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   LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2011 - L 3 R 1515/07   

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https://dejure.org/2011,11319
LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2011 - L 3 R 1515/07 (https://dejure.org/2011,11319)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.01.2011 - L 3 R 1515/07 (https://dejure.org/2011,11319)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - L 3 R 1515/07 (https://dejure.org/2011,11319)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 AAÜG, § 6 Abs 2 Nr 4 AAÜG, § 8 AAÜG
    Zusatzversorgung; Überführungsbescheid; Regelungskompetenz des Versorgungsträgers; Klagebefugnis; Stellvertretender Minister; besondere Beitragsbemessungsgrenze; tatsächliche Voraussetzungen; Verfassungswidrigkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 6/01 R

    Überführung von Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2011 - L 3 R 1515/07
    Soweit die Klägerin die Anwendung des AAÜG in der Fassung des 1. AAÜG-ÄndG 2005 für Leistungszeiträume vor dem 01. Juli 1993 begehre, sei die Klage auch unter Beachtung der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 20. Dezember 2001 (B 4 RA 6/01) abzuweisen.

    Sie hat die Auffassung vertreten, dass eine Klage gegen die Anwendung der besonderen BBG gem. § 6 Abs. 2 AAÜG bei der Berechnung der Rente nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) nur gegen den Rentenversicherungsträger zulässig sei (vgl. Urteil des BSG vom 20. Dezember 2001, B 4 RA 6/01 R; ebenso Landessozialgericht (LSG) Thüringen, Urteil vom 27. März 2006, L 6 RA 542/02, LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. Mai 2006, L 1 RA 94/03, Sächsisches LSG, Urteil vom 04. Juli 2006, L 4 RA 66/03).

    Nicht dagegen könne er dem Rentenversicherungsträger die für die Entscheidung über den Rentenversicherungsanspruch maßgebliche BBG vorschreiben, er nehme keine abschließende Subsumtion unter den Tatbestand von § 6 Abs. 2 AAÜG vor (BSG, Urteil vom 20. Dezember 2001, a. a. O.).

    36 Über die Frage, ob bei der Berechnung der Rente nach dem SGB VI eine niedrigere als die regelmäßige BBG zur Anwendung kommt, etwa weil die Klägerin während ihrer Tätigkeit als Stellvertretender Minister "überhöhte" Arbeitsverdienste erzielt oder faktische oder rechtliche Weisungsbefugnisse gegenüber Mitarbeitern des MfS gehabt hätte, hat der Zusatzversorgungsträger nach ständiger Rechtsprechung des BSG seit 1996 (Urteile vom 18. Juli 1996, 4 RA 7/95, 20. Oktober 2001, B 4 RA 61/01 R, 20. Dezember 2001, B 4 RA 6/01 R, 29. Oktober 2002, B 4 RA 27/02 R, und vom 14. Mai 2003, B 4 RA 65/02 R, sowie Beschluss vom 09. Oktober 2006, B 4 RA 263/05 B, alle zitiert nach Juris) nicht zu entscheiden.

    Hierzu ist die Klägerin auf die spätere Stufe, nämlich die Auseinandersetzung mit dem Rentenversicherungsträger bei der Rentenwertfestsetzung - hier in dem beim SG Berlin zur Höhe der Regelaltersrente anhängigen Verfahren (S 5 R 2545/08) zu verweisen (vgl. BSG, Urteil vom 20. Dezember 2001, a.a.O.).

  • BVerfG, 06.07.2010 - 1 BvL 9/06

    Zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2011 - L 3 R 1515/07
    Im Hinblick auf den Beschluss des BVerfG vom 06. Juli 2010 (1 BvL 9/06, 1 BvL 2/08) hat sich die Klägerin nur gegen die Feststellung der tatbestandlichen Voraussetzungen einer besonderen BBG für die Zeit vom 01. August 1968 bis zum 28. Februar 1971 gewandt und die Berufung im Übrigen zurückgenommen.

    Ob - was das BVerfG zwischenzeitlich bejaht hat (Beschluss vom 06. Juli 2010 - 1 BvL 9/06 und 1 BvL 2/08 -, zitiert nach Juris) und womit sich die Klägerin zuletzt vor allem auseinandergesetzt hat - eine besondere BBG für Arbeitsentgelte aus einer Tätigkeit als Stellvertretender Minister verfassungsrechtlich zulässig ist, bedarf daher im Rahmen der vorliegend zu prüfenden Rechtsfragen keiner Beurteilung.

    Abgesehen davon, dass die verfassungsrechtliche Vorfrage mit dem Beschluss des BVerfG vom 06. Juli 2010 - a.a.O. - geklärt sein dürfte, ist daher für einen Vorlagebeschluss des Senats nach § 100 GG oder eine Beweiserhebung prozessual kein Raum.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.05.2006 - L 1 RA 94/03

    Rechtmäßigkeit eines Überführungsbescheides und seiner Änderung; Erledigung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2011 - L 3 R 1515/07
    Sie hat die Auffassung vertreten, dass eine Klage gegen die Anwendung der besonderen BBG gem. § 6 Abs. 2 AAÜG bei der Berechnung der Rente nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) nur gegen den Rentenversicherungsträger zulässig sei (vgl. Urteil des BSG vom 20. Dezember 2001, B 4 RA 6/01 R; ebenso Landessozialgericht (LSG) Thüringen, Urteil vom 27. März 2006, L 6 RA 542/02, LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. Mai 2006, L 1 RA 94/03, Sächsisches LSG, Urteil vom 04. Juli 2006, L 4 RA 66/03).

    Es bestehe nicht die Möglichkeit, dass sie durch in den angefochtenen Bescheiden getroffene Feststellung, die tatsächlichen Voraussetzungen für die Anwendung einer niedrigeren als der regelmäßigen BBG lägen in den Zeiträumen vom 01. Februar 1967 bis zum 31. März 1971 und vom 01. September 1972 bis zum 31. Januar 1990 vor, in ihren Rechten verletzt sei (vgl. hierzu LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 18. April 2005, L 16 RA 165/04 sowie vom 30. Mai 2006, L 1 RA 94/03).

    Das BVerfG habe jedoch im Hinblick auf die Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Frage maßgeblich auf die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts abgestellt, sofern diese nicht offensichtlich unhaltbar sei, so dass sich hieraus nicht herleiten lasse, das BVerfG könnte die Rechtsprechung des BSG hinsichtlich der unterschiedlichen Bedeutung der Bescheide des Versorgungsträgers und des Rentenversicherungsträgers missbilligen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. Mai 2006, L 1 RA 94/03).

  • BSG, 14.05.2003 - B 4 RA 65/02 R

    Beitrittsgebiet - Rentenhöchstwertfestsetzung - verfassungswidrige besondere

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2011 - L 3 R 1515/07
    36 Über die Frage, ob bei der Berechnung der Rente nach dem SGB VI eine niedrigere als die regelmäßige BBG zur Anwendung kommt, etwa weil die Klägerin während ihrer Tätigkeit als Stellvertretender Minister "überhöhte" Arbeitsverdienste erzielt oder faktische oder rechtliche Weisungsbefugnisse gegenüber Mitarbeitern des MfS gehabt hätte, hat der Zusatzversorgungsträger nach ständiger Rechtsprechung des BSG seit 1996 (Urteile vom 18. Juli 1996, 4 RA 7/95, 20. Oktober 2001, B 4 RA 61/01 R, 20. Dezember 2001, B 4 RA 6/01 R, 29. Oktober 2002, B 4 RA 27/02 R, und vom 14. Mai 2003, B 4 RA 65/02 R, sowie Beschluss vom 09. Oktober 2006, B 4 RA 263/05 B, alle zitiert nach Juris) nicht zu entscheiden.

    Denn, wie zuvor bereits dargelegt (vgl. hierzu insbesondere BSG, Urteil vom 14. Mai 2003 - B 4 RA 65/02 R -, a. a. O.), hat der Rentenversicherungsträger selbständig über die Rentenhöhe - einschließlich der Vorfrage, ob und welche BBG zu Grunde zu legen ist - zu entscheiden, während der Versorgungsträger keinesfalls darüber entscheidet, welche rentenversicherungsrechtliche Bedeutung die von ihm festzustellenden Daten im Einzelfall haben.

  • LSG Thüringen, 09.01.2006 - L 6 RA 542/02

    Anforderungen an die Berechtigung der Sozialgerichte zur Verbindung mehrerer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2011 - L 3 R 1515/07
    Sie hat die Auffassung vertreten, dass eine Klage gegen die Anwendung der besonderen BBG gem. § 6 Abs. 2 AAÜG bei der Berechnung der Rente nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) nur gegen den Rentenversicherungsträger zulässig sei (vgl. Urteil des BSG vom 20. Dezember 2001, B 4 RA 6/01 R; ebenso Landessozialgericht (LSG) Thüringen, Urteil vom 27. März 2006, L 6 RA 542/02, LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30. Mai 2006, L 1 RA 94/03, Sächsisches LSG, Urteil vom 04. Juli 2006, L 4 RA 66/03).

    Diese vom BSG in ständiger Rechtsprechung vertretene Rechtsauffassung ist vom BVerfG als unbedenklich angesehen worden (vgl. Beschlüsse vom 24. Oktober 2000, 1 BvR 1412/99, zitiert nach Juris, und vom 09. März 2000, 1 BvR 2216/96, in SozR 3- 8570 § 8 Nr. 5), sie wird auch von anderen Senaten der LSG geteilt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg Urteile vom 08. Dezember 2010, L 17 RA 3/98 W05, noch nicht veröffentlicht, vom 27. August 2010, L 22 R 1028/08, noch nicht veröffentlicht, und vom 30. Mai 2006, L 1 R 94/03, zitiert nach Juris; LSG Thüringen Urteil vom 27. März 2006, L 6 RA 542/02).

  • BSG, 09.10.2006 - B 4 RA 263/05 B

    sozialgerichtliches Verfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, grundsätzliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2011 - L 3 R 1515/07
    36 Über die Frage, ob bei der Berechnung der Rente nach dem SGB VI eine niedrigere als die regelmäßige BBG zur Anwendung kommt, etwa weil die Klägerin während ihrer Tätigkeit als Stellvertretender Minister "überhöhte" Arbeitsverdienste erzielt oder faktische oder rechtliche Weisungsbefugnisse gegenüber Mitarbeitern des MfS gehabt hätte, hat der Zusatzversorgungsträger nach ständiger Rechtsprechung des BSG seit 1996 (Urteile vom 18. Juli 1996, 4 RA 7/95, 20. Oktober 2001, B 4 RA 61/01 R, 20. Dezember 2001, B 4 RA 6/01 R, 29. Oktober 2002, B 4 RA 27/02 R, und vom 14. Mai 2003, B 4 RA 65/02 R, sowie Beschluss vom 09. Oktober 2006, B 4 RA 263/05 B, alle zitiert nach Juris) nicht zu entscheiden.
  • BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 61/01 R

    Bewertung amerikanischer Minizeiten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2011 - L 3 R 1515/07
    36 Über die Frage, ob bei der Berechnung der Rente nach dem SGB VI eine niedrigere als die regelmäßige BBG zur Anwendung kommt, etwa weil die Klägerin während ihrer Tätigkeit als Stellvertretender Minister "überhöhte" Arbeitsverdienste erzielt oder faktische oder rechtliche Weisungsbefugnisse gegenüber Mitarbeitern des MfS gehabt hätte, hat der Zusatzversorgungsträger nach ständiger Rechtsprechung des BSG seit 1996 (Urteile vom 18. Juli 1996, 4 RA 7/95, 20. Oktober 2001, B 4 RA 61/01 R, 20. Dezember 2001, B 4 RA 6/01 R, 29. Oktober 2002, B 4 RA 27/02 R, und vom 14. Mai 2003, B 4 RA 65/02 R, sowie Beschluss vom 09. Oktober 2006, B 4 RA 263/05 B, alle zitiert nach Juris) nicht zu entscheiden.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.12.2009 - L 33 R 1162/08

    Neuberechnung; Vergleichsrente; MfS; Entgelte; Begrenzung; Verfassung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2011 - L 3 R 1515/07
    Der im Rahmen eines Rentenhöhenstreites bezogen auf § 7 AAÜG vertretenen Auffassung, dass der Versorgungsträger ermächtigt sei, die Begrenzung der Entgelte selbst vorzunehmen (so LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Dezember 2009 - L 33 R 1162/08 -, Revision anhängig beim BSG - B 5 R 2/10 R -, zitiert nach Juris), schließt sich der erkennende Senat nicht an.
  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 7/95

    Auswirkungen der Entgeltbescheide des Versorgungsträgers, Zulässigkeit der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2011 - L 3 R 1515/07
    36 Über die Frage, ob bei der Berechnung der Rente nach dem SGB VI eine niedrigere als die regelmäßige BBG zur Anwendung kommt, etwa weil die Klägerin während ihrer Tätigkeit als Stellvertretender Minister "überhöhte" Arbeitsverdienste erzielt oder faktische oder rechtliche Weisungsbefugnisse gegenüber Mitarbeitern des MfS gehabt hätte, hat der Zusatzversorgungsträger nach ständiger Rechtsprechung des BSG seit 1996 (Urteile vom 18. Juli 1996, 4 RA 7/95, 20. Oktober 2001, B 4 RA 61/01 R, 20. Dezember 2001, B 4 RA 6/01 R, 29. Oktober 2002, B 4 RA 27/02 R, und vom 14. Mai 2003, B 4 RA 65/02 R, sowie Beschluss vom 09. Oktober 2006, B 4 RA 263/05 B, alle zitiert nach Juris) nicht zu entscheiden.
  • BSG, 29.10.2002 - B 4 RA 27/02 R

    Neuberechnung einer Bestandsrente bei rückwirkender Einbeziehung in ein

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2011 - L 3 R 1515/07
    36 Über die Frage, ob bei der Berechnung der Rente nach dem SGB VI eine niedrigere als die regelmäßige BBG zur Anwendung kommt, etwa weil die Klägerin während ihrer Tätigkeit als Stellvertretender Minister "überhöhte" Arbeitsverdienste erzielt oder faktische oder rechtliche Weisungsbefugnisse gegenüber Mitarbeitern des MfS gehabt hätte, hat der Zusatzversorgungsträger nach ständiger Rechtsprechung des BSG seit 1996 (Urteile vom 18. Juli 1996, 4 RA 7/95, 20. Oktober 2001, B 4 RA 61/01 R, 20. Dezember 2001, B 4 RA 6/01 R, 29. Oktober 2002, B 4 RA 27/02 R, und vom 14. Mai 2003, B 4 RA 65/02 R, sowie Beschluss vom 09. Oktober 2006, B 4 RA 263/05 B, alle zitiert nach Juris) nicht zu entscheiden.
  • BVerfG, 09.03.2000 - 1 BvR 2216/96

    Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und

  • BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1412/99

    Keine Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Zurückweisung einer

  • BSG, 14.12.2011 - B 5 R 2/10 R

    Sonderversorgung der Angehörigen des ehemaligen Ministeriums für

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

  • LSG Berlin, 18.04.2005 - L 16 RA 165/04

    Pflicht zur Bescheinigung der "Entgeltbegrenzung"; Kompetenz und Befugnis als

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvL 3/98

    Zur Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen

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