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   LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2007 - L 16 AL 541/06   

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https://dejure.org/2007,24209
LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2007 - L 16 AL 541/06 (https://dejure.org/2007,24209)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.11.2007 - L 16 AL 541/06 (https://dejure.org/2007,24209)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. November 2007 - L 16 AL 541/06 (https://dejure.org/2007,24209)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückerstattung eines Insolvenzgeldvorschusses gegen einen Arbeitnehmer; Voraussetzungen des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf Gewährung von Insolvenzgeld; Voraussetzungen eines Anspruchs auf Arbeitsentgelt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 23.03.2006 - B 11a AL 65/05 R

    Insolvenzgeldanspruch - Zuordnung zum Insolvenzgeldzeitraum - zusätzliches

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2007 - L 16 AL 541/06
    Es ist nicht mit der für den Vollbeweis erforderlichen Sicherheit feststellbar, dass der Kläger im Dezember 2001 Arbeitsleistungen als Gegenleistung für einen Entgeltanspruch gegenüber der R. GmbH bzw. der J K G erbracht hatte (vgl. zum Erarbeitungsprinzip: BSG, Urteil vom 25. Juni 2002 - B 11 AL 90/01 R = SozR 3-4100 § 141b Nr. 24 m. w. Nachw.; BSG, Urteil vom 23. März 2006 - B 11a AL 65/05 R - veröffentlicht in juris - m. w. Nachw.).
  • BAG, 11.01.2006 - 5 AZR 98/05

    Annahmeverzug - Annahme zumutbarer Arbeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2007 - L 16 AL 541/06
    Das tatsächliche Angebot der geschuldeten Arbeitsleistung war als jeweils kalendarisch bestimmte Mitwirkungshandlung nach § 296 BGB auch nicht im Hinblick auf eine arbeitgeberseitige Kündigung entbehrlich (vgl. hierzu BAG NZA 2006, 314; BAG NZA 2005, 1384).
  • BSG, 26.06.2007 - B 2 U 5/06 R

    Soziales Leistungsrecht - zu Unrecht gewährter Vorschuss - Rückabwicklung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2007 - L 16 AL 541/06
    Es bedurfte somit keiner gesonderten Aufhebung des Vorschussbescheides vom 20. Februar 2002; dieser hat sich vielmehr mit Erteilung des angefochtenen Ablehnungs- und Erstattungsbescheides vom 15. Juli 2003 ohne weiteres im Sinne von § 39 Abs. 2 SGB X erledigt (vgl. zur Rückabwicklung von Vorschussleistungen allgemein: BSG, Urteil vom 26. Juni 2007 - B 2 U 5/06 R - veröffentlicht in juris).
  • BAG, 07.12.2005 - 5 AZR 19/05

    Annahmeverzug

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2007 - L 16 AL 541/06
    Da das Arbeitsverhältnis des Klägers im Dezember 2001 nicht gekündigt worden war, war ein tatsächliches Angebot der Arbeitsleistung durch den Kläger, das vorliegend nicht feststellbar ist, vielmehr in jedem Fall erforderlich (vgl. BAG NZA 2006, 435).
  • BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 90/01 R

    Konkursausfallgeldes - Berücksichtigung von Guthaben aus einem Arbeitszeitkonto -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2007 - L 16 AL 541/06
    Es ist nicht mit der für den Vollbeweis erforderlichen Sicherheit feststellbar, dass der Kläger im Dezember 2001 Arbeitsleistungen als Gegenleistung für einen Entgeltanspruch gegenüber der R. GmbH bzw. der J K G erbracht hatte (vgl. zum Erarbeitungsprinzip: BSG, Urteil vom 25. Juni 2002 - B 11 AL 90/01 R = SozR 3-4100 § 141b Nr. 24 m. w. Nachw.; BSG, Urteil vom 23. März 2006 - B 11a AL 65/05 R - veröffentlicht in juris - m. w. Nachw.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2012 - L 8 AL 129/08
    Es hat schließlich die Akten des Landessozialgerichts zum Verfahren L 16 AL 541/06 (erstinstanzlich S 9 AL 787/03) beigezogen.

    Auf den Inhalt der Aktenstücke, insbesondere auf das Vorbringen des Klägers Nenn (im Folgenden N.) im Verfahren L 16 AL 541/06, wird Bezug genommen.

    Die Beklagte ist der Auffassung, dass - ebenso wie in dem dem Verfahren L 16 AL 541/06 zugrunde liegenden Sachverhalt - ein Anspruch auf Arbeitsentgelt gegen die R. GmbH für Dezember 2001 nicht bestehe.

    Der Kläger ist der Auffassung, dass der vorliegende Sachverhalt nicht mit demjenigen vergleichbar sei, der dem Verfahren L 16 AL 541/06 zugrunde gelegen habe, denn er habe im Gegensatz zum dortigen Kläger N. sich Arbeitsentgeltansprüche gegen die R. GmbH erarbeitet.

    Dieses ergibt sich aus dem Vorbringen des Klägers selbst, aus den Aussagen von R. und K. in dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und in dem sozialgerichtlichen Verfahren zum Aktenzeichen L 16 AL 541/06 sowie aus dem Gutachten des Insolvenzverwalters vom 25. März 2002 und dessen Bericht vom 6. Mai 2002.

    Aus dem Vorbringen des N., der als Vorgesetzter für den Kläger im hiesigen Verfahren auch im Dezember 2001 tätig war, in dem Termin zur mündlichen Verhandlung im Verfahren L 16 AL 541/06 ergibt sich des Weiteren, dass N. nach der ihm bekannt gewordnen Umfirmierung der R. GmbH, des Verkaufs der Geschäftsanteile und der Einsetzung des K. als Geschäftsführer so weiter gemacht habe wie bisher.

    Auf die Frage, bei wem er den Ende Dezember genommenen Urlaub beantragt habe und wer ihm den Urlaub bewilligt habe, antwortete N. im Verfahren L 16 AL 541/06 nur "Gute Frage".

    Der vorliegende Sachverhalt weicht dabei nicht wesentlich ab von demjenigen, der der Entscheidung des LSG vom 14. November 2007 - L 16 AL 541/06 zugrunde lag, in dem ein Anspruch auf Insolvenzgeld des unmittelbaren Vorgesetzten des Klägers, dem N., Streitgegen-stand war.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2012 - L 18 AL 54/11

    Insolvenzgeld - Insolvenzereignis - offensichtliche Masselosigkeit -

    Wird bei im Wesentlichen unveränderter Sachlage - wie hier - das Insolvenzverfahren eröffnet, zeigt sich damit, dass ein Anschein für Masseunzulänglichkeit objektiv nicht bestand (Krodel in Niesel/Brand, SGB 111, 5. Aufl., § 183 Rdnr 47; Urteil des Senats vom 14. November 2007 - L 16 AL 541/06 - juris -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.05.2011 - L 18 AL 176/10

    Insolvenzgeld; Bindungswirkung arbeitsgerichtlicher Urteile; Prüfungspflicht für

    Wird bei unveränderter Sachlage - wie hier - das Insolvenzverfahren eröffnet, zeigt sich damit, dass ein Anschein für Masseunzulänglichkeit objektiv nicht bestand (Krodel in Niesel/Brand, SGB 111, 5. Aufl., § 183 Rdnr 47; Urteil des Senats vom 14. November 2007 - L 16 AL 541/06 - juris -).
  • LSG Hamburg, 01.06.2015 - L 2 AL 32/12
    Dies ist im vorliegenden Verfahren allerdings nicht der Fall, da der - im Rahmen von § 183 SGB III a.F. erforderliche (vgl. hierzu LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. November 2007 - L 16 AL 541/06, juris, Rn. 21) - Vollbeweis der anspruchsbegründenden Tatbestandsmerkmale erbracht ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.09.2013 - L 18 AL 335/11
    Vorliegend folgt die fehlende Offensichtlichkeit der Masselosigkeit zum einen bereits aus der späteren Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das AG N. Denn wird bei im Wesentlichen unveränderter Sachlage - wie hier - das Insolvenzverfahren eröffnet, zeigt sich damit, dass ein Anschein für Masseunzulänglichkeit objektiv nicht bestand (Krodel in Niesel/Brand, SGB 111, 5. Aufl., § 183 Rdnr. 47; Urteile des Senats vom 14. November 2007 - L 16 AL 541/06 - juris, und vom 3. Mai 2012 - L 18 AL 54/11 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2011 - L 18 AL 300/09
    Die Leistungsakten und die Gerichtsakten dieses Verfahrens, Auszüge aus den Gerichtsakten des Verfahrens L 16 AL 541/06 sowie den Akten des AG C - 63 IN 50/02 - haben vorgelegen und sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.
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