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   LSG Berlin-Brandenburg, 14.04.2011 - L 8 R 1805/07   

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https://dejure.org/2011,14934
LSG Berlin-Brandenburg, 14.04.2011 - L 8 R 1805/07 (https://dejure.org/2011,14934)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.04.2011 - L 8 R 1805/07 (https://dejure.org/2011,14934)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. April 2011 - L 8 R 1805/07 (https://dejure.org/2011,14934)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 1 AAÜG, § 5 AAÜG, § 1 ZAVtIV, § 1 Abs 1 S 1 ZAVtIVDBest 2, § 1 Abs 2 ZAVtIVDBest 2
    Gesetzliche Rentenversicherung - fiktive Einbeziehung in die Altersversorgung der technischen Intelligenz - Erfüllung der betrieblichen Voraussetzung durch Tätigkeit in einem VEB im Bereich der Industrie oder des Bauwesens - VEB Baumechanik Cottbus

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.04.2011 - L 8 R 1805/07
    Zu der vorliegend allein in Betracht kommenden zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz konnte der Kläger ihn nur dann haben, wenn die in § 1 der Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben (VO-AVItech; vom 17. August 1950, DDR-GBl. I S. 844) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 der 2. Durchführungsbestimmung (2. DB; vom 24. Mai 1951, DDR-GBl. S. 487) genannten drei Voraussetzungen erfüllt wären: Der fiktiv Versorgungsberechtigte muss eine bestimmte Berufsbezeichnung führen (persönliche Voraussetzung), eine der Berufsbezeichnung entsprechende Tätigkeit verrichtet haben (sachliche Voraussetzung) und die Tätigkeit bei einem volkseigenen Produktionsbetrieb im Bereich der Industrie oder des Bauwesens oder in einem gleichgestellten Betrieb oder einer gleichgestellten Einrichtung verrichtet haben (betriebliche Voraussetzung; ebenfalls ständige Rechtsprechung, siehe stellvertretend BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 6 und 8 und BSG SozR 4-8570 § 5 Nr. 6).

    Volkseigene Produktionsbetriebe der Industrie und des Bauwesens waren nur solche, die - neben etwaigen anderen Aufgaben - durch eine stark standardisierte Massenproduktion und Konstruktion von Gütern mithilfe hoch spezialisierter, monofunktionaler Maschinen im Sinne des fordistischen Produktionsmodells ihr Gepräge erhalten haben (s. dazu BSG SozR 4-8570 § 1 Nr. 16 mit Hinweis auf BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 6).

    Ob die Herstellung von Teilen für andere Betriebe, die möglicherweise eine Massenproduktion betreiben, überhaupt begrifflich als Produktion von "Sachgütern" angesehen werden kann, kann offen bleiben (s. insoweit allgemein BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 6).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.12.2010 - L 1 R 277/07

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.04.2011 - L 8 R 1805/07
    Es kann dahingestellt bleiben, ob dieser Rechtsprechung des BSG zu folgen ist (ausführlich zur Kritik vor allem die Entscheidungen des 1. Senats des LSG Sachsen-Anhalt, zuletzt etwa das Urteil vom 16. Dezember 2010 - L 1 R 277/07), weil auch nach ihr ein Anspruch auf "fiktive Einbeziehung" nicht besteht.
  • BSG, 16.03.2006 - B 4 RA 29/05 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.04.2011 - L 8 R 1805/07
    Zu der vorliegend allein in Betracht kommenden zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz konnte der Kläger ihn nur dann haben, wenn die in § 1 der Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben (VO-AVItech; vom 17. August 1950, DDR-GBl. I S. 844) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 der 2. Durchführungsbestimmung (2. DB; vom 24. Mai 1951, DDR-GBl. S. 487) genannten drei Voraussetzungen erfüllt wären: Der fiktiv Versorgungsberechtigte muss eine bestimmte Berufsbezeichnung führen (persönliche Voraussetzung), eine der Berufsbezeichnung entsprechende Tätigkeit verrichtet haben (sachliche Voraussetzung) und die Tätigkeit bei einem volkseigenen Produktionsbetrieb im Bereich der Industrie oder des Bauwesens oder in einem gleichgestellten Betrieb oder einer gleichgestellten Einrichtung verrichtet haben (betriebliche Voraussetzung; ebenfalls ständige Rechtsprechung, siehe stellvertretend BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 6 und 8 und BSG SozR 4-8570 § 5 Nr. 6).
  • BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 11/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - VEB

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.04.2011 - L 8 R 1805/07
    Auf die Prüfung des "Gepräges" kann weder deshalb verzichtet werden, weil der VEB Baumechanik Cottbus einem bestimmten Ministerium unterstand noch deshalb, weil er statistisch einem bestimmten Wirtschaftsbereich zugeordnet war; beides sind lediglich Beurteilungskriterien, keine unwiderleglichen Nachweise (s. BSG, Urteil vom 27. Juli 2004 - B 4 RA 11/04 R, unter Bezug auf BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 5).
  • BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 57/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.04.2011 - L 8 R 1805/07
    Von vornherein kommt nur eine im Bereich der Industrie in Betracht, da zu den volkseigenen Produktionsbetrieben des Bauwesens nur diejenigen zählen, die Bauwerke in Massenproduktion errichteten (s. ausführlich BSG SozR 4-8570 § 1 Nr. 3).
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 10/02 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Beschäftigung in einem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.04.2011 - L 8 R 1805/07
    Auf die Prüfung des "Gepräges" kann weder deshalb verzichtet werden, weil der VEB Baumechanik Cottbus einem bestimmten Ministerium unterstand noch deshalb, weil er statistisch einem bestimmten Wirtschaftsbereich zugeordnet war; beides sind lediglich Beurteilungskriterien, keine unwiderleglichen Nachweise (s. BSG, Urteil vom 27. Juli 2004 - B 4 RA 11/04 R, unter Bezug auf BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 5).
  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 3/06 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.04.2011 - L 8 R 1805/07
    Volkseigene Produktionsbetriebe der Industrie und des Bauwesens waren nur solche, die - neben etwaigen anderen Aufgaben - durch eine stark standardisierte Massenproduktion und Konstruktion von Gütern mithilfe hoch spezialisierter, monofunktionaler Maschinen im Sinne des fordistischen Produktionsmodells ihr Gepräge erhalten haben (s. dazu BSG SozR 4-8570 § 1 Nr. 16 mit Hinweis auf BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 6).
  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 4/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.04.2011 - L 8 R 1805/07
    Es kommt danach in erster Linie auf das Bundesrecht des AAÜG an und nur nachrangig und Lücken füllend kraft bundesrechtlichen Anwendungsbefehls (Art. 9. Abs. 2 EV) auch auf die nach Maßgabe des Bundesrechts auszulegenden Versorgungsregeln im EV, der in Bundesrecht transformiert worden ist (ständige Rechtsprechung, beispielhaft etwa BSG in Entscheidungssammlung Sozialrecht [SozR] SozR 4-8570 § 1 Nr. 4 und 6; 3-8570 § 1 Nr. 2, 3 und 8).
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