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   LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009 - L 2 U 312/08   

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https://dejure.org/2009,20742
LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009 - L 2 U 312/08 (https://dejure.org/2009,20742)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.09.2009 - L 2 U 312/08 (https://dejure.org/2009,20742)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. September 2009 - L 2 U 312/08 (https://dejure.org/2009,20742)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Anerkennung einer Erkrankung der Lendenwirbelsäule (LWS) als Berufskrankheit (BK) Nr. 2108 und die Gewährung einer Verletztenrente; Geltendmachung einer bandscheibenbedingten Erkrankung der Lendenwirbelsäule durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009 - L 2 U 312/08
    Nach ständiger Rechtsprechung müssen im Unfallversicherungsrecht die anspruchsbegründenden Tatsachen, nämlich die versicherte Tätigkeit, die schädigende Einwirkung und Erkrankung erwiesen sein, d. h. bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muss der volle Beweis für das Vorliegen der genannten Tatsachen als erbracht angesehen werden können (vgl. BSGE 58, 80, 83; 61, 127, 129).

    Hingegen genügt hinsichtlich des ursächlichen Zusammenhangs zwischen der versicherten Tätigkeit und der schädigenden Einwirkung (haftungsbegründende Kausalität) sowie der schädigenden Einwirkung und der Erkrankung (haftungsausfüllende Kausalität) eine hinreichende Wahrscheinlichkeit (BSGE 58, 80, 83).

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009 - L 2 U 312/08
    Nach ständiger Rechtsprechung müssen im Unfallversicherungsrecht die anspruchsbegründenden Tatsachen, nämlich die versicherte Tätigkeit, die schädigende Einwirkung und Erkrankung erwiesen sein, d. h. bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muss der volle Beweis für das Vorliegen der genannten Tatsachen als erbracht angesehen werden können (vgl. BSGE 58, 80, 83; 61, 127, 129).
  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 4/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009 - L 2 U 312/08
    Selbst wenn unter Zugrundlegung der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 30. Oktober 2007 - B 2 U 4/06 R-) eine berufsbedingte gefährdende Tätigkeit beim Kläger anzunehmen wäre, wäre eine Anerkennung der BK 2108 nicht möglich.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2012 - L 2 U 24/09

    Monosegmentaler Bandscheibenschaden - Konsensempfehlung - 2. und 3.

    Zur Beurteilung der Frage, ob eine grundsätzlich zur Verursachung einer BK 2108 geeignete Gesamtbelastungsdosis auch im konkreten Einzelfall mit Wahrscheinlichkeit die wesentliche (Teil-) Ursache der aufgetretenen Lendenwirbelsäulenerkrankung war, wendet der Senat in ständiger Rechtsprechung die Konsensempfehlungen an (vgl. z.B. Urteile vom 20. Januar 2011, L 2 U 622/08, 19. November 2009, L 2 U 154/06 und 9. September 2009, L 2 U 312/08), da diese nach wie vor den aktuellen Stand der herrschenden wissenschaftlichen Meinung zur Verursachung von LWS-Erkrankungen darstellen.
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