Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2015 - L 21 U 151/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,70568
LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2015 - L 21 U 151/15 (https://dejure.org/2015,70568)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.09.2015 - L 21 U 151/15 (https://dejure.org/2015,70568)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. September 2015 - L 21 U 151/15 (https://dejure.org/2015,70568)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,70568) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 28.11.2006 - B 2 U 33/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2015 - L 21 U 151/15
    Zur Begründung hat er sich u. a. auf ein in seinem Auftrag erstelltes Rechtsgutachten (Ricke, Rechtsgutachten zu Fragen der Zuständigkeit und der Beitragspflicht der Johanniter-Unfallhilfe e. V. - JUH - in der gesetzlichen Unfallversicherung, Mai 2003; gekürzte Fassung abgedruckt in SGb 2003, 566 ff.), auf zwischen ihm und der DGUV geführten Schriftverkehr aus dem Jahr 2010 sowie auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 28. November 2006 (Az.: B 2 U 33/05 R) berufen.

    Das Bundessozialgericht hat sich in seiner Entscheidung vom 28. November 2006 (Az.: B 2 U 33/05 R) zu dieser Frage zwar nicht ausdrücklich geäußert; es hat aber immerhin die Hilfe bei Unglücksfällen als eine der staatlichen Gemeinschaft obliegende Aufgabe bezeichnet, für die deshalb beitragsfreier Versicherungsschutz bestehe, und hat in diesem Zusammenhang haupt- und ehrenamtlich Tätige erwähnt (vgl. Rn. 22 des Urteils).

    Der Grund dafür, dass der eine Einrichtung zur Hilfe bei Unglücksfällen betreibende Unternehmer keiner Beitragspflicht ausgesetzt wird, dass vielmehr die Beiträge aus öffentlichen Haushalten aufgebracht werden, ist darin zu sehen, dass derartige Institutionen eine der staatlichen Gemeinschaft obliegende Aufgabe erfüllen (BSG, Urteil vom 28. November 2006 - B 2 U 33/05 R -, BSGE 97, 279, Rn. 22; Ricke, SGb 2003, 566, 571).

  • EuGH, 09.10.2014 - C-522/13

    Ministerio de Defensa und Navantia

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2015 - L 21 U 151/15
    Denn eine solche setzt u. a. voraus, dass dem Begünstigten durch die in Frage stehende Maßnahme ein selektiver Vorteil gewährt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 9. Oktober 2014 - C-522/13 -, juris, Rn. 20).

    Was die Beurteilung der Voraussetzung der Selektivität betrifft, muss nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs festgestellt werden, ob eine nationale Maßnahme im Rahmen einer bestimmten rechtlichen Regelung geeignet ist, bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige gegenüber anderen Unternehmen oder Produktionszweigen zu begünstigen, die sich im Hinblick auf das mit der betreffenden Regelung verfolgte Ziel in einer vergleichbaren tatsächlichen und rechtlichen Situation befinden (vgl. EuGH, Urteil vom 9. Oktober 2014 - C-522/13 -, juris, Rn. 34 m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2016 - 9 LA 186/15

    Aufwandsteuer; Automatenglücksspiel; Beihilfe; steuerliche Gesamtbelastung;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2015 - L 21 U 151/15
    Selbst wenn man aber von einer unzulässigen Beihilfe ausgehen wollte, würde dies jedenfalls nicht dazu führen, dass der Beklagte für die Vergangenheit ohne rechtliche Grundlage Beiträge für Beschäftigte von Unglückshilfe-Unternehmen erheben könnte (vgl. zu den Einzelheiten des Verfahrens sowie zu den im Falle einer unzulässigen Beihilfe eintretenden Rechtsfolgen OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Mai 2016 - 9 LA 186/15 -, juris, Rn. 36 ff.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - L 2 U 230/11

    Unfallhilfe - Zuständigkeit - Berufsgenossenschaft - Unfallkasse

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2015 - L 21 U 151/15
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird Bezug genommen auf den Inhalt der hiesigen Gerichtsakten, der beigezogenen Gerichtsakten zum einstweiligen Rechtsschutzverfahren (Az.: L 2 U 230/11 B ER) sowie der ebenfalls beigezogenen Verwaltungsakten des Beklagten.
  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 25/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Jagdunfall - Jagdpacht - niederländischer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.09.2015 - L 21 U 151/15
    Soweit darin von einer "Neufestsetzung" der Beiträge die Rede ist, kann der objektive Erklärungsinhalt des Bescheids aus Sicht des Erklärungsempfängers (vgl. zur Auslegung von Verwaltungsakten z. B. BSG, Urteil vom 3. April 2014 - B 2 U 25/12 R -, BSGE 115, 256) nur so verstanden werden, dass sich diese "Neufestsetzung" in der Teilrücknahme des Beitragsbescheids vom 11. März 2010 und der damit einhergehenden Reduzierung des ursprünglich festgesetzten Beitrags erschöpft, denn schon als Folge dieser Regelung ergibt sich der "neue" Beitrag in Höhe 38.572,68 Euro, der in dem Bescheid vom 1. September 2010 genannt wird.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht