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   LSG Berlin-Brandenburg, 10.11.2015 - L 29 AL 68/13   

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https://dejure.org/2015,46900
LSG Berlin-Brandenburg, 10.11.2015 - L 29 AL 68/13 (https://dejure.org/2015,46900)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.11.2015 - L 29 AL 68/13 (https://dejure.org/2015,46900)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. November 2015 - L 29 AL 68/13 (https://dejure.org/2015,46900)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.07.2014 - L 29 AS 1052/14

    Eigene Unterschrift - Schriftform - Computerfax - Zweifel am Aussteller

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.11.2015 - L 29 AL 68/13
    Hierzu verweist der Senat auf seine Ausführungen in einem früheren Verfahren des Prozessbevollmächtigten (Beschluss vom 31. Juli 2014, L 29 AS 1052/14 NZB, m.w.N., zitiert nach juris) und sieht insofern von einer erneuten Darstellung ab.

    Nach den eigenen Ausführungen des Prozessbevollmächtigten, den Erfahrungen des Gerichts und auch angesichts der rechnerisch ermittelten Zahlen (siehe Beschluss oben L 29 AS 1052/14 NZB) kann mithin nicht davon ausgegangen werden, dass sämtliche Schriftsätze mit eingescannter Unterschrift mit Wissen und Willen des Prozessbevollmächtigten seine Kanzlei verlassen haben.

  • BGH, 14.01.2010 - VII ZB 112/08

    Form vorbereitender Schriftsätze: Erfordernis einer qualifizierten elektronischen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.11.2015 - L 29 AL 68/13
    Auch wenn danach die Nutzung insbesondere eines so genannten Computerfaxes wohl grundsätzlich zulässig sein dürfte (vgl. hierzu Leitherer, a.a.O., § 151 Rn. 3e, mit zahlreichen weiteren Nachweisen , s.a. BSG, Urteil vom 21. Juni 2001, B 13 RJ 5/01 R; wohl differenzierend BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010, VII ZB 112/08, beide m.w.N., zitiert nach juris), so ist von einer wirksamen Rechtsmittelschrift nur auszugehen, wenn sich aus den Umständen zweifelsfrei ergibt, dass das Schriftstück mit Wissen und Willen des Berechtigten übermittelt wurde und der Berechtigte damit die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes übernommen hat.

    Hierzu ist zunächst festzustellen, dass das elektronische Einscannen/Einfügen der als Datei hinterlegten "Unterschrift" in einen Schriftsatz und die Übermittlung per Computerfax technisch grundsätzlich für jeden möglich ist, der Zugriff auf die elektronischen Dateien des Prozessbevollmächtigten hat (vergleiche zur Anwendungssicherheit BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010, VII ZB 112/08, a.a.O.).

  • BSG, 21.06.2001 - B 13 RJ 5/01 R

    Schriftlichkeit der Berufung - Unterschrift - fehlende Vollmacht - nachträgliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.11.2015 - L 29 AL 68/13
    Auch wenn danach die Nutzung insbesondere eines so genannten Computerfaxes wohl grundsätzlich zulässig sein dürfte (vgl. hierzu Leitherer, a.a.O., § 151 Rn. 3e, mit zahlreichen weiteren Nachweisen , s.a. BSG, Urteil vom 21. Juni 2001, B 13 RJ 5/01 R; wohl differenzierend BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010, VII ZB 112/08, beide m.w.N., zitiert nach juris), so ist von einer wirksamen Rechtsmittelschrift nur auszugehen, wenn sich aus den Umständen zweifelsfrei ergibt, dass das Schriftstück mit Wissen und Willen des Berechtigten übermittelt wurde und der Berechtigte damit die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes übernommen hat.
  • BGH, 29.10.1986 - IVa ZB 13/86

    Anforderungen an eine gültige Unterschrift - Anforderungen an die Unterschrift

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.11.2015 - L 29 AL 68/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) und auch anderer oberster Bundesgerichte ist eine Unterschrift ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender, individueller Schriftzug mit entsprechenden charakteristischen Merkmalen, der sich als Unterschrift des vollen Namens und nicht nur als Abzeichnung mit einer Abkürzung des Namens darstellt (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 29. Oktober 1986, IVa ZB 13/86, zitiert nach juris, m.w.N.).
  • BGH, 24.07.2001 - VIII ZR 58/01

    Nachweis der Echtheit der Unterschrift eines Rechtsanwalts

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.11.2015 - L 29 AL 68/13
    Etwaige Zweifel an der Echtheit oder Vollständigkeit der Unterschrift sind gegebenenfalls im Wege des Freibeweises zu klären, wobei in die Prüfung alle bedeutsamen Umstände des Einzelfalls einzubeziehen sind (BGH, Urteil vom 24. Juli 2001, VIII ZR 58/01, zitiert nach juris).
  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.11.2015 - L 29 AL 68/13
    Zwar sieht das Gesetz (vergleiche u.a. § 126a BGB - elektronische Form- und § 65a SGG - elektronische Dokumente) das Schriftformerfordernis beispielsweise bei Verwendung einer elektronischen Signatur als ausreichend an und auch die Rechtsprechung hat in der Vergangenheit die Verwendung bestimmter Übermittlungsarten als ausreichend angesehen (beispielsweise Telegramm und Telefax - vergleiche hierzu Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 5. April 2000, GmS - OGB 1/98, zitiert nach juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 25.11.1970 - IV C 119.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.11.2015 - L 29 AL 68/13
    Zudem genügt eine vervielfältigte Unterschrift nur solange der Schriftform, wie an ihrer Verlässlichkeit keine Zweifel bestehen (vgl. bereits Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 25. November 1970, IV C 119.68; Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 5. April 2000, GmS-063 1/98, beide zitiert nach juris).
  • BGH, 26.10.2011 - IV ZB 9/11

    Berufungsbegründungsschrift: Erforderlichkeit der eigenhändigen Unterschrift des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.11.2015 - L 29 AL 68/13
    Zu berücksichtigen seien hierbei nur dem Berufungsgericht spätestens bis zum Ablauf der Berufungsbegründungsfrist bekannt gewordene Umstände (Beschluss vom 26. Oktober 2011, IV ZB 9/11, m.w.N., zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.10.2018 - L 18 AL 69/16

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen des Eintritts einer Sperrzeit

    Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) hat mit Urteil vom 10. November 2015 - L 29 AL 68/13 - die Berufung des Klägers als unzulässig verworfen.
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