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   LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 23 SO 287/15   

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https://dejure.org/2016,12716
LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 23 SO 287/15 (https://dejure.org/2016,12716)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.03.2016 - L 23 SO 287/15 (https://dejure.org/2016,12716)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. März 2016 - L 23 SO 287/15 (https://dejure.org/2016,12716)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 48 Abs 1 S 1 SGB 10, § 48 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 10, § 61 Abs 1 S 1 SGB 12, § 61 Abs 1 S 2 SGB 12, § 61 Abs 2 S 1 SGB 12
    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse - Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Bewilligung eines Wohngruppenzuschlags durch den Träger der sozialen Pflegeversicherung - ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 38 a SGB 11, § 13 Abs 3a SGB 11, §§ 61 ff SGB 12, § 66 Abs 4 S 1 SGB 12, § 48 SGB 10
    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Hauspflege - Wohngruppenzuschlag - Pflegewohngruppe - Berliner Tagespauschale für Demenz - WG - Leistungskomplexe (LK) 19 u 38 - zweckidentische Leistung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflegeleistungen; Wohngruppenzuschlag; Vorrangige Berücksichtigung von Pflegeversicherungsleistungen; Leistungskomplexe 19 und 38

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflegeleistungen; Wohngruppenzuschlag; Vorrangige Berücksichtigung von Pflegeversicherungsleistungen; Leistungskomplexe 19 und 38

  • rechtsportal.de

    Pflegeleistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 18.02.2016 - B 3 P 5/14 R

    Soziale Pflegeversicherung - Wohngruppenzuschlag - Wohngruppe - Wohngemeinschaft

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 23 SO 287/15
    Nach der Entscheidung vom 18. Februar 2016 - B 3 P 5/14 R - bestehe keine Zweckidentität zwischen dem WGZ und der Hilfe zur Pflege.

    In der Mitteilung des 3. Senats des BSG über seine Sitzung vom 18. Februar 2016 im Verfahren - B 3 P 5/14 R - heißt es, der WGZ bezwecke nicht die Aufstockung der Leistungen der häuslichen Pflege, sondern diene der Entwicklung und Stärkung neuer Wohn- und Betreuungsformen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2014 - L 23 SO 178/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 23 SO 287/15
    Der Beklagte hat auf die Entscheidungen des Senats (Beschluss vom 30. September 2014, L 23 SO 178/14 B ER) und des SG Berlin (Urteil vom 20. Januar 2015, S 212 50 850/14, beide juris) verwiesen.

    Der vom Kläger geltend gemachte Anspruch kann sich somit nur darauf beziehen, ob der Beklagte zu einer weiteren Kostenübernahme für notwendige Pflegeleistungen nach dem Siebten Kapitel des SGB XII verpflichtet ist, um den Anspruch des Klägers auf Hilfen zur Pflege und damit den Pflegebedarf abzudecken (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. September 2014, L 23 SO 178/14 B ER, Rn. 32; SG Berlin, Urteil vom 20. Januar 2015, S 212 SO 850/14, Rn.86, zitiert nach juris).

  • SG Berlin, 20.01.2015 - S 212 SO 850/14

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Übernahme der Kosten für eine

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 23 SO 287/15
    Der vom Kläger geltend gemachte Anspruch kann sich somit nur darauf beziehen, ob der Beklagte zu einer weiteren Kostenübernahme für notwendige Pflegeleistungen nach dem Siebten Kapitel des SGB XII verpflichtet ist, um den Anspruch des Klägers auf Hilfen zur Pflege und damit den Pflegebedarf abzudecken (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. September 2014, L 23 SO 178/14 B ER, Rn. 32; SG Berlin, Urteil vom 20. Januar 2015, S 212 SO 850/14, Rn.86, zitiert nach juris).
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