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   LSG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - L 3 U 234/18   

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https://dejure.org/2019,47041
LSG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - L 3 U 234/18 (https://dejure.org/2019,47041)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.12.2019 - L 3 U 234/18 (https://dejure.org/2019,47041)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2019 - L 3 U 234/18 (https://dejure.org/2019,47041)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2018 - L 3 U 84/16

    Erstattung von Parkkosten während der Durchführung einer Heilbehandlung; Keine

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - L 3 U 234/18
    Es erfolgten lediglich einige redaktionelle Änderungen; so wurde, wohl der besseren Übersichtlichkeit halber, die Aufzählung der einzelnen Kostenpositionen in Absatz 1 nunmehr in einem eigenen, in vier Ziffern gegliederten Satz 2 geregelt (Luik in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 3. Aufl. 2018, § 53 SGB I, Rn. 4, Schlette in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 3. Aufl. 2018, § 73 SGB IX Rn. 1-2; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. Mai 2018, L 3 U 84/16).

    Dass die im Hinblick auf die Neufassung des SGB IX notwendige Folgeänderung in § 43 Abs. 1 S. 1 SGB VII (noch) nicht erfolgt ist und dort weiterhin auf die nicht mehr einschlägige Regelung in § 53 SGB IX verwiesen wird, beruht dabei offensichtlich auf einem gesetzgeberischen Versehen (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23. Mai 2018, L 3 U 84/16).

  • LSG Sachsen, 01.12.2016 - L 3 AL 100/15

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - L 3 U 234/18
    Diese Regelung gilt für die Benutzung eines regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels nach § 73 Abs. 4 S. 1, 1. HS SGB IX (Schlette in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 3. Aufl. 2018, § 73 SGB IX, Rn. 20; Sächsisches LSG, Urteil vom 01. Dezember 2016 - L 3 AL 100/15 -, juris).
  • BSG, 04.12.2001 - B 2 U 6/01 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Ermessensausübung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.12.2019 - L 3 U 234/18
    Denn durch Gesetz- bzw. Verordnungsgeber werden Obergrenzen festgesetzt - z. B. § 3 Abs. 2 S. 2 BKVO -, die keineswegs ausgeschöpft werden müssen und die - selbst bei voller Ausschöpfung - nicht immer den vollen wirtschaftlichen Schaden des Versicherten ersetzen können (Bundessozialgericht, BSG, Urteile vom 04. Dezember 2001 - B 2 U 6/01 R -, juris m.w.N.).
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