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   LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2012 - L 24 KA 37/12   

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https://dejure.org/2012,49092
LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2012 - L 24 KA 37/12 (https://dejure.org/2012,49092)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.12.2012 - L 24 KA 37/12 (https://dejure.org/2012,49092)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - L 24 KA 37/12 (https://dejure.org/2012,49092)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 23 Abs 1 S 3 RVG, Vorbem 3 Abs 4 RVG-VV, § 52 Abs 2 GKG 2004, § 106 Abs 5 SGB 5
    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Ermittlung des Gegenstandswerts - Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 106 SGB 5 ohne Regressfestsetzung - Vorverfahren vor dem Beschwerdeausschuss

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Ermittlung des Gegenstandswerts bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach § 106 SGB V

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Ermittlung des Gegenstandswerts bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach § 106 SGB V

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.06.2008 - L 7 B 20/08

    Unzulässige Beschwerde gegen Streitwertfestsetzung des LSG; Festsetzung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2012 - L 24 KA 37/12
    Der Streitwert sei unter Zugrundelegung der Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg (L 7 B 20/08 KA) mit 5000 Euro anzusetzen.

    Sie verteidigt die angefochtene Entscheidung und verweist erneut auf den Beschluss in der Sache L 7 B 20/08 KA.

    Hierzu hat der 7. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg im Beschluss vom 5. Juni 2008 (Az.: L 7 B 20/08 KA) ausgeführt:.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2014 - L 24 KA 48/13

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Kostenfestsetzungsbescheid - Gebührenrahmen

    Jedenfalls das Vorbringen der Beigeladenen zu 2 (AOK) kann auch dahingehend interpretiert werden, dass jede Anerkennung von Praxisbesonderheiten ausgeschlossen sein sollte (vgl. für die Zugrundelegung des Maximalwertes in diesem Fall Beschluss des Senats vom 11. Dezember 2012 - L 24 KA 37/12- juris-Rdnr. 28).
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