Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - L 20 AS 382/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,24700
LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - L 20 AS 382/15 (https://dejure.org/2017,24700)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.05.2017 - L 20 AS 382/15 (https://dejure.org/2017,24700)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Mai 2017 - L 20 AS 382/15 (https://dejure.org/2017,24700)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,24700) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 23 Nr 4 SGB 2, § 43 Abs 2 S 2 SGB 6, § 5 JArbSchG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beanspruchung eines Mehrbedarfs wegen Behinderung im Überprüfungsverfahren; Geltendmachung höherer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Keine Gewährung eines Mehrbedarfs wegen Behinderung für ein unter 15jähriges Kind; Erforderlichkeit einer vollen Erwerbsminderung im Sinne des Rentenversicherungsrechts

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 3/09 R

    Sozialgeld - Mehrbedarf bei Gehbehinderung - Kind vor Vollendung des 15.

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - L 20 AS 382/15
    Den Widerspruch wies der Beklagte mit Widerspruchbescheid vom 9. November 2012 zurück und verwies auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (B 14 AS 3/09 R) sowie auf eine Kommentarstelle (jurisPK SGB II, § 23 Rn. 33).

    Auch wenn eine Rechtsfrage in Streit stehe, die höchstrichterlich ausdrücklich noch nicht entschieden sei (zur Vorgängernorm des § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Zweites Buch Sozialgesetzbuch alter Fassung vgl. allerdings bereits Bundessozialgericht , Urteil vom 06. Mai 2010 - B 14 AS 3/09 R - Sozialrecht 4-4200 § 28 Nr. 3), habe das SG unter zutreffender Auswertung der obergerichtlichen Rechtsprechung und der wohl übereinstimmenden Meinung in der Literatur (vgl. dazu noch Satizek in Eicher, SGB 11, 3. Auflage, § 23 Rn. 29; Behrend in jurisPK-SGB 11, 3. Auflage, § 23 Rn. 30) mit überzeugender Argumentation einen Erfolg der Klage verneint.

    Der Gesetzgeber habe mit der Einführung des § 23 Nr. 4 SGB Il die frühere, höchstrichterlich bereits entschiedene Rechtslage (BSG, Urteil vom 06. Mai 2010, a.a.O.) ohne inhaltliche Änderungen übernommen.

    In Anknüpfung an § 43 Abs. 2 SGB VI i.V.m. § 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz stand und stehe damit behinderten Kindern unter 15 Jahren weiterhin weder nach dem SGB Il, noch nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ein Anspruch auf Mehrbedarf nach § 23 Nr. 4 SGB II bzw. § 30 Abs. 1 SGB XII zu (zur früheren Rechtslage nach dem Bundessozial -hilfegesetz , BSG Urteil vom 06. Mai 2010, a.a.O.; Landessozialgericht NRW, Beschluss vom 13. Mai 2013 - L 12 AS 2366/12 B - juris.de).

    Der zu § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB II in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung vom 20.7.2006, (BGBl I 1706), der Vorgängervorschrift von § 23 Nr. 4 SGB II, ergangenen Entscheidung des Bundessozialgerichts, wonach ein Kind vor Vollendung des 15. Lebensjahrs keine "nichterwerbsfähige Person" i.S. des § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB 2 ist (BSG, Urteil vom 06. Mai 2010 - B 14 AS 3/09 R -, juris "Leitsatz"), ist daher uneingeschränkt zuzustimmen.

    Im Übrigen folgt der Senat ebenso wie das SG in dem angefochtenen Gerichtsbescheid und der 19. Senat des LSG in seiner Entscheidung im Prozesskostenhilfeverfahren den Ausführungen des BSG im Urteil vom 06. Mai 2010 (B 14 AS 3/09 R -, Juris Rn. 22 zu § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 SGB II in der 2007 geltenden Fassung), dass [auch] aus der Gesetzgebungsgeschichte und der systematischen Stellung der Norm folge, dass Kinder unter 15 Jahren grundsätzlich nicht begünstigt werden sollten.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2008 - L 9 AS 13/08

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, Mehrbedarf eines Kindes mit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - L 20 AS 382/15
    Auch dort war unstreitig, dass der Bezug des Mehrbedarfes das Vorliegen von voller Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit nach dem SGB VI voraussetzte und die Zuerkennung eines Nachteilsausgleichs wegen voller Erwerbsminderung für Kinder nicht in Betracht kam, sondern nur für Jugendliche, für die keine Verpflichtung mehr zum Besuch einer Schule mit Vollunterricht bestand (Oestreicher/Schelter/Kunz/ Decker, BSHG, Stand Juli 2003, § 23, Rn. 9; Hofmann in LPK-BSHG, 6. Aufl. 2003, § 23 Rn. 16; Dauber in Mergler/Zink, BSHG, 4. Aufl., 36. Lfg. Stand März 2004, § 23 Rn. 22b; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. Dezember 2008 - L 9 AS 13/08 -, Rn. 33, juris).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - L 20 AS 382/15
    Zum einen sieht § 21 Abs. 6 SGB II ebenso wie § 28 Abs. 1 S. 2 SGB XII die Anerkennung eines Mehrbedarfs vor, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht (§ 21 SGB II in der Fassung vom 24.3.2011, gültig ab 1.4.2011; vorherige Fassung "erwerbsfähige Hilfebedürftige); für davor bestehende Zeiträume käme insoweit der vom BVerfG mit Urteil vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09, juris) geschaffene Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarfs als Anspruchsgrundlage infrage.
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 3/10 R

    Arbeitslosengeld II - kein Mehrbedarf für erwerbsfähigen Gehbehinderten gem § 21

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - L 20 AS 382/15
    Da nach ständiger Rechtsprechung der für Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate der Streit um einen Anspruch auf Gewährung eines Mehrbedarfs (§ 21 SGB II) keinen eigenständigen und von den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts abtrennbaren Streitgegenstand darstellt (st.Rspr., siehe nur BSG Urteil vom 6.4.2011 - B 4 AS 3/10 R - juris; BSG, Urteil vom 12. November 2015 - B 14 AS 34/14 R -, juris), ist Streitgegenstand die Gewährung höherer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts unter Berücksichtigung eines Mehrbedarfs.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2013 - L 12 AS 2366/12
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - L 20 AS 382/15
    In Anknüpfung an § 43 Abs. 2 SGB VI i.V.m. § 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz stand und stehe damit behinderten Kindern unter 15 Jahren weiterhin weder nach dem SGB Il, noch nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ein Anspruch auf Mehrbedarf nach § 23 Nr. 4 SGB II bzw. § 30 Abs. 1 SGB XII zu (zur früheren Rechtslage nach dem Bundessozial -hilfegesetz , BSG Urteil vom 06. Mai 2010, a.a.O.; Landessozialgericht NRW, Beschluss vom 13. Mai 2013 - L 12 AS 2366/12 B - juris.de).
  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 42/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Beschränkung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - L 20 AS 382/15
    Dem Antrag des Klägers kann allerdings mit hinreichender Deutlichkeit eine Beschränkung des Streitgegenstands insoweit entnommen werden, als die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) nicht im Streit stehen, was auch nach der Neufassung des SGB II zum 1. Januar 2011 möglich ist (BSG, Urteil vom 4. Juni 2014 - B 14 AS 42/13 R - SozR 4-4200 § 22 Nr. 78 Rn. 10).
  • BSG, 12.11.2015 - B 14 AS 34/14 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für erwerbsfähige behinderte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - L 20 AS 382/15
    Da nach ständiger Rechtsprechung der für Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate der Streit um einen Anspruch auf Gewährung eines Mehrbedarfs (§ 21 SGB II) keinen eigenständigen und von den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts abtrennbaren Streitgegenstand darstellt (st.Rspr., siehe nur BSG Urteil vom 6.4.2011 - B 4 AS 3/10 R - juris; BSG, Urteil vom 12. November 2015 - B 14 AS 34/14 R -, juris), ist Streitgegenstand die Gewährung höherer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts unter Berücksichtigung eines Mehrbedarfs.
  • BSG, 12.10.2016 - B 4 AS 37/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtigkeitsfeststellungsklage - Statthaftigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - L 20 AS 382/15
    Der Kläger verfolgt sein Begehren zutreffend mit der kombinierten Anfechtungs-, Verpflichtungs- und Leistungsklage (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 12. Oktober 2016 - B 4 AS 37/15 R - juris m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht