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   LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2008 - L 17 RA 77/04   

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https://dejure.org/2008,19038
LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2008 - L 17 RA 77/04 (https://dejure.org/2008,19038)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.03.2008 - L 17 RA 77/04 (https://dejure.org/2008,19038)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. März 2008 - L 17 RA 77/04 (https://dejure.org/2008,19038)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderung an die Ermittlung von Entgeltpunkten für Renten wegen Erwerbsunfähigkeit oder wegen Überschreitens der Hinzuverdienstgrenze als Rente wegen Berufsunfähigkeit; Vorliegen von 20 Jahren Beitragszeit seit dem Eintritt von Erwerbsunfähigkeit bzw. voller ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Voraussetzung für die Ermittlung von Entgeltpunkten für Zeiten nach Rentenbeginn gemäß § 75 Abs. 3 SGB VI

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 05.10.2005 - B 5 RJ 6/05 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2008 - L 17 RA 77/04
    In diesem Fall ist es vom BSG zutreffend als nicht gerechtfertigt angesehen worden, den Bescheid über die Erwerbsunfähigkeitsrente in das Verfahren einzubeziehen (vgl. BSG Urteil vom 5. Oktober 2005 - B 5 RJ 6/05 R).
  • BSG, 30.08.2001 - B 4 RA 62/00 R

    Gleichstellung von Beitragszeiten im Beitrittsgebiet - Beitragszahlung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2008 - L 17 RA 77/04
    Unabhängig davon, dass er mit Beginn der Invalidenrente von der Entrichtung seines Sozialversicherungsbeitragsanteils befreit war (vgl. § 68 Abs. 2 der Verordnung über die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten vom 21. Dezember 1961 - GBl. II Nr. 83 Seite 533 -, Verordnung über die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten vom 14. November 1974 - GBl. I Nr. 58 Seite 531 - sowie § 13 Abs. 3 der Verordnung zur Sozialpflichtversicherung der Arbeiter und Angestellten vom 17. November 1977 - GBl. I Seite 737 -), handelt es sich um Beitragszeiten, weil jedenfalls die Betriebe auch dann zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet waren, wenn der Werktätige wegen des Bezuges einer Invalidenrente von der eigenen Beitragsleistung befreit war (vgl. zum Ganzen Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 30. August 2001 - B 4 RA 62/00 R).
  • BSG, 15.03.1978 - 1 RA 41/77

    Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Neufeststellung - Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2008 - L 17 RA 77/04
    Denn zur damaligen Rechtslage, die durch die Regelungen in § 37 Abs. 2 SGB VI Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetz bzw. § 38 Abs. 2 Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz gekennzeichnet war, ist vom BSG in mehreren Entscheidungen (Urteil vom 15. Januar 1981 - 4 RJ 123/79 - zitiert nach juris - und Urteil vom 15. März 1978 - 1 RA 41/77 = SozR 2200 § 1253 RVO Nr. 6) ausgeführt worden, die in den genannten Bestimmungen enthaltene Fiktion beziehe sich nur auf die Rentenart und bedeute nicht gleichzeitig eine Fiktion des Vorliegens von Erwerbsunfähigkeit im Sinne - der damaligen Neufassung - des Gesetzes.
  • BSG, 15.01.1981 - 4 RJ 123/79
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2008 - L 17 RA 77/04
    Denn zur damaligen Rechtslage, die durch die Regelungen in § 37 Abs. 2 SGB VI Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetz bzw. § 38 Abs. 2 Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz gekennzeichnet war, ist vom BSG in mehreren Entscheidungen (Urteil vom 15. Januar 1981 - 4 RJ 123/79 - zitiert nach juris - und Urteil vom 15. März 1978 - 1 RA 41/77 = SozR 2200 § 1253 RVO Nr. 6) ausgeführt worden, die in den genannten Bestimmungen enthaltene Fiktion beziehe sich nur auf die Rentenart und bedeute nicht gleichzeitig eine Fiktion des Vorliegens von Erwerbsunfähigkeit im Sinne - der damaligen Neufassung - des Gesetzes.
  • BSG, 25.04.1990 - 5 RJ 68/88

    Erwerbsunfähigkeit Behinderter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2008 - L 17 RA 77/04
    Die tatsächliche Ausübung einer Beschäftigung in gewisser Regelmäßigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt hat überragenden Beweiswert für das Nichtvorliegen von Erwerbsunfähigkeit und führt dazu, dass vom Versicherten besondere Gründe für seine abweichende Auffassung anzuführen sind (vgl. BSGE 67, 1).
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