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   LSG Berlin-Brandenburg, 12.04.2011 - L 3 U 238/09   

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https://dejure.org/2011,18916
LSG Berlin-Brandenburg, 12.04.2011 - L 3 U 238/09 (https://dejure.org/2011,18916)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.04.2011 - L 3 U 238/09 (https://dejure.org/2011,18916)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. April 2011 - L 3 U 238/09 (https://dejure.org/2011,18916)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - mehrtägige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.04.2011 - L 3 U 238/09
    Hiervon ausgehend besteht mangels inneren Zusammenhangs kein Versicherungsschutz mehr, wenn das Zurücklegen für mehr als zwei Stunden unterbrochen wird (etwa BSG, Urteil vom 10. Oktober 2006 - B 2 U 20/05 R -, zitiert nach juris Rn. 17) oder wenn schon der Antritt des Weges vom Ort der Tätigkeit um mehr als zwei Stunden durch eine privaten Zwecken dienende Verrichtung hinausgeschoben wird (etwa BSG, Urteil vom 18. Dezember 1979 - 2 RU 53/78 -, zitiert nach juris Rn. 9).
  • BSG, 18.12.1979 - 2 RU 53/78

    Wegeunfall - Unterbrechung wegen privater Besorgung - Versicherungsschutz in der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.04.2011 - L 3 U 238/09
    Hiervon ausgehend besteht mangels inneren Zusammenhangs kein Versicherungsschutz mehr, wenn das Zurücklegen für mehr als zwei Stunden unterbrochen wird (etwa BSG, Urteil vom 10. Oktober 2006 - B 2 U 20/05 R -, zitiert nach juris Rn. 17) oder wenn schon der Antritt des Weges vom Ort der Tätigkeit um mehr als zwei Stunden durch eine privaten Zwecken dienende Verrichtung hinausgeschoben wird (etwa BSG, Urteil vom 18. Dezember 1979 - 2 RU 53/78 -, zitiert nach juris Rn. 9).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.04.2011 - L 3 U 238/09
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (etwa BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R -, zitiert nach juris Rn. 15).
  • BSG, 03.12.2002 - B 2 U 18/02 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - ständige Familienwohnung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.04.2011 - L 3 U 238/09
    Fehlt es an der Handlungstendenz und damit am inneren Zusammenhang, so besteht selbst dann kein Versicherungsschutz, wenn sich der Unfall auf der Wegstrecke ereignet, welche der Betreffende gewöhnlich auf dem Weg zur Arbeit geht oder fährt (BSG, Urteil vom 03. Dezember 2002 - B 2 U 18/02 -, zitiert nach juris Rn. 17).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.04.2011 - L 3 U 238/09
    Es muss eine kausale Verknüpfung des Unfalls mit der betrieblichen Sphäre bestehen, mithin eine rechtliche Zurechnung für besonders bezeichnete Risiken der Arbeitswelt beziehungsweise gleichgestellter Tätigkeiten, für deren Entschädigung die gesetzliche Unfallversicherung als spezieller Zweig der Sozialversicherung einzustehen hat, und zwar nicht nur im Sinne einer Kausalität im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne, sondern auch im Sinne der Zurechnung des eingetretenen Erfolges zum Schutzbereich der unfallversicherungsrechtlichen Norm als eines rechtlich wesentlichen Kausalzusammenhangs (Zurechnungslehre der wesentlichen Bedingung, ständige Rechtsprechung, etwa Bundessozialgericht , Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, zitiert nach juris Rn. 13 ff.).
  • BSG, 18.10.1994 - 2 RU 31/93

    Ort der Tätigkeit - Familiäre Verhältnisse - Unterschiedliche Aufenthaltsorte -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.04.2011 - L 3 U 238/09
    Entscheidend für den Versicherungsschutz ist, ob der Weg von der oder zur Arbeitsstätte rechtlich wesentlich von dem Vorhaben des Versicherten geprägt ist, seine versicherte Tätigkeit am Ort der Tätigkeit aufzunehmen (BSG, Urteil vom 18. Oktober 1994 - 2 RU 31/93 -, zitiert nach juris Rn. 18).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.09.2023 - L 8 U 1620/22

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang

    Allerdings ist die Abgrenzung hier oft schwieriger, weil es dem Unternehmer freisteht, in welcher Art und Weise er sein Unternehmen betreibt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.04.2011 - L 3 U 238/09 -, juris Rdnr. 27).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2014 - L 17 U 422/12

    Treppensturz eines freiwillig versicherten selbständigen Personalberaters im

    Handelt es sich jedoch um Verrichtungen, welche der privaten Sphäre des Unternehmers zuzurechnen sind, ist der Unternehmer regelmäßig nicht versichert, es sei denn, geschäftliche Dinge stehen erkennbar im Vordergrund (so Urteile des BSG vom 30.07.1981 - 8/8a RU 58/80 - und des LSG Berlin-Brandenburg vom 12.04.2011 - L 3 U 238/09 - ).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.03.2014 - L 3 U 3544/13
    Die Abgrenzung ist oft schwieriger, weil es dem Unternehmer freisteht, in welcher Art und Weise er sein Unternehmen betreibt (LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 12.04.2011, L 3 U 238/09, Juris Rn. 26).
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