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   LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2016 - L 10 AS 84/14 NZB   

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https://dejure.org/2016,52326
LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2016 - L 10 AS 84/14 NZB (https://dejure.org/2016,52326)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.09.2016 - L 10 AS 84/14 NZB (https://dejure.org/2016,52326)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. September 2016 - L 10 AS 84/14 NZB (https://dejure.org/2016,52326)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 193 SGG, § 144 SGG, § 145 SGG, § 66 SGG
    Kostenentscheidung - Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwer - Beschränkung Jahresfrist - Erfolgsaussicht der Nichtzulassungsbeschwerde - Erfolgsaussicht der Berufung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheid über die Kostenerstattung nach billigem Ermessen bei Erledigung des Verfahrens ohne Urteil bzw. Beschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenerstattung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Ermessensentscheidung; Beurteilung der Erfolgsaussichten

  • rechtsportal.de

    SGG § 193 Abs. 1 S. 3
    Kostenerstattung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 62/02 R

    Beitrittsgebiet - Invalidenrente - Sozialzuschlag - Dynamisierungsanspruch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2016 - L 10 AS 84/14
    Hier wäre die Berufung zuzulassen gewesen, da ein gerügter Verfahrensfehler (Entscheidungsausfall) des SG insofern vorlag, als es über den anerkannten Teil des Anspruchs auf weitere Leistungen für Unterkunft und Heizung nicht (weder mit Teilanerkenntnisurteil, dazu BSG, Urteil vom 24. Juli 2003 - B 4 RA 62/02 R, juris RdNr 16, noch in dem Sinne, dass Tenor oder Entscheidungsgründe erkennen ließen, dass es die Klage im Umfang des Anerkenntnisse mangels Rechtsschutzbedürfnisses für unzulässig gehalten hätte) entschieden hat.
  • BGH, 13.02.2003 - VII ZR 121/02

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Revisionsverfahrens durch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2016 - L 10 AS 84/14
    Entscheidend sind vielmehr der mutmaßliche Ausgang des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens und der Berufung (Bundesgerichtshof , Beschluss vom 13. Februar 2003 - VII ZR 121/02, juris RdNr 8; BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2015 - IX ZR 226/14, juris RdNr 6, jeweils zu § 91a Zivilprozessordnung, wonach die Entscheidung ebenfalls nach billigem Ermessen zu treffen ist).
  • BSG, 01.04.2010 - B 13 R 233/09 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Erledigung ohne Urteil - Kostenerstattung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2016 - L 10 AS 84/14
    Dabei steht grundsätzlich der nach dem Sach- und Streitstand zum Zeitpunkt der Erledigung zu beurteilende Verfahrenserfolg im Vordergrund (vgl Bundessozialgericht , Beschluss vom 01. April 2010 - B 13 R 233/09 B, juris RdNr 8 mwN).
  • BSG, 02.04.2014 - B 4 AS 29/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antrag auf Arbeitslosengeld nach dem SGB 3

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2016 - L 10 AS 84/14
    Hier war Gegenstand des Klageverfahrens ein höherer Anspruch auf Leistungen für Unterkunft und Heizung und zwar, da es an einer ausdrücklichen Beschränkung fehlte, in "maximaler" Höhe (Meistbegünstigungsgrundsatz, dazu BSG, Urteil vom 02. April 2014 - B 4 AS 29/13 R, juris RdNr 16 mwN).
  • BSG, 22.08.2013 - B 14 AS 78/12 R

    Arbeitslosengeld II - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung - Leistungen gem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2016 - L 10 AS 84/14
    Ein Anspruch in dieser Höhe ergibt sich, wenn im streitigen Zeitraum (April bis September 2010) die monatlichen Einzelbedarfe (dazu zuletzt BSG, Urteil vom 22. August 2013 - B 14 AS 78/12 R, juris RdNr 21), wie sie sich aus der Auflistung des Klägers anlässlich der ersten Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (Schriftsatz vom 04. Januar 2014) ergeben und die monatlichen Kosten für Heizstrom (34,64 EUR verteilt auf 6 Monate = 5,77 EUR/Monat) addiert werden sowie die tatsächlich erbrachten Leistungen (43,16 EUR monatlich) saldiert werden.
  • BGH, 17.12.2015 - IX ZR 226/14

    Festsetzung der Kosten nach billigem Ermessen bzgl. des Verfahrens der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2016 - L 10 AS 84/14
    Entscheidend sind vielmehr der mutmaßliche Ausgang des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens und der Berufung (Bundesgerichtshof , Beschluss vom 13. Februar 2003 - VII ZR 121/02, juris RdNr 8; BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2015 - IX ZR 226/14, juris RdNr 6, jeweils zu § 91a Zivilprozessordnung, wonach die Entscheidung ebenfalls nach billigem Ermessen zu treffen ist).
  • BSG, 14.12.2006 - B 4 R 19/06 R

    Entscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss - Erstattungsanspruch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.09.2016 - L 10 AS 84/14
    Die Frist wäre nur dann nicht einzuhalten gewesen, wenn die Rechtsmittelbelehrung in angefochtenen Urteil unzutreffend gewesen wäre, weil dann eine Frist von einem Jahr gilt (§ 66 Abs. 1 und 2 SGG) bzw die Frist nicht in Gang gesetzt wäre (dazu Bundessozialgericht , Urteil vom 14. Dezember 2006 - B 4 R 19/06 R, juris RdNr 54 mwN) oder wenn eine Wiedereinsetzung in Betracht käme.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2017 - L 9 AS 3463/16
    Das SG war hierbei nicht verpflichtet, in seiner Rechtsmittelbelehrung darauf hinzuweisen, dass die - zulassungsfreie - Berufung des Beklagten gemäß § 144 SGG nur statthaft ist, wenn er seinen Klageantrag im Berufungsverfahren mit einem Wert von über 750 EUR weiterverfolgt und ansonsten nur die NZB statthaft ist (so auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.09.2016, L 10 AS 84/14 NZB; Sächsisches LSG, Beschluss vom 03.03.2008, L3 AL 140/06 NZB, beide in juris; Bienert, Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung nach § 145 des Sozialgerichtsgesetzes, info also 2014, Seite 198 ff. Fußnote 30; offengelassen in LSG Baden-Württemberg, Beschluss 24.11.2011, L 13 AS 393/11 NZB, juris).
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