schein-Praxisgemeinschaften | Prüfung auch unterhalb des Aufgreifkriteriums von 20 % gemeinsamer Patienten

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Praxisgemeinschaft nur zum Schein bringt Ärzten Pein

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 19.08.2015 - B 6 KA 36/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Kassenärztliche Vereinigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2021 - L 7 KA 13/19
    Dabei differenziert das Bundessozialgericht zwischen den Fällen der grob fahrlässig unrichtig abgegebenen Abrechnungs-Sammelerklärung und den Fällen einer nur pro forma bestehenden Kooperationsform; beide Konstellationen gestatten die Schätzung (Urteil vom 19. August 2015, B 6 KA 36/14 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 36).
  • BSG, 30.11.2016 - B 6 KA 38/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Praxisschließung - Druck auf Krankenkassen und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2021 - L 7 KA 13/19
    Zwar hat das Bundessozialgericht später - ohne dass es für den dortigen Fall relevant war - angemerkt, dass außerhalb von § 32 Ärzte-ZV als rechtfertigende Gründe etwa gerichtliche Zeugenvorladungen und Hausbesuche in Betracht kämen (Urteil vom 30. November 2016, B 6 KA 38/15 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 33), was auch für die Möglichkeit einer stundenweisen Vertretung spricht.
  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 76/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2021 - L 7 KA 13/19
    Eine Praxisgemeinschaft kann nicht unter Hinweis auf die generelle Vertretungsbefugnis wie eine Berufsausübungsgemeinschaft geführt werden; die Vertragsärztin hat in dem Umfang Sprechstundenzeiten anzubieten, in denen sie ihre Patienten das gesamte Quartal hindurch behandeln kann und diese nicht gehalten sind, einen "Vertreter" aufzusuchen Insofern ist es die klare Aufgabe des Arztes, nicht nur auf die bestehende Kooperationsform der Praxisgemeinschaft hinzuweisen (vgl. u.a. Bundessozialgericht, Urteil vom 22. März 2006, B 6 KA 76/04 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 19) sondern gegebenenfalls auch die Behandlung des Patienten - abgesehen von Notfällen - abzulehnen und auf die bereits begonnene Behandlung durch den Praxisgemeinschaftspartner hinzuweisen und sich im Falle einer Vertretungsbehandlung auf die notwendige, d.h. keinen Aufschub zulassende Behandlung zu beschränken.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2017 - L 3 KA 16/14

    Sachlich-rechnerische Richtigstellung von Honorarforderungen der Vertragsärzte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2021 - L 7 KA 13/19
    Allerdings kann die Klägerin nicht beanspruchen, ohne jegliche Beanstandung gemeinsam mit dem Praxisgemeinschaftspartner Patienten zu behandeln, so lange das Aufgreifkriterium nicht erreicht ist (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. Januar 2017, L 3 KA 16/14, zitiert nach juris, dort Rdnr. 28).
  • BSG, 25.11.2020 - B 6 KA 6/20 B

    Sachlich-rechnerische Richtigstellung eines vertragsärztlichen Honorars

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2021 - L 7 KA 13/19
    Zuletzt hat das Bundessozialgericht in einem Beschluss vom 25. November 2020 (B 6 KA 6/20 B, zitiert nach juris, dort Rdnr. 16) betont: "Jedenfalls aber ist es in der Rechtsprechung des Senats geklärt und deshalb nicht mehr klärungsbedürftig, dass in Fällen der Abrechnung nicht erbrachter Leistungen und einer grob fahrlässig falschen Abrechnungs-Sammelerklärung die KÄV zur umfassenden Berichtigung und Schätzung des dem Leistungserbringer überhaupt noch zustehenden Honorars berechtigt ist." Bei der gegebenen Sachlage hatte die Beklagte auch, wie ihr Sitzungsvertreter in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat nachvollziehbar erklärt hat, gar keine andere konkrete Möglichkeit der Honorarkürzung als diejenige der Schätzung, denn es ist im Verhältnis der Klägerin zu Dr. S gerade nicht ermittelbar, wer welche Leistungen im Einzelnen erbracht hat; die vorgenommene Schätzungs- bzw. Kürzungsmethode erscheint daher sogar überaus sachgerecht:.
  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R

    Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2021 - L 7 KA 13/19
    Angesichts der Verstöße gegen die Regeln des Vertragsarztrechts konnte die Beklagte eine Honorarberichtigung im Wege der Schätzung vornehmen (Bundessozialgericht, Urteil vom 23. Juni 2010, B 6 KA 7/09 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 69).
  • BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 31/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bindung der Ärzte einer fachgebiets- und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2021 - L 7 KA 13/19
    Bislang hat das Bundessozialgericht auch immer deutlich gemacht, dass eine Vertretung nur bei Vorliegen der in § 32 Abs. 1 S. 2 und 3 Ärzte-ZV genannten Gründe (Urlaub, Krankheit, Fortbildung, Wehrübung und Schwangerschaft) in Betracht kommt (Urteil vom 14. Dezember 2011, B 6 KA 31/10 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 30).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.09.2023 - L 7 KA 29/20

    Vertragsärztliche Vergütung - sachlich-rechnerische Richtigstellung -

    Angesichts der grob fahrlässig falsch abgegebenen Abrechnungs-Sammelerklärung im Hinblick auf die Abrechnung des Chronikerzuschlages in allen streitgegenständlichen Quartalen und der Vielzahl der abgerechneten Versicherungspauschalen war die Beklagte zu einer umfassenden Berichtigung und Schätzung des dem Kläger überhaupt noch zu stehenden Honorars berechtigt (BSG, Urteil vom 17.9.1997, 6 Rka 86/95, zitiert nach juris, dort Rn. 27 f.; Urteil vom 13.5.2020, B 6 KA 6/19 R, zitiert nach juris, dort Rn. 29; vgl. auch Urteil des Senats vom 9.6.2021, L 7 KA 13/19, zitiert nach juris, dort Rn. 45).
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