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   LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - L 23 SO 20/11 B ER   

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https://dejure.org/2011,17816
LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - L 23 SO 20/11 B ER (https://dejure.org/2011,17816)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.04.2011 - L 23 SO 20/11 B ER (https://dejure.org/2011,17816)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. April 2011 - L 23 SO 20/11 B ER (https://dejure.org/2011,17816)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 11.02.1982 - 5 C 85.80

    Sozialhilfe - Unterbringung - Wunschrecht - Mehrkosten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - L 23 SO 20/11
    Bei dem Kostenvergleich zur Feststellung, ob eine Hilfegewährung entsprechend dem Wunsch des Hilfeempfängers "unverhältnismäßige Mehrkosten" erfordert, kann es deshalb grundsätzlich nur darauf ankommen, welche Kosten (in welcher Höhe) der Träger der Sozialhilfe jeweils tatsächlich bei den gegenüberzustellenden Alternativen der Bedarfsdeckung übernehmen muss (so schon BVerwG in ständiger Rechtsprechung zu § 3 Abs. 2 Satz 3 BSHG, etwa Urteil vom 22. Januar 1987 - 5 C 10.85 - und Urteil vom 11. Februar 1982 - 5 C 85/80 -, BVerwGE 65, 52 ff.).
  • VG Münster, 24.04.2006 - 5 K 783/04

    Anspruch auf Sozialhilfe ; Ermessensreduzierung auf Null; Anspruch auf Übernahme

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - L 23 SO 20/11
    Schließlich sind die "durchschnittlichen Kosten" anderer geeigneter Einrichtungen heranzuziehen, um den Verweis auf einzelne Billigangebote auszuschließen (Hohm in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, a. a. O., § 9 Rz. 24; VG Münster, Urteil vom 24. April 2006, 5 K 783/04, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.03.2006 - L 23 B 1083/05

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Einrichtung - Wahlrecht des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - L 23 SO 20/11
    Zudem müssen - wie der Senat bereits entschieden hat (L 23 B 1083/05 SO ER) - die zum Vergleich herangezogenen Einrichtung in gleicher Weise geeignet sein, wie die vom Leistungsberechtigten gewählte Einrichtung.
  • BVerwG, 22.01.1987 - 5 C 10.85

    Angemessenheit - Mehrkosten - Hilfeempfänger - Wunsch - Kostenfreie Einrichtung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - L 23 SO 20/11
    Bei dem Kostenvergleich zur Feststellung, ob eine Hilfegewährung entsprechend dem Wunsch des Hilfeempfängers "unverhältnismäßige Mehrkosten" erfordert, kann es deshalb grundsätzlich nur darauf ankommen, welche Kosten (in welcher Höhe) der Träger der Sozialhilfe jeweils tatsächlich bei den gegenüberzustellenden Alternativen der Bedarfsdeckung übernehmen muss (so schon BVerwG in ständiger Rechtsprechung zu § 3 Abs. 2 Satz 3 BSHG, etwa Urteil vom 22. Januar 1987 - 5 C 10.85 - und Urteil vom 11. Februar 1982 - 5 C 85/80 -, BVerwGE 65, 52 ff.).
  • SG Oldenburg, 02.01.2006 - S 2 SO 278/05
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2011 - L 23 SO 20/11
    Die Antragstellerin hat nicht glaubhaft gemacht, dass die Unterbringung im P keine unangemessen hohen Kosten verursacht (zur Frage, wann im Rahmen des § 9 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII - ein Anspruch glaubhaft gemacht ist: Hohm in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, § 9 Rz. 21; Sozialgericht Oldenburg, Beschluss vom 02. Januar 2006, S 2 SO 278/05 ER, SAR 2006, Seite 56 f.).
  • SG Karlsruhe, 28.11.2014 - S 1 SO 750/14

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Auswahl einer Einrichtung -

    Denn bei den Leistungen der Sozialhilfe handelt es sich um steuerfinanzierte Leistungen, die in ihrer Endlichkeit nicht beliebig verteilt werden können (vgl. Wahrendorf, a.a.O., Rn. 39 sowie LSG Berlin-Brandenburg vom 13.04.2011 - L 23 SO 20/11 B ER - ).
  • SG Karlsruhe, 20.05.2015 - S 1 SO 4334/14

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfe in vergleichbaren sonstigen

    Denn bei den Leistungen der Sozialhilfe handelt es sich um steuerfinanzierte Leistungen, die in ihrer Endlichkeit nicht beliebig verteilt werden können (vgl. Wahrendorf, a.a.O., Rn. 39 sowie LSG Berlin-Brandenburg vom 13.04.2011 - L 23 SO 20/11 B ER - ).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.08.2016 - L 7 SO 2159/16
    Der Träger der Sozialhilfe soll nach § 9 Abs. 2 Satz 3 SGB XII in der Regel Wünschen nicht entsprechen, deren Erfüllung mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden wäre (vgl. zu alledem nur LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. April 2011 - L 23 SO 20/11 B ER - (juris Rdnrn. 10 ff.) m.w.N.).
  • SG Karlsruhe, 20.05.2015 - 1 SO 4334/14

    Zu den Mehrkosten bei einem geplanten Einrichtungswechsel eines behinderten

    Denn bei den Leistungen der Sozialhilfe handelt es sich um steuerfinanzierte Leistungen, die in ihrer Endlichkeit nicht beliebig verteilt werden können (vgl. Wahrendorf, a.a.O., Rn. 39 sowie LSG Berlin-Brandenburg vom 13.04.2011 - L 23 SO 20/11 B ER - ).
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