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   LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2009 - L 31 R 1816/08   

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https://dejure.org/2009,11245
LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2009 - L 31 R 1816/08 (https://dejure.org/2009,11245)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.11.2009 - L 31 R 1816/08 (https://dejure.org/2009,11245)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. November 2009 - L 31 R 1816/08 (https://dejure.org/2009,11245)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der die Höchstdauer überschreitenden Monate der Hochschulausbildung bei der Ermittlung des belegungsfähigen Gesamtzeitraums zu §§ 58 Abs. 1 Nr. 4 und 72 Abs. 3 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) in der Fassung des Wachstums- und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Ausbildungszeiten bei der Berechnung der Rente bei Überschreitung der Höchstdauer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.07.2008 - L 8 R 599/08

    Anrechnungszeit - schulische Ausbildung - Höchstdauerklausel von 8 Jahren -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2009 - L 31 R 1816/08
    2) Ob diese Rechtssprechung auch nach der Gesetzesänderung durch das Altersvermögensergänzungsgesetz vom 21. März 2001 Anwendung findet, konnte offen bleiben (dagegen Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Juli 2008, AZ: L 8 R 599/08).

    Das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 31. Juli 2008 (Az.: L 8 R 599/08), wonach die in § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI in der Fassung des Altersvermögensergänzungsgesetzes enthaltene Höchstdauerklausel von 8 Jahren zum Tatbestand einer Anrechnungszeit wegen schulischer Ausbildung gehöre, sei auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar, da diese Fassung für den vorliegenden Fall nicht maßgeblich sei.

    27 Dabei hatte der Senat nicht zu entscheiden, ob er der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (vgl. Urteil vom 31. Juli 2008, Az.: L 8 R 599/08) zur Bewertung der Höchstdauerklausel von 8 Jahren in § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 in der Fassung des Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) vom 21. März 2001 folgen wird.

  • BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 36/02 R

    Ausbildungszeiten - Höchstdauer der Berücksichtigung von Schul- und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2009 - L 31 R 1816/08
    In den Entscheidungen vom 30. März 2004 (Az.: B 4 RA 36/02 R sowie B 4 RA 46/02 R) sei der beklagte Rentenversicherungsträger verurteilt worden, Zeiten der schulischen Ausbildung bei der Rentenberechnung zu bewerten, obwohl diese Zeiten die anrechenbare Höchstdauer überschritten hätten.

    Letztlich spricht auch die von der Beklagten angeführte Rechtsprechung zur Notwendigkeit der Aufhebung von Vormerkungstatbeständen (BSG, Urteil vom 30. März 2004, Az.: B 4 RA 36/02 R) nicht gegen die hier gefundene Auslegung des § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI i. V. m. § 72 Abs. 3 Nr. 1 SGB VI. Die Aufhebung von Anrechnungszeittatbeständen im Vormerkungsbescheid regelt nach Auffassung des Senats in der Logik des BSG wiederum nur die Anrechenbarkeit dieser Zeit, nicht aber die Qualifizierung eines Monats "als mit einer beitragsfreien Zeit belegt" i. S. des § 72 Abs. 3 Nr. 1 SGB VI was im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung zu entscheiden ist, die im Versicherungsverlauf ohnehin nicht vorgenommen wird.

  • BSG, 18.10.2005 - B 4 RA 43/03 R

    Rentenberechnung - Berücksichtigung von Ausbildungszeiten - Hochschulausbildung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2009 - L 31 R 1816/08
    Nach der Rechtsprechung des 4. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18. Oktober 2005 (Aktenzeichen B 4 RA 43/03 R) sei der Zeitraum der nicht berücksichtigten Hochschulausbildung vom 01. April 1961 bis 18. Oktober 1966 bei der Bestimmung des belegungsfähigen Gesamtzeitraumes als nicht belegungsfähig abzusetzen.

    19 Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat zur Begründung auf die zutreffenden Ausführungen im angefochtenen Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 24. August 2008 sowie auf das diesem Urteil zugrunde liegende Urteil des Bundessozialgerichts vom 08. Oktober 2005 (B 4 RA 43/03 R, zitiert nach juris).

  • Drs-Bund, 07.03.1989 - BT-Drs 11/4124
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2009 - L 31 R 1816/08
    Dies könne auch den Erläuterungen in den Gesetzesmaterialien zum Rentenreformgesetz 1992 (Bundestagsdrucksache 11/4124, Begründung zu § 202 SGB VI, jetzt § 207 SGB VI, S. 192) und zum Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz entnommen werden (Bundestagsdrucksache 13/4610, Begründung zu § 58 SGB VI, S. 23).
  • BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 46/02 R

    Bindungswirkung eines Vormerkungsbescheides im Kontenklärungsverfahren -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2009 - L 31 R 1816/08
    In den Entscheidungen vom 30. März 2004 (Az.: B 4 RA 36/02 R sowie B 4 RA 46/02 R) sei der beklagte Rentenversicherungsträger verurteilt worden, Zeiten der schulischen Ausbildung bei der Rentenberechnung zu bewerten, obwohl diese Zeiten die anrechenbare Höchstdauer überschritten hätten.
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