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   LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - L 22 U 115/08   

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https://dejure.org/2011,11495
LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - L 22 U 115/08 (https://dejure.org/2011,11495)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.02.2011 - L 22 U 115/08 (https://dejure.org/2011,11495)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Februar 2011 - L 22 U 115/08 (https://dejure.org/2011,11495)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 13.07.2009 - L 2 U 176/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialdatenschutz - Gutachterauswahl- und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - L 22 U 115/08
    Die Klägerin als Hinterbliebene kann als Sonderrechtsnachfolgerin dessen Rechte nach § 200 Abs. 2 nicht geltend machen (vgl. LSG Rheinland-Pfalz im Urteil vom 13. Juli 2009 - L 2 U 176/08 - ).
  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 8/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Gutachten - Beweis - Beweisverwertungsverbot -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - L 22 U 115/08
    Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 05. Februar 2000 - B 2 U 8/07 R im Einzelnen ausgeführt:.
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - L 22 U 115/08
    Setzt sich die schriftliche Äußerung des Sachverständigen im Wesentlichen mit dem eingeholten Gerichtsgutachten auseinander, insbesondere im Hinblick auf dessen Schlüssigkeit, Überzeugungskraft und Beurteilungsgrundlage (vgl. z. B. zum aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand als Beurteilungsgrundlage bei Kausalitätsfragen: Urteil des Senats vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R - BSGE 96, 196 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 17, jeweils Rdnr. 17 ff.), ist es nur eine beratende Stellungnahme.
  • BSG, 10.03.1994 - 2 RU 13/93

    Voraussetzungen für die Gewährung von Verletztenrente - Vorliegen einer Minderung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - L 22 U 115/08
    Für die Bemessung der MdE infolge einer Asbestose als BK ist auf das Ausmaß der objektiv nachweisbaren pulmo-kardialen Einbuße abzustellen (Urteil des BSG vom 10. März 1994 - 2 RU 13/93 - zitiert nach juris).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - L 22 U 115/08
    Die Bemessung des Grades der MdE wird vom BSG als Tatsachenfeststellung gewertet, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung treffe (BSG, Urteil vom 02. Mai 2001 - B 2 U 24/00 R, zitiert nach juris).
  • BSG, 14.11.1984 - 9b RU 38/84

    Rechtliches Gehör bei Vertretung durch Rechtsanwalt - Vertagung von Amts wegen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - L 22 U 115/08
    Ärztliche Meinungsäußerungen darüber, inwieweit derartige Beeinträchtigungen sich auf die Erwerbsfähigkeit auswirken, sind ein wichtige und vielfach unentbehrliche Grundlage für die richterliche Schätzung der MdE, vor allem soweit sie sich darauf beziehen, in welchem Umfang die körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Verletzten durch die Unfallfolgen beeinträchtigt sind (BSG, SozR 2200 § 581 Nr. 22).
  • BSG, 24.08.1978 - 5 RKnU 6/77

    Durch einen Arbeitsunfall herbeigeführter Gesundheitsschaden und Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - L 22 U 115/08
    Denn in diesem Fall ist - auch wenn mehrere Zielorgane betroffen sind, mit einer Gesamt-MdE zu entschädigen (Urteil des 5. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. August 1978 - 5 RKNU 6/77 zitiert nach juris).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - L 22 U 115/08
    Hierunter ist eine Wahrscheinlichkeit zu verstehen, nach der bei vernünftiger Abwägung aller Umstände den für den Zusammenhang sprechenden Umständen ein deutliches Gewicht zukommt, so dass darauf die richterliche Überzeugung gegründet werden kann (BSGE 45, 285, 286).
  • BSG, 21.03.2006 - B 2 U 24/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer isolierten Leistungsklage -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - L 22 U 115/08
    Als Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Anspruch auf Löschung der Stellungnahmen von Prof. Dr. K kommt § 84 Abs. 2 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Zehntes Buch Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X) in Betracht (vgl. BSG SozR 4-1300 § 84 Nr. 1).
  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - L 22 U 115/08
    Die Frage, ob eine Bedingung für den Erfolg wesentlich ist, beurteilt sich nach dem Wert, den ihr die Auffassung des täglichen Lebens gibt (BSGE 12, 242, 245).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.03.2011 - L 3 U 19/10

    Sonderrechtsnachfolger, Hilflosigkeit, Doppelleistung, stationäre Behandlung

    Darüber hinaus hat der Senat die Schwerbehindertenakte des Versicherten sowie die Gerichtsakten zu dem Rechtsstreit L 22 U 115/08 beigezogen.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie der beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten sowie der Schwerbehindertenakte des Versicherten (Gz. ) und der Gerichtsakten zu dem Rechtsstreit L 22 U 115/08 verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

    Die letzte gutachterliche Untersuchung im Rahmen eines Rechtsstreits hatte am 02. Juli 2007 im Rahmen des Rechtsstreits L 22 U 115/08 stattgefunden.

  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2022 - L 3 U 2360/19
    Abgesehen davon könnte eine Verletzung des Rechts der Versicherten auf informationelle Selbstbestimmung oder deren allgemeinen Persönlichkeitsrechts - so sie denn vorläge - als höchstpersönliches Recht von dem Kläger als Sonderrechtsnachfolger nicht zulässigerweise geltend gemacht werden (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.07.2009 - L 2 U 176/08, juris Rn. 35; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.02.2011 - L 22 U 115/08, juris Rn. 128; C. Wagner in jurisPK-SGB VII, Stand 15.01.2022, § 200, Rn. 36).
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