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   LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2009 - L 3 U 99/09   

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https://dejure.org/2009,23577
LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2009 - L 3 U 99/09 (https://dejure.org/2009,23577)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.11.2009 - L 3 U 99/09 (https://dejure.org/2009,23577)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. November 2009 - L 3 U 99/09 (https://dejure.org/2009,23577)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2009 - L 3 U 99/09
    Ist eine innere Ursache nicht feststellbar, liegt ein Arbeitsunfall vor (vgl. Urteil des BSG von 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R -, in SozR 4-2700 § 8 Nr. 15m. w. N.) Das BSG (vgl. BSGE 62, 220 = SozR 2200 § 589 Nr. 10) hat eine äußere Einwirkung auch angenommen bei einer als außergewöhnliche Anstrengung in einer betriebsbezogenen Stresssituation zu bewertenden Arbeit (Hausschlachtung) durch den Versicherten, wenn dies zu erheblicher Atemnot führt, der Versicherte zusammenbricht und innerhalb einer Stunde verstirbt.

    Hiervon zu unterscheiden sind jedoch die Fälle eines gewollten Handelns mit einer ungewollten Einwirkung, bei dieser liegt eine äußere Einwirkung vor (vgl. Urteil des BSG von 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R -, a. a. O.).

    Dementsprechend führte das beabsichtigte Anheben eines oder mehrerer schwerer Möbelstücke und die damit einhergehende Kraftanstrengung aufgrund der mit ihr verbundenen Gegenkräfte zu einer zeitlich begrenzten, äußeren Einwirkung auf bestimmte Teile bzw. Organe des Körpers der Klägerin (vgl. Urteil des BSG von 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R -, a. a. O.).

  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2009 - L 3 U 99/09
    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern erst für die Gewährung einer Verletztenrente (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 04. September 2007, - B 2 U 28/06 R -, in SozR 4-2700 § 8 Nr. 24 m. w. N.).
  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87

    Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2009 - L 3 U 99/09
    Ist eine innere Ursache nicht feststellbar, liegt ein Arbeitsunfall vor (vgl. Urteil des BSG von 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R -, in SozR 4-2700 § 8 Nr. 15m. w. N.) Das BSG (vgl. BSGE 62, 220 = SozR 2200 § 589 Nr. 10) hat eine äußere Einwirkung auch angenommen bei einer als außergewöhnliche Anstrengung in einer betriebsbezogenen Stresssituation zu bewertenden Arbeit (Hausschlachtung) durch den Versicherten, wenn dies zu erheblicher Atemnot führt, der Versicherte zusammenbricht und innerhalb einer Stunde verstirbt.
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 18/00 R

    Arbeitsunfall - haftungsausfüllende Kausalität - wesentliche Mitursache -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2009 - L 3 U 99/09
    In der Entscheidung vom 02. Mai 2001 (- B 2 U 18/00 R - in HVBG-Info 2001, 1713) hat der Senat bei einem körperlich anstrengenden Heben einer Bohrsonde, während dessen der Versicherte auf einmal einen Schmerz im Halsbereich verspürte, eine Einwirkung angenommen, aber den Ursachenzusammenhang mit der anschließenden auftretenden Subarachnoidalblutung verneint, weil diese durch eine angeborene Gefäßmissbildung und nicht eine traumatische Einwirkung verursacht worden sei.
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2009 - L 3 U 99/09
    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern erst für die Gewährung einer Verletztenrente (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 04. September 2007, - B 2 U 28/06 R -, in SozR 4-2700 § 8 Nr. 24 m. w. N.).
  • BSG, 18.12.1986 - 4a RJ 9/86

    Versuchte Selbsttötung - Folge eines Unfalls - Psychischer Schock

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2009 - L 3 U 99/09
    Die Unfreiwilligkeit der Einwirkung bei dem, den das Geschehen betrifft, ist dem Begriff des Unfalls immanent, weil ein geplantes, willentliches Herbeiführen einer Einwirkung dem Begriff des Unfalls widerspricht (vgl. BSGE 61, 113, 115 = SozR 2200 § 1252 Nr. 6 S 20).
  • LSG Bayern, 15.03.2012 - L 18 U 9/07

    Zum Zusammenhang zwischen einem Arbeitsunfall und einem Bandscheibenvorfall bei

    Die Forderung nach knöchernen oder ligamentären Begleitverletzungen bei einem traumatischen Bandscheibenvorfall entspricht im Übrigen auch der in der einschlägigen unfallmedizinischen Literatur sowie der Rechtsprechung herrschend vertretenen Auffassung (vgl. Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8.Aufl. 2010, S.434, Bayerisches Landessozialgericht, Urteile vom 09.02.2011, Az.: L 2 U 170/10, vom 09.12.2009, Az.: L 2 U 16/07 und vom 27.06.2006, Az.: L 3 U 349/02 und vom 13.01.2011, Az.: L 17 U 415/07, Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteile vom 15.07.2010, Az.: L 3 U 9/07 und vom 13.11.2009 Az.: L 3 U 99/09, Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.06.2010, Az.: L 10 U 14/07, Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 19.11.2007, Az.: L 8 U 3/06, Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.03.2006, Az.: L 17 U 256/05 und Landessozialgericht für das Saarland, Urteil vom 12.10.2005, Az.: L 2 U 27/04 aufgrund der in diesen Verfahren eingeholten Gutachten).
  • LSG Hessen, 13.03.2020 - L 9 U 3/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - unfallbedingte

    Gleiches gilt für äußere Einwirkungen, deren Folgen äußerlich nicht sichtbar sind (zu allem vgl. BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R - BSGE 94, 269; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. November 2009 - L 3 U 99/09 -).
  • SG Frankfurt/Main, 13.06.2013 - S 23 U 153/11
    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, sondern erst für die Gewährung einer Verletztenrente (zu allem LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.11.2009, L 3 U 99/09; vgl. auch BSG, Urteil vom 04. September 2007, B 2 U 28/06 R m. w. N.).
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