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   LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - L 3 R 1063/11   

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https://dejure.org/2012,30793
LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - L 3 R 1063/11 (https://dejure.org/2012,30793)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.09.2012 - L 3 R 1063/11 (https://dejure.org/2012,30793)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. September 2012 - L 3 R 1063/11 (https://dejure.org/2012,30793)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 43 SGB 6, § 240 SGB 6
    Erwerbsminderung - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen - schwere spezifische Leistungsbehinderung - Analphabetismus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 43; SGB VI § 240
    Erwerbsminderung; Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen; schwere spezifische Leistungsbehinderung; Analphabetismus

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 5/04 R

    Berufsunfähigkeit - Einordnung in das Mehrstufenschema - Fachschulausbildung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - L 3 R 1063/11
    Wurde zuvor im Laufe des Erwerbslebens eine höherqualifizierte Tätigkeit im Wesentlichen krankheits- oder gebrechensbedingt aufgegeben, so ist zu prüfen, ob diese Tätigkeit maßgeblicher Hauptberuf geblieben ist oder ob der Versicherte ihn dennoch freiwillig aufgegeben oder sich mit seinem Verlust dauerhaft abgefunden hat (BSG, Urteil vom 29. Juli 2004 - B 4 RA 5/04 R -, zitiert nach juris).

    Eine konkrete Benennung ist grundsätzlich nur dann nicht erforderlich, wenn der bisherige Beruf der ersten Stufe angehört oder wenn ein so genannter einfacher Angelernter (Stufe 2, aber mit einer Ausbildungsdauer von nur bis zu einem Jahr) auf ungelernte Berufe verwiesen wird (BSG, Urteil vom 29. Juli 2004 - B 4 RA 5/04 R -, a.a.O.).

  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - L 3 R 1063/11
    Der nicht auf einer gesundheitlichen Störung beruhende Analphabetismus gehört nicht dazu (Bundessozialgericht, Urteil vom 09. Mai 2012 - B 5 R 68/11 R -, zitiert nach juris Rn. 16 ff.).
  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 35/93

    Berufsunfähigkeit - Mischtätigkeit - Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - L 3 R 1063/11
    Ist er hierzu aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, ist der qualitative Wert des bisherigen Berufs dafür maßgebend, auf welche Tätigkeiten der Versicherte verwiesen werden kann (BSG, Urteile vom 25. Januar 1994 - 4 RA 35/93 -, vom 16. November 2000 - B 13 RJ 79/99 R -, jeweils zitiert nach juris).
  • BSG, 16.11.2000 - B 13 RJ 79/99 R

    Verweisbarkeit einer Postfachverteilerin bei der Prüfung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - L 3 R 1063/11
    Ist er hierzu aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, ist der qualitative Wert des bisherigen Berufs dafür maßgebend, auf welche Tätigkeiten der Versicherte verwiesen werden kann (BSG, Urteile vom 25. Januar 1994 - 4 RA 35/93 -, vom 16. November 2000 - B 13 RJ 79/99 R -, jeweils zitiert nach juris).
  • BSG, 13.12.1984 - 11 RA 72/83

    Umschulungsberuf als 'bisheriger Beruf' - Aufgabe eines Berufs vor

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - L 3 R 1063/11
    (BSG, Urteile vom 13. Dezember 1984 - 11 RA 72/83 - und vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 25/96 -, jeweils zitiert nach juris).
  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - L 3 R 1063/11
    In der Regel ist auch derjenige erwerbsgemindert, welcher selbst unter Verwendung von Hilfsmitteln, zum Beispiel von Gehstützen, nicht in der Lage ist, täglich viermal eine Wegstrecke von mehr als fünfhundert Metern mit zumutbarem Zeitaufwand zu Fuß zurückzulegen und zweimal öffentliche Verkehrsmittel während der Hauptverkehrszeiten zu benutzen (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 1991, - 13/5 RJ 73/90 -, zitiert nach juris Rn. 19).
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