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   LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2019 - L 7 KA 36/17   

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https://dejure.org/2019,48666
LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2019 - L 7 KA 36/17 (https://dejure.org/2019,48666)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.11.2019 - L 7 KA 36/17 (https://dejure.org/2019,48666)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. November 2019 - L 7 KA 36/17 (https://dejure.org/2019,48666)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Bewerberauswahl für die Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Zerstreiten Sie sich besser nicht mit dem Praxisabgeber

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 19/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2019 - L 7 KA 36/17
    Hinsichtlich des Approbationsalters und der Dauer der ärztlichen Tätigkeit (§ 103 Abs. 4 Satz 5 Nr. 2 und 3 SGB V) sei der Beklagte zutreffend davon ausgegangen, dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Hinweis auf B 6 KA 19/12 R) eine mehr als fünfjährige ärztliche Tätigkeit nach Abschluss der Weiterbildung keinen (weiteren) Vorzug eines Bewerbers begründe.

    Schließlich sei der Beklagte berechtigt gewesen, neben den von Gesetzes wegen zu berücksichtigenden Kriterien weitere Gesichtspunkte bei der Auswahlentscheidung heranzuziehen (Hinweis auf Bundessozialgericht, B 6 KA 19/12 R).

    Streitgegenstand des Verfahrens ist die Entscheidung des Beklagten nach § 103 Abs. 4 Satz 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), unter mehreren Bewerbern "den Nachfolger nach pflichtgemäßem Ermessen auszuwählen" (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 20. März 2013, B 6 KA 19/12 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 19).

    a) Das Gesetz enthält keine abschließende Aufzählung der Auswahlkriterien, sondern es dürfen daneben auch nicht im Gesetz aufgeführte Gesichtspunkte bei der Auswahlentscheidung Berücksichtigung finden (so ausdrücklich Bundessozialgericht, Urteil vom 20. März 2013, B 6 KA 19/12 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 50).

  • BSG, 23.03.2016 - B 6 KA 9/15 R

    Vertragsarzt - Rücknahme des Antrags auf Ausschreibung des Vertragsarztsitzes -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2019 - L 7 KA 36/17
    Der Gesichtspunkt der zügigen Durchführung sei nicht als ermessensfehlerhaft anzusehen (Hinweis auf Bundessozialgericht, B 6 KA 9/15 R).Der Beklagte habe in diesem Zusammenhang ebenfalls in nicht zu beanstandender Weise berücksichtigt, dass allein der Beigeladene zu 7. eine Mietoption am bisherigen Standort der Praxis habe vorlegen können, der Kläger demgegenüber nur eine Mietoption für einen ca. 1,7 km entfernten Standort.

    Zwar bleibt es bei der Regel, dass eine Bevorzugung von Bewerbern mit abgeschlossenem Praxisübernahmevertrag im Zulassungsverfahren rechtlich ausgeschlossen ist (vgl. nur Bundessozialgericht, Urteil vom 23. März 2016, B 6 KA 9/15 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 22; LSG NRW, Urteil vom 19. Dezember 2018, L 11 KA 86/16, zitiert nach juris, dort Rdnr. 60).

    Es ist Ausfluss der Vertragsfreiheit und Verfügungsbefugnis über das Eigentum an der Praxis, diese nicht an einen zugelassenen Bewerber zu übergeben (Bundessozialgericht, Urteil vom 23. März 2016, B 6 KA 9/15 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 13ff.).

  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 35/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsgremien - keine Bindung an

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2019 - L 7 KA 36/17
    An die jeweilige Eintragung in das Arztregister sei der Beklagte insoweit gebunden (Hinweis auf Bundessozialgericht, B 6 KA 35/08 R).Insgesamt sei für die dem Beigeladenen zu 7. vom Kläger unterstellte betrügerische Absicht nichts ersichtlich.

    Zu Recht ist der Beklagte auch davon ausgegangen, dass er für die Beurteilung dieser Umstände an die Eintragungen im jeweiligen Arztregister gebunden sei (so ausdrücklich Bundessozialgericht, Urteil vom 2. September 2009, B 6 KA 35/08 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 15).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2018 - L 11 KA 86/16

    Anspruch auf Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes in der vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2019 - L 7 KA 36/17
    Zwar bleibt es bei der Regel, dass eine Bevorzugung von Bewerbern mit abgeschlossenem Praxisübernahmevertrag im Zulassungsverfahren rechtlich ausgeschlossen ist (vgl. nur Bundessozialgericht, Urteil vom 23. März 2016, B 6 KA 9/15 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 22; LSG NRW, Urteil vom 19. Dezember 2018, L 11 KA 86/16, zitiert nach juris, dort Rdnr. 60).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2019 - L 11 KA 62/18

    Anspruch auf Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes in der vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2019 - L 7 KA 36/17
    Dasselbe gilt für das Schreiben des Klägers an die Vermieter der Praxisräume, dessen stark fordernder Ton im Hinblick auf einen - zivilrechtlich nicht bestehenden - Anspruch auf Gleichbehandlung ohne Weiteres Anlass geben durfte, mit diesem Bewerber sicher keinen Mietvertrag abschließen zu wollen (vgl. zur fehlenden "Zumutbarkeit" eines Mitbewerbers LSG NRW, Beschluss vom 24. Juni 2019, L 11 KA 62/18 B ER, zitiert nach juris, dort Rdnr. 62).
  • BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 39/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachfolgezulassung - keine Befugnis der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2019 - L 7 KA 36/17
    Dies setzt vielmehr einen privatrechtlichen Übernahmevertrag mit dem ausscheidenden Vertragsarzt voraus, denn bei der Übergabe einer vertragsärztlichen Praxis kommt es notwendig zu einem Ineinandergreifen von nicht übertragbarer öffentlich-rechtlicher Zulassung mit dem darauf gegründeten Vertragsarztsitz und privatrechtlich übertragbarer Arztpraxis als Vermögensgegenstand (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 14. Dezember 2011, B 6 KA 39/10 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 19).
  • BSG, 27.06.2018 - B 6 KA 33/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Auswahlentscheidung zur Besetzung eines aufgrund

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2019 - L 7 KA 36/17
    Dem Kriterium der Wartezeit darf grundsätzlich im Rahmen der Ermessensentscheidung nachrangige Bedeutung beigemessen werden (Bundessozialgericht, Urteil vom 27. Juni 2018, B 6 KA 33/17 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 33; LSG NRW, a.a.O., Rdnr. 67; Pawlita, juris-PK, Rdnr. 109 zu § 103 SGB V).
  • BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 36/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - kein besonderer Versorgungsbedarf im Sinne einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2019 - L 7 KA 36/17
    Hinsichtlich des Approbationsalters und der Dauer der ärztlichen Tätigkeit besitze eine über fünf Jahre hinausgehende ärztliche Tätigkeit keinen zusätzlichen Vorzug (Hinweis auf B 6 KA 36/09).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2019 - L 7 KA 31/17

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsbeschränkung bei Überversorgung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.11.2019 - L 7 KA 36/17
    Zur Begründung vertieft er sein Vorbringen aus dem Klagverfahren und führt ergänzend aus: Den Aspekt seiner längeren Wartezeit hätte der Beklagte anders gewichten müssen, und zwar gerade bei angenommener Gleichrangigkeit in Bezug auf die Kriterien aus § 103 Abs. 4 Satz 5 SGB V. Auch hätte nicht außer Betracht bleiben dürfen, dass er sich bereits seit 2013 um eine Sonderbedarfszulassung in N bemühe (hierzu Parallelverfahren L 7 KA 31/17, Urteil vom 13. November 2019).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.10.2023 - L 7 KA 26/23

    Nachbesetzung - Auswahlentscheidung - MVZ - Nachrang - Bestandsschutz

    Die Auswahlentscheidung des Antragsgegners ist nach vorläufiger Würdigung unter Berücksichtigung seines zu respektierenden Entscheidungsspielraums bei Entscheidungen nach § 103 Abs. 4 SGB V (vgl. dazu Urteil des Senats vom 13. November 2019, L 7 KA 36/17, zitiert nach juris, Rn. 42 ff.; BSG, Urteil vom 20. März 2023, B 6 KA 19/12 R, zitiert nach juris, Rn. 42 ff.) ebenfalls nicht zu beanstanden.
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