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   LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - L 7 KA 70/11   

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https://dejure.org/2012,42170
LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - L 7 KA 70/11 (https://dejure.org/2012,42170)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.09.2012 - L 7 KA 70/11 (https://dejure.org/2012,42170)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. September 2012 - L 7 KA 70/11 (https://dejure.org/2012,42170)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 103 Abs 4 S 5 SGB 5, § 103 Abs 6 S 2 SGB 5, § 32 Abs 2 SGB 10
    Vertragsärztliche Versorgung - Nachbesetzung - Vertragsarztsitz - Zulässigkeit einer Missbrauchskontrolle - Zulassungsgremium - Entscheidung für einen von mehreren Bewerbern - Beginn der dreimonatigen Frist nach § 19 Abs 3 Ärzte-ZV

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 19 Abs 3 Ärzte-ZV, § 103 Abs 4 SGB 5, § 103 Abs 6 SGB 5, § 31 SGB 10
    Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes - überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft - Enden der Zulassung - Auswahlkriterien - Auswahlentscheidung - Verwertungs- und Erhaltungsinteresse - Missbrauchsfall - Rechtsschutzinteresse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachbesetzung von Vertragsarztsitzen in der vertragsärztlichen Versorgung; Zulässigkeit einer Missbrauchskontrolle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachbesetzung von Vertragsarztsitzen in der vertragsärztlichen Versorgung; Zulässigkeit einer Missbrauchskontrolle

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • jusmedicus.de (Kurzinformation)

    Nachbesetzung von Vertragsarztsitzen in Gemeinschaftspraxen - Missbrauchskontrolle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 240 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 1/99 R

    Ausschreibung und Neubesetzung eines Vertragsarztsitzes in Planungsbereich mit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - L 7 KA 70/11
    Zwar ist zu Recht davon ausgegangen, dass bei der Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes in einer BAG nur ein Bewerber zum Zuge kommen kann, der auch zur Tätigkeit in der BAG bereit ist (BSG, Urteil vom 29. September 1999, Az.: B 6 KA 1/99 R, veröffentlicht in Juris).

    Bei einer unmittelbar anschließenden, u.U. von Anfang an beabsichtigten Auflösung der üBAG durch einen oder beide Partner würde das vom Sozialgericht zutreffend beschriebene Interesse an der Fortführung des bisherigen BAG (vgl. BSG, Urteil vom 29. September 1999, a.a.O.), welches die einzige Rechtfertigung für den durch § 103 Abs. 6 SGB V dem verbleibenden Partner einer BAG eingeräumten Einfluss im Nachbesetzungsverfahren bildet, nur als Vorwand dienen.

    Die von einem Nachfolger fortzuführende "Praxis" wäre gerade nicht die Beteiligung an einer BAG mit deren verbleibenden Partnern (vgl. BSG, Urteil vom 29. September 1999, a.a.O.).

    Ob aus dem Fehlen eines schriftlichen Gesellschaftsvertrages regelhaft schon darauf geschlossen werden kann, es fehle überhaupt an einer Einigung über die gemeinschaftliche vertragsärztliche Tätigkeit (vgl. BSG, Urteil vom 29. September 1999, a.a.O.), kann hier dahinstehen.

  • BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 39/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachfolgezulassung - keine Befugnis der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - L 7 KA 70/11
    Darüber hinaus gehend können aber - wie schon vom Beklagten verkannt wurde - nur solche Bewerber zugelassen werden, mit denen die verbleibenden Partner der BAG zusammenarbeiten wollen (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2011, a.a.O., m.w.N.).

    Ausgangspunkt ist hierbei der die Vorschriften über die vertragsärztliche Bedarfsplanung prägende Grundsatz, wonach Überversorgung zu vermeiden und soweit als möglich abzubauen ist (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2011, Az.: B 6 KA 39/10 R, veröffentlicht in Juris).

    Auch das regelmäßig bestehende öffentliche Interesse an einer zeitnahen Zulassungsentscheidung (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2011, a.a.O.) kann im Bereich der grundsätzlich unerwünschten Überversorgung, deren Abbau ein Ziel von hohem Rang darstellt (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2011, Az.: B 6 KA 39/10 R, a.a.O.), allenfalls von untergeordneter Bedeutung sein.

  • BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 36/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - kein besonderer Versorgungsbedarf im Sinne einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - L 7 KA 70/11
    aa) Das Kriterium Approbationsalter, verstanden als Zeitraum zwischen der Approbation und der Entscheidung über einen Zulassungsantrag, zielt darauf ab, einen gewissen Erfahrungsstand und den dadurch erworbenen Standard zu berücksichtigen; dieser dürfte in den meisten ärztlichen Bereichen nach ca. fünf Jahren in vollem Ausmaß erreicht sein, sodass das darüber hinausgehende höhere Approbationsalter eines Bewerbers und eine noch längere ärztliche Tätigkeit keinen zusätzlichen Vorzug mehr begründen (BSG, Urteil vom 8. Dezember 2010, Az.: B 6 KA 36/09 R, veröffentlicht in Juris).

    cc) Beim Kriterium der beruflichen Eignung ist zunächst nach der Qualifikation und dem zu erwartenden Leistungsspektrum zu fragen (so für die Sonderbedarfszulassung: BSG, Urteil vom 8. Dezember 2010, a.a.O.; die dortige Unterscheidung zwischen der primär zu berücksichtigenden Qualifikation und der sekundär zu beachtenden beruflichen Eignung ist indes wenig verständlich).

    Der Beklagte ist - dem Gericht fehlt die Kompetenz zu Nachermittlungen (BSG, Urteil vom 8. Dezember 2010, a.a.O.) - daher gehalten, die Erklärung der Klägerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat, die Dauer ihrer vertragsärztlichen Tätigkeit sei im Fall ihrer Zulassung offen, vor dem Hintergrund der übrigen Umstände (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15. Mai 2008, Az.: L 4 B 369/08 KA ER, veröffentlicht in Juris) zu würdigen.

  • BSG, 05.11.2003 - B 6 KA 11/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachfolgezulassung - Nachbesetzungsverfahren -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - L 7 KA 70/11
    Die Ablehnungen gegenüber den unterlegenen Bewerbern teilen als rechtlich notwendige Folgeregelung zur Zulassung des einen Bewerbers deren Schicksal (BSG, Urteil vom 5. November 2003, Az.: B 6 KA 11/03 R, veröffentlicht in Juris).

    Vielmehr wird es genügen, wenn damit zu rechnen ist, dass die BAG Bestand haben wird (BSG, Urteil vom 5. November 2003, a.a.O.) und nicht bei der nächsten gesellschaftsvertraglich zulässigen Gelegenheit beendet wird.

    Diese Einschränkung dient der Sicherung der finanziellen Stabilität und damit der Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung und ist somit durch einen Gemeinwohlbelang von hinreichendem Gewicht gerechtfertigt (BVerfG, Beschluss vom 27. April 2001, Az.: 1 BvR 1282/99; BSG, Urteil vom 23. Februar 2005, a.a.O.; BSGE 82, 41; für einen nur an Art. 3 GG zu messenden Schutz des übergangenen Bewerbers: BSG, Urteil vom 5. November 2003, a.a.O.).

  • BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 13/11 R

    Vertragsarzt - Zulassungsverzicht - bestandskräftige Nachbesetzung seines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - L 7 KA 70/11
    Dies ist allerdings im Nachbesetzungsverfahren grundsätzlich nicht mehr zu prüfen (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2011, Az.: B 6 KA 13/11 R, veröffentlicht in Juris).

    6) Der Senat verkennt nicht, dass sein dem Beklagten für die Neubescheidung aufgegebenes Prüfungsprogramm möglicherweise einer baldigen Nachbesetzung des vom Beigeladenen zu 8) aufgegebenen Vertragsarztsitzes entgegen und somit im Widerspruch zur jüngsten Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 14. Dezember 2011, Az.: B 6 KA 13/11 R, a.a.O.) stehen könnte, wonach auch Nachbesetzungsverfahren nach § 103 Abs. 4 (und ggf. Abs. 6) SGB V zügig durchzuführen sind und für umfangreiche und aufwändige Überprüfungen kein Raum sei.

    In Planungsbereichen, in denen wegen Überversorgung Zulassungsbeschränkungen gelten, fallen freiwerdende Vertragsarztsitze daher grundsätzlich weg und werden nur ausnahmsweise fortgeführt (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2011, Az.: B 6 KA 13/11 R, a.a.O.).

  • BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 20/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Fristsetzung für die Stellung eines Antrags auf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - L 7 KA 70/11
    Hinzukommen muss darüber hinaus die Bereitschaft, langfristig an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2011 R, Az.: B 6 KA 20/11 R, veröffentlicht in Juris).

    Auch das regelmäßig bestehende öffentliche Interesse an einer zeitnahen Zulassungsentscheidung (BSG, Urteil vom 19. Oktober 2011, a.a.O.) kann im Bereich der grundsätzlich unerwünschten Überversorgung, deren Abbau ein Ziel von hohem Rang darstellt (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2011, Az.: B 6 KA 39/10 R, a.a.O.), allenfalls von untergeordneter Bedeutung sein.

  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wegfall der Überversorgung - teilweise Aufhebung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - L 7 KA 70/11
    Die Frage, auf welchen Zeitpunkt es zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage ankommt (hierzu BSG, Urteil vom 23. Februar 2005, Az.: B 6 KA 81/03 R, veröffentlicht in Juris), stellt sich daher nicht.

    Diese Einschränkung dient der Sicherung der finanziellen Stabilität und damit der Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung und ist somit durch einen Gemeinwohlbelang von hinreichendem Gewicht gerechtfertigt (BVerfG, Beschluss vom 27. April 2001, Az.: 1 BvR 1282/99; BSG, Urteil vom 23. Februar 2005, a.a.O.; BSGE 82, 41; für einen nur an Art. 3 GG zu messenden Schutz des übergangenen Bewerbers: BSG, Urteil vom 5. November 2003, a.a.O.).

  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 34/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung - Laborärzte - überörtliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - L 7 KA 70/11
    Dies würde allerdings voraussetzen, dass bereits zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Nachbesetzung ein Gesellschaftsvertrag zwischen dem Nachfolger und den verbleibenden Partnern der BAG vorgelegt werden kann (zu diesem Erfordernis: BSG, Urteil vom 16. Juli 2003, Az.: B 6 KA 34/02 R, veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 37/96 R

    Zulassungsanspruch - Vertragsarzt - Überversorgung - Bedarfsplanung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - L 7 KA 70/11
    Diese Einschränkung dient der Sicherung der finanziellen Stabilität und damit der Funktionsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung und ist somit durch einen Gemeinwohlbelang von hinreichendem Gewicht gerechtfertigt (BVerfG, Beschluss vom 27. April 2001, Az.: 1 BvR 1282/99; BSG, Urteil vom 23. Februar 2005, a.a.O.; BSGE 82, 41; für einen nur an Art. 3 GG zu messenden Schutz des übergangenen Bewerbers: BSG, Urteil vom 5. November 2003, a.a.O.).
  • BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 70/97 R

    Vertragsarztsitz - Ausschreibung - Antragsbefugnis - Gemeinschaftspraxis -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2012 - L 7 KA 70/11
    Unabhängig davon, dass solche den Zulassungsgremien regelmäßig nicht bekannt sind oder offenbart werden, wären diese andernfalls gehalten, u.U. komplizierte zivilrechtliche Fragen im Rahmen ihrer Zulassungsentscheidungen klären zu müssen, was wenig praktikabel und dem Ziel einer zeitnahen Nachbesetzung abträglich wäre (vgl. BSG, Urteil vom 25. November 1998, Az.: B 6 KA 70/97 R, veröffentlicht in Juris, zu komplizierten gesellschaftsrechtlichen Fragen).
  • BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 19/12 R

    Regelungen vertragsärztlicher Zulassungsbeschränkungen bei Überversorgung mit GG

  • BVerfG, 27.04.2001 - 1 BvR 1282/99

    Ende der Zulassung; Zulassungsentziehung; Berufungsausschuss; sachliche und

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2005 - L 10 KA 29/05

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2010 - L 11 B 26/09

    Ausschreibung und Neubesetzung eines Vertragsarztsitzes eines Arztes für

  • LSG Schleswig-Holstein, 15.05.2008 - L 4 B 369/08
  • LSG Schleswig-Holstein, 21.02.2012 - L 4 KA 13/10

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachfolgezulassung - Auswahlentscheidung bei der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2011 - L 11 KA 106/10

    Vertragsarztangelegenheiten

  • BSG, 01.07.1999 - B 12 KR 2/99 R

    Rentenversicherungspflicht - Einstrahlung - Bank mit Auslandssitz - Entsendung -

  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 27/06 R

    Bescheidungsurteil - Beschränkung der gerichtlichen Prüfungskompetenz im

  • BSG, 28.11.2007 - B 6 KA 26/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes nur bei

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2007 - L 7 KA 7/04

    Vertragsarztangelegenheiten

  • SG Berlin, 28.07.2010 - S 79 KA 514/09
  • BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 19/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes -

    Die Ausführungen des Senats sind verschiedentlich so verstanden worden, dass der Fünfjahreszeitraum mit der Approbation beginnen sollte (so etwa das Berufungsgericht; ebenso LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 12.9.2012 - L 7 KA 70/11 - Juris RdNr 105 - anhängig unter B 6 KA 49/12 R) ; das trifft jedoch nicht zu.

    Es ist daher nicht zu beanstanden, wenn die Zulassungsgremien bei der Auswahl des Nachfolgers bzw der Nachfolgerin auch den Umstand berücksichtigen, ob ein bestimmter Bewerber deutlich mehr die (prognostische) Gewähr für eine länger andauernde kontinuierliche Patientenversorgung ("Versorgungskontinuität") bietet als andere (vgl hierzu auch LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 12.9.2012 - L 7 KA 70/11 - Juris RdNr 107 - anhängig unter B 6 KA 49/12 R) .

  • SG Hannover, 30.10.2013 - S 65 KA 189/12
    Nach Ansicht des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Urt. v. 12.9.2012, Az: L 7 KA 70/11, Rn. 121, zit. nach juris) ist die Wahl einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft lediglich zum Zwecke der Sicherung des faktischen Veto-Rechts der verbleibenden Partner der Berufsausübungsgemeinschaft, um hierdurch z.B. die Chancen auf einen möglichst hohen Verkaufserlös zu maximieren, rechtlich unzulässig.

    Das Bundessozialgericht hat die Frage, ob und ggf. unter welchen Umständen eine Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft zwecks Beeinflussung eines Praxisnachfolgeverfahrens nach § 103 SGB V rechtsmissbräuchlich sein kann, wie sie in der Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Urt. v. 12.9.2012, Az: L 7 KA 70/11, Rn. 121, zit. nach juris) aufgeworfen wurde, bislang nicht entschieden.

  • SG Hannover, 30.10.2013 - S 65 KA 370/12
    Nach Ansicht des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Urt. v. 12.9.2012, Az: L 7 KA 70/11, Rn. 121, zit. nach juris) ist die Wahl einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft lediglich zum Zwecke der Sicherung des faktischen Veto-Rechts der verbleibenden Partner der Berufsausübungsgemeinschaft, um hierdurch z.B. die Chancen auf einen möglichst hohen Verkaufserlös zu maximieren, rechtlich unzulässig.

    Das Bundessozialgericht hat die Frage, ob und ggf. unter welchen Umständen eine Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft zwecks Beeinflussung eines Praxisnachfolgeverfahrens nach § 103 SGB V rechtsmissbräuchlich sein kann, wie sie in der Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Urt. v. 12.9.2012, Az: L 7 KA 70/11, Rn. 121, zit. nach juris) aufgeworfen wurde, bislang nicht entschieden.

  • SG Hannover, 16.08.2013 - S 65 KA 390/12
    Nach Ansicht des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Urt. v. 12.9.2012, Az: L 7 KA 70/11, Rn. 121, zit. nach juris) ist die Wahl einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft lediglich zum Zwecke der Sicherung des faktischen Veto-Rechts der verbleibenden Partner der Berufsausübungsgemeinschaft, um hierdurch z.B. die Chancen auf einen möglichst hohen Verkaufserlös zu maximieren, rechtlich unzulässig.
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