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   LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2006 - L 21 RA 285/04   

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https://dejure.org/2006,17726
LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2006 - L 21 RA 285/04 (https://dejure.org/2006,17726)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.11.2006 - L 21 RA 285/04 (https://dejure.org/2006,17726)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. November 2006 - L 21 RA 285/04 (https://dejure.org/2006,17726)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR bei der Berechnung eines Rentenanspruchs aus der gesetzlichen Rentenversicherung; Zeitraum der Zugehörigkeit der Altersversorgung der Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2006 - L 21 RA 285/04
    Eine nachträgliche Korrektur der im Bereich der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme getroffenen Entscheidungen der DDR ist bundesrechtlich ebenfalls nicht erlaubt, auch soweit sie in sich willkürlich sein sollten, da der Einigungsvertrag grundsätzlich nur auf die Übernahme zum 03. Oktober 1990 bestehender Versorgungsansprüche und -anwartschaften von "Einbezogenen" in das Bundesrecht versprochen und Neueinbeziehungen ausdrücklich verboten hat (BSG, Urteil vom 09. April 2002, B 4 RA 41/01 R, SozR 3-8570 § 1 Nr. 6).
  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 14/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - VEB

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2006 - L 21 RA 285/04
    Eine solche hätte sie, wenn nach den abstrakt-generellen Regelungen des hier anzuwendenden Versorgungssystems in diesem Zeitraum einzubeziehen war, weil sie die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Erteilung einer Versorgungszusage erfüllte und diese nicht von einer Ermessensentscheidung einer dazu berufenen Stelle der DDR abhängig war (BSG, Urteil vom 18. Dezember 2003, B 4 RA 14/03, D-Spezial 2004, Nr. 8 S. 8, veröffentlicht in juris).
  • BSG, 30.06.1998 - B 4 RA 11/98 R

    Zeit der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2006 - L 21 RA 285/04
    Wie die Versorgungsordnungsstellen der DDR ausgelegt und angewandt wurden, muss insoweit ohne Belang sein, denn anderenfalls bestünde die Möglichkeit einer normativen Verfestigung willkürlicher Vorgehensweisen (BSG, Urteil vom 24. März 1998, B 4 RA 27/97 R, SozR 3-8570 § 5 Nr. 3; Urteil vom 30. Juni 1998, B 4 RA 11/98 R, SGB 1998, S. 526 f., veröffentlicht in juris).
  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 27/97 R

    Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2006 - L 21 RA 285/04
    Wie die Versorgungsordnungsstellen der DDR ausgelegt und angewandt wurden, muss insoweit ohne Belang sein, denn anderenfalls bestünde die Möglichkeit einer normativen Verfestigung willkürlicher Vorgehensweisen (BSG, Urteil vom 24. März 1998, B 4 RA 27/97 R, SozR 3-8570 § 5 Nr. 3; Urteil vom 30. Juni 1998, B 4 RA 11/98 R, SGB 1998, S. 526 f., veröffentlicht in juris).
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 18/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2006 - L 21 RA 285/04
    Bundesrecht sind nur diejenigen Regelungen geworden, die als zwingende Bestimmungen gebundenen Verwaltungshandelns verstanden werden konnten (BSG, vom 10. April 2002, B 4 RA 18/01 R, SozR 3-8570 § 1 Nr. 8).
  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 6/01 R

    Überführung von Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2006 - L 21 RA 285/04
    Nach § 8 Abs. 3 Satz 1 AAÜG hat der Versorgungsträger den Berechtigten den Inhalt der Mitteilung durch Bescheid bekannt zu geben (vgl. BSG, Urteil vom 20. Dezember 2001, B 4 RA 6/01 R, SozR 3-8570 § 8 Nr. 7 m. w. N.), so dass bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen auch ein Anspruch auf einen solchen Verwaltungsakt besteht.
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 42/01 R

    Zusätzliche zur Altersversorgung der technischen Intelligenz - Diplomingenieur

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2006 - L 21 RA 285/04
    Dabei ist die Bedeutung der Texte ausschließlich nach objektiven Auslegungskriterien des Bundesrechts, insbesondere unter Beachtung des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes - GG -) und unter Berücksichtigung des Sinns und Zwecks der Vorschrift des § 5 AAÜG bestimmen (BSG, Urteil vom 09. April 2002, B 4 RA 42/01 R, veröffentlicht in juris).
  • BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 117/00 R

    Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz - Ingenieurökonom

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2006 - L 21 RA 285/04
    Ob nämlich außerhalb des von den Texten der Versorgungsordnungen und der einschlägigen Durchführungsbestimmungen vorgegebenen Rahmens liegende Umstände die Aussicht auf die Erteilung einer Versorgungszusage zu einem früheren Zeitpunkt als berechtigt erscheinen lassen konnten, lässt sich heute mangels einer gesicherten Beurteilungsgrundlage nicht willkürfrei entscheiden (BSG, Urteil vom 12. Juni 2001, Aktenzeichen B 4 RA 117/00 R, SozR 3-8570 § 5 Nr. 6).
  • BSG, 18.06.2003 - B 4 RA 50/02 R

    Zugehörigkeit eines freischaffenden Grafikers zur zusätzlichen Altersversorgung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2006 - L 21 RA 285/04
    Mangels sachlicher, objektivierbarer bundesrechtlich nachvollziehbarer Grundlage können solche Entscheidungen rückschauend nicht ersetzt werden (BSG, Urteil vom 18. Juni 2003, B 4 RA 50/02 R, veröffentlicht in juris).
  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 40/02 R

    Zugehörigkeit zu Zusatzversorgungssystem - Auslandsstudium in Sowjetunion

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.11.2006 - L 21 RA 285/04
    Drei Tatbestandsvoraussetzungen, nämlich 1. Ausübung einer Beschäftigung, 2. Entgeltlichkeit der Beschäftigung und 3. Beschäftigung im Rahmen eines Versorgungssystems müssen vorliegen (vgl. BSG, Urteil vom 24. Juli 2003, B 4 RA 40/02 R, veröffentlicht in juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2008 - L 3 R 1695/06

    Akademie der Wissenschaften der DDR zu Berlin; Zentralinstitut für

    Denn auch ein wissenschaftlicher Mitarbeiter war nicht automatisch auch Wissenschaftler i. S. der AVVO-Int (vgl. Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 09. November 2006 - L 21 RA 285/04 -, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - L 3 R 795/07

    Zugehörigkeit zur Altersversorgung der Intelligenz an wissenschaftlichen

    Wären wissenschaftliche Mitarbeiter allgemein als Wissenschaftler gemäß der VO-AVIwiss einbezogen gewesen, hätte es einer solchen Regelung in der Mitarbeiterverordnung nicht bedurft (vgl. ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09. November 2006, L 21 RA 285/04; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Januar 2011, L 33 R 927/09, beide in juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - L 33 R 1075/06

    Zusatzversorgung - wissenschaftliche Mitarbeiter - AVI-wiss - Zentralinstitut für

    Der Senat schließt sich dem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom 9. November 2006 (Az. L 21 RA 285/04, dokumentiert in juris) an, wonach aus § 13 Abs. 1 der Verordnung über die wissenschaftlichen Mitarbeiter an den wissenschaftlichen Hochschulen - Mitarbeiterverordnung - MVO - vom 6. November 1968 (GBl. der DDR II Nr. 127 Seite 1007) folgt, dass wissenschaftliche Mitarbeiter allgemein nicht als Wissenschaftler gemäß der AVVO-Int einbezogen waren, sondern die Einbeziehung von wissenschaftlichen Mitarbeitern (die vom Anwendungsbereich der MVO erfasst waren) lediglich nach Ermessensentscheidung einer zuständigen Stelle in Abhängigkeit der Beurteilung der wissenschaftlichen Leistungen möglich war, nach eigener Prüfung an.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - L 33 R 927/09
    Der Senat schließt sich dem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom 9. November 2006, Az. L 21 RA 285/04, dokumentiert in juris, an, wonach aus § 13 Abs. 1 der Verordnung über die wissenschaftlichen Mitarbeiter an den wissenschaftlichen Hochschulen - Mitarbeiterverordnung - MVO - vom 6. November 1968, GBl. der DDR II Nr. 127 Seite 1007, folgt, dass wissenschaftliche Mitarbeiter allgemein nicht als Wissenschaftler gemäß der AVVO-Int einbezogen waren, sondern die Einbeziehung von wissenschaftlichen Mitarbeitern (die vom Anwendungsbereich der MVO erfasst waren) lediglich nach Ermessensentscheidung einer zuständigen Stelle in Abhängigkeit der Beurteilung der wissenschaftlichen Leistungen möglich war, nach eigener Prüfung an.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2011 - L 33 R 927/09

    Zusatzversorgung - wissenschaftliche Mitarbeiter - AVI wissenschaftliches

    Der Senat schließt sich dem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom 9. November 2006, Az. L 21 RA 285/04, dokumentiert in juris, an, wonach aus § 13 Abs. 1 der Verordnung über die wissenschaftlichen Mitarbeiter an den wissenschaftlichen Hochschulen - Mitarbeiterverordnung - MVO - vom 6. November 1968, GBl. der DDR II Nr. 127 Seite 1007, folgt, dass wissenschaftliche Mitarbeiter allgemein nicht als Wissenschaftler gemäß der AVVO-Int einbezogen waren, sondern die Einbeziehung von wissenschaftlichen Mitarbeitern (die vom Anwendungsbereich der MVO erfasst waren) lediglich nach Ermessensentscheidung einer zuständigen Stelle in Abhängigkeit der Beurteilung der wissenschaftlichen Leistungen möglich war, nach eigener Prüfung an.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2017 - L 12 R 906/13
    Wären wissenschaftliche Mitarbeiter allgemein als Wissenschaftler gemäß der VO-AVIwiss einbezogen gewesen, hätte es einer solchen Regelung in der Mitarbeiterverordnung nicht bedurft (vgl. ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 9. November 2006, L 21 RA 285/04 und vom 20. Januar 2011, L 33 R 927/09, juris).
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