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   LSG Berlin-Brandenburg, 14.01.2016 - L 25 AS 2531/13   

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https://dejure.org/2016,19850
LSG Berlin-Brandenburg, 14.01.2016 - L 25 AS 2531/13 (https://dejure.org/2016,19850)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.01.2016 - L 25 AS 2531/13 (https://dejure.org/2016,19850)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Januar 2016 - L 25 AS 2531/13 (https://dejure.org/2016,19850)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 2 2007, § 9 Abs 1 SGB 2 2007, § 12 SGB 2 2007
    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Ermittlung des Hilfebedarfs; Anrechnung von Eigentum und Vermögen; Berücksichtigung von Verbindlichkeiten bei der Ermittlung des verwertbaren Vermögens; Verwertungspflicht bei einem Bausparvertrag; besonderer Vermögensschutz bei einem ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 12 Abs 3 Nr 3 SGB 2, § 12 Abs 3 Nr 5 SGB 2, § 12 Abs 3 Nr 6 SGB 2, § 229a Abs 1 SGB 6
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögen - Eigentumswohnung - Bausparguthaben - selbständige Tätigkeit - Ende der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung im Beitrittsgebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsicherungsleistungen; Berücksichtigung von Vermögen; Verwertbarkeit; Offensichtliche Unwirtschaftlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Vermögen; Eigentumswohnung; Bausparguthaben; selbständige Tätigkeit; Ende der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung im Beitrittsgebiet

  • rechtsportal.de

    Grundsicherungsleistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2011 - L 2 AS 60/08

    Angespartes Guthaben aus einem Bausparvertrag als verwertbares Vermögen bei der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.01.2016 - L 25 AS 2531/13
    Soweit in der Kommentarliteratur und der Rechtsprechung vereinzelt angenommen wird, unter § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 SGB II a. F. falle auch Vermögen, das nach Abschluss des Hausbaus oder Umbaus dazu dienen soll, die daraus resultierenden Schulden und die darauf zu zahlenden Zinsen zu reduzieren, dies allerdings nur, wenn die Immobilie sonst für den behinderten Menschen verloren zu gehen drohe (vgl. Geiger in Münder, Sozialgesetzbuch 11, 5. Auflage 2013, § 12, Rn. 60; Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. Juni 2011 - L 2 AS 60/08 - juris), liegt - selbst wenn man dieser Ansicht folgen wollte - ein solcher Fall hier nicht vor, weil für einen drohenden Verlust der Eigentumswohnung des Klägers bei Nichtverwendung des Bausparvermögens zur (Teil)Abzahlung des Kredits bei der DG nichts ersichtlich ist.

    Die von dem Kläger zuletzt vorgetragene Argumentation, durch Verwendung der Bausparguthaben zur Schuldentilgung hätten die Schulden wie auch die monatliche Zinsbelastung etwa halbiert werden können, betrifft nicht den Substanzwert und ist mithin unerheblich (vgl. auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. Juni 2011 - L 2 AS 60/08 - juris - keine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit bei Verwertung eines Bausparvertrages vor Zuteilungsreife trotz Verlustes der Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit in Anspruch nehmen zu können).

  • BSG, 18.09.2014 - B 14 AS 58/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutzte

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.01.2016 - L 25 AS 2531/13
    Denn der für die Grundsicherung für Arbeitsuchende (auch) zuständige 14. Senat des BSG hat zu der Frage, ob eine besondere Härte vorliege, weil eine Wohnung als Altersvorsorgevermögen anzusehen sei, in ausdrücklicher Abkehr von der gegenläufigen Rechtsprechung des BSG zur Alhi (BSG, Urteil vom 25. März 1999 - B 7 AL 28/98 R - juris) entschieden, die damalige Begründung zu § 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Alt. 3 der Arbeitslosenhilfe-Verordnung könne nicht auf die heutige andere Rechtslage nach § 12 SGB II übertragen werden (vgl. BSG, Urteil vom 18. September 2014 - B 14 AS 58/13 R - juris).

    Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist gerichtlich voll überprüfbar, weil es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt (vgl. BSG, Urteile vom 16. Mai 2007 - B 11b AS 37/06 R - und vom 18. September 2014 - B 14 AS 58/13 R - beide bei juris).

  • BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 100/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Münzsammlung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.01.2016 - L 25 AS 2531/13
    Eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit liegt dann vor, wenn der (aktuell) auf dem Markt zu erzielende Gegenwert in einem deutlichen Missverhältnis zum wirklichen Wert des zu verwertenden Vermögensgegenstands steht (vgl. nur BSG, Urteil vom 23. Mai 2012 - B 14 AS 100/11 R - juris; offensichtliche Unwirtschaftlichkeit bei Verkauf einer Münzsammlung auch bei um 22 Prozent reduziertem Kauferlös verneint).
  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.01.2016 - L 25 AS 2531/13
    Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist gerichtlich voll überprüfbar, weil es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt (vgl. BSG, Urteile vom 16. Mai 2007 - B 11b AS 37/06 R - und vom 18. September 2014 - B 14 AS 58/13 R - beide bei juris).
  • BSG, 11.12.2012 - B 4 AS 29/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.01.2016 - L 25 AS 2531/13
    Nicht abzuziehen sind von diesem Vermögen Schulden, auch nicht das Minus auf dem Darlehenskonto Z 01. Denn die Berücksichtigung von Verbindlichkeiten bei der Feststellung der vorhandenen Vermögenswerte nach § 12 SGB II ist allenfalls geboten, wenn eine Verbindlichkeit unmittelbar auf dem fraglichen Vermögensgegenstand (etwa eine auf ein Grundstück eingetragene Hypothek) lastet, da der Vermögensgegenstand in diesem Fall nicht ohne Abzüge veräußert werden kann (vgl. BSG, Urteile vom 15. April 2008 - B 14 AS 27/07 R - und vom 11. Dezember 2012 - B 4 AS 29/12 R - beide bei juris).
  • BSG, 15.04.2008 - B 14 AS 27/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Renten- und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.01.2016 - L 25 AS 2531/13
    Nicht abzuziehen sind von diesem Vermögen Schulden, auch nicht das Minus auf dem Darlehenskonto Z 01. Denn die Berücksichtigung von Verbindlichkeiten bei der Feststellung der vorhandenen Vermögenswerte nach § 12 SGB II ist allenfalls geboten, wenn eine Verbindlichkeit unmittelbar auf dem fraglichen Vermögensgegenstand (etwa eine auf ein Grundstück eingetragene Hypothek) lastet, da der Vermögensgegenstand in diesem Fall nicht ohne Abzüge veräußert werden kann (vgl. BSG, Urteile vom 15. April 2008 - B 14 AS 27/07 R - und vom 11. Dezember 2012 - B 4 AS 29/12 R - beide bei juris).
  • BSG, 25.03.1999 - B 7 AL 28/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Zumutbarkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.01.2016 - L 25 AS 2531/13
    Denn der für die Grundsicherung für Arbeitsuchende (auch) zuständige 14. Senat des BSG hat zu der Frage, ob eine besondere Härte vorliege, weil eine Wohnung als Altersvorsorgevermögen anzusehen sei, in ausdrücklicher Abkehr von der gegenläufigen Rechtsprechung des BSG zur Alhi (BSG, Urteil vom 25. März 1999 - B 7 AL 28/98 R - juris) entschieden, die damalige Begründung zu § 6 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Alt. 3 der Arbeitslosenhilfe-Verordnung könne nicht auf die heutige andere Rechtslage nach § 12 SGB II übertragen werden (vgl. BSG, Urteil vom 18. September 2014 - B 14 AS 58/13 R - juris).
  • BSG, 22.10.1998 - B 7 AL 118/97 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Verwertung - Vermögen - angemessene

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.01.2016 - L 25 AS 2531/13
    Zur Bestimmung, ob und inwieweit ein Vermögensgegenstand als für die Altersvorsorge bestimmt bezeichnet ist, greift der Senat zwar im Grundsatz auf die Rechtsprechung des BSG zur Arbeitslosenhilfe (Alhi) zurück (vgl. Urteil vom 22. Oktober 1998 - B 7 AL 118/97 R - juris).
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 68/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.01.2016 - L 25 AS 2531/13
    Es bestehen Unterschiede zwischen den beiden zuvor aufgezeigten Gruppen von Normadressaten im Hinblick auf die von ihnen gewählten Versicherungsformen, die eine Ungleichbehandlung rechtfertigen (vgl. auch BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 68/06 R - juris).
  • BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - nicht selbst

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.01.2016 - L 25 AS 2531/13
    Maßgebend für die Prognose, dass ein rechtliches oder tatsächliches Verwertungshindernis wegfällt, ist im Regelfall der Zeitraum, für den die Leistungen bewilligt werden, also regelmäßig der sechsmonatige Bewilligungszeitraum des § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 27. Januar 2009 - B 14 AS 42/07 R - juris).
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