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   LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2014 - L 29 AL 317/11   

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https://dejure.org/2014,49104
LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2014 - L 29 AL 317/11 (https://dejure.org/2014,49104)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.10.2014 - L 29 AL 317/11 (https://dejure.org/2014,49104)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Oktober 2014 - L 29 AL 317/11 (https://dejure.org/2014,49104)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 48 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 10, § 330 Abs 3 SGB 3, § 190 Abs 1 SGB 3 2004 vom 24.12.2003
    Arbeitslosenversicherung: Rückforderung von Arbeitslosenhilfe wegen Verschweigens von Einnahmen aus einer Erwerbstätigkeit; Beweislast zum Umfang der Tätigkeit bei Abgabe einer wahrheitswidrigen Nebenverdienstbescheinigung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 45 SGB 10, § 48 SGB 10
    Arbeitslosenhilfe - Schwarzarbeit - Beweislastumkehr - Aufhebung bzw. Rücknahme der Alhi Bewilligung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 45; SGB X § 48
    Arbeitslosenversicherung - Arbeitslosenhilfe; Schwarzarbeit; Beweislastumkehr; Aufhebung bzw. Rücknahme der Alhi Bewilligung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 10/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2014 - L 29 AL 317/11
    Dieser Rechtsprechung hat sich der 7. Senat des Bundessozialgerichts in seinem Urteil vom 28. August 2007 (B 7/7a AL 10/06 R, zit. nach juris) angeschlossen.
  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 49/05 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2014 - L 29 AL 317/11
    Für den vorliegenden Fall bedeutet dies, dass die Umkehr der Beweislast greift und deshalb die Unaufklärbarkeit insbesondere hinsichtlich der Einzelheiten der im streitigen Zeitraum geleisteten Tätigkeiten des Klägers zu seinen Lasten geht, denn der Kläger selbst hat eine zeitnahe Aufklärung des Sachverhalts durch wahrheitswidrigen Angaben zum tatsächlichen Tätigkeitsumfang und zum erzielten Arbeitsentgelt unmöglich gemacht (BSG vom 24. Mai 2006 - B 11 a AL 49/05 R).
  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 21/06 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - verdecktes

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2014 - L 29 AL 317/11
    Der 11a-Senat des BSG hat allerdings in seinen Urteilen vom 24. Mai 2006 (BSG vom 13. September 2006 (B 11 a AL 19/06 R) sowie vom 21. März 2007 (B 11a AL 21/06 R - alle zitiert nach juris), für den erkennenden Senat zutreffend und überzeugend dargelegt, dass eine Umkehr der Beweislast gerechtfertigt sein kann, wenn in der Sphäre des Arbeitslosen wurzelnde Vorgänge nicht aufklärbar sind.
  • BSG, 13.09.2006 - B 11a AL 19/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2014 - L 29 AL 317/11
    Der 11a-Senat des BSG hat allerdings in seinen Urteilen vom 24. Mai 2006 (BSG vom 13. September 2006 (B 11 a AL 19/06 R) sowie vom 21. März 2007 (B 11a AL 21/06 R - alle zitiert nach juris), für den erkennenden Senat zutreffend und überzeugend dargelegt, dass eine Umkehr der Beweislast gerechtfertigt sein kann, wenn in der Sphäre des Arbeitslosen wurzelnde Vorgänge nicht aufklärbar sind.
  • BSG, 14.07.1988 - 7 RAr 41/87

    Arbeitslosengeld - Einkommen - Anrechnung - Schätzung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2014 - L 29 AL 317/11
    Gelegentliche Abweichungen sind solche, die nicht in regelmäßiger Wiederkehr auftreten und nicht voraussehbar sind (vgl. BSG, Urteil vom 14. Juli 1988, 11/7 RAr 41/87 in SozR 4100 § 115 Nr. 2).
  • BSG, 24.04.1997 - 11 RAr 89/96

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld - Wegfall des Begriffsmerkmals der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2014 - L 29 AL 317/11
    Anzulegen ist bei der Prüfung des Vorliegens der groben Fahrlässigkeit nicht ein objektiver, sondern ein subjektiver Sorgfaltsmaßstab (BSG - Urteil vom 24. April 1997 - 11 RAr 89/96 m. w. N., in Arbeit und Beruf - AuB 1997, 282).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2019 - L 14 AL 64/14
    In seiner Zeugenvernehmung vor dem 29. Senat des Landessozialgerichts Berlin- Brandenburg (LSG - L 29 AL 317/11 -) hat Herr T am 09. Oktober 2014 ferner angegeben (auszugsweise):.

    Wegen der weiteren Einzelheiten der Angaben der Zeugen sowie des übrigen Sachstandes wird auf die Streitakte, die beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten, die Akten des HZA und der Staatsanwaltschaft Berlin (61 Js 2526/09), die beigezogenen Gerichtsakten L 29 AL 317/11 sowie die vom SG beigezogenen Akten S 58 AL 3503/09, verwiesen und Bezug genommen.

    Dass der Kläger in den oben dargestellten Zeiträumen mehr als geringfügig beschäftigt gewesen ist, ergibt sich maßgeblich aus dem Ermittlungsergebnis des HZA Frankfurt/Oder, insbesondere den beschlagnahmten Lohnunterlagen der P GmbH, soweit sie den Kläger betreffen, sowie aus den Angaben des früheren Personalleiters der P GmbH T im Rahmen seiner Vernehmung als Beschuldigter am 15. September 2008 sowie seiner Zeugenvernehmung im Berufungsverfahren bei dem LSG (L 29 AL 317/11) am 09. Oktober 2014, den Angaben des ehemaligen Personalsachbearbeiters Laube (Vernehmung vom 12. November 2009 durch das HZA) des ehemaligen Objektleiters Sch (Vernehmung vom 03. September 2008 durch das HZA sowie im Rahmen des beigezogenen Verfahrens S 58 AL 3503/09 am 21. Oktober 2011 und nochmals im vorliegenden Berufungsverfahren im Erörterungstermin vom 09. Mai 2019), schließlich auch des ehemaligen Geschäftsführers der P GmbH S (Vernehmung durch das HZA vom 30. September 2008), die übereinstimmend das beschriebene Abrechnungssystem bestätigt und sich durch ihre Aussagen selbst belastet haben; einzig Herr S hat bestritten, dass die "Verkürzung" der geleisteten Arbeitsstunden unter seiner Federführung vorgenommen worden sei.

  • BSG, 09.02.2015 - B 11 AL 79/14 B

    Darlegung von Tatsachen für einen Verfahrensmangel

    L 29 AL 317/11 (LSG Berlin-Brandenburg).
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