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   LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2010 - L 23 SO 68/09   

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https://dejure.org/2010,10989
LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2010 - L 23 SO 68/09 (https://dejure.org/2010,10989)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.01.2010 - L 23 SO 68/09 (https://dejure.org/2010,10989)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Januar 2010 - L 23 SO 68/09 (https://dejure.org/2010,10989)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 41 Abs 1 SGB 12, § 41 Abs 2 SGB 12, § 42 S 1 SGB 12, § 82 Abs 1 S 1 SGB 12, § 294 SGB 6, § 294a S 2 SGB 6, § 295 SGB 6, § 295a SGB 6, § 299 SGB 6, Art 3 Abs 1 GG
    (Sozialhilfe - keine Grundsicherung im Alter - Einkommenseinsatz - Altersrente - Leistungen für Kindererziehung nach § 299 SGB 6 - Verfassungsmäßigkeit)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung einer Altersrente in vollem Umfang bei der Ermittlung des einsetzbaren Einkommens i.R.d. Grundsicherung; Heranziehung einer Leistung für Kindererziehung als Einkommen bei der Ermittlung eines Sozialhilfeanspruchs; Verhältnis des Leistungsanspruchs einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 299; SGB XII § 41; SGB XII § 82
    Anrechnung von Einkommen bei Leistungen der Grundsicherung nach §§ 41 ff SGB XII; Leistungen für Kindererziehung zu den Vorsaussetzungen nach § 294 SGB VI

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2010 - L 23 SO 68/09
    Eine Beschränkung des Streitgegenstandes auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ist nach der Rechtssprechung des BSG dann nicht anzunehmen, wenn die Behörde - wie hier - die Leistung ohne Begrenzung auf einen bestimmten Zeitpunkt abgelehnt hat (BSG v. 11.12.2007, B 8/9b SO 12/06 R, juris, SGb 2008, 95; a. A. BVerwG Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 23: durch Letzte Verwaltungsentscheidung begrenzt).

    Aufgabe der Sozialhilfe und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach §§ 41 ff. SGB XII ist es jedenfalls nicht, Leistungen zu erbringen, wenn der Bedarf nicht (mehr) besteht (BSG vom 11. Dezember 2007, B 8/9b SO 12/06 R juris; vom 26.08.2008, B 8 SO 26/07 R, juris; vom 29.09.2009, B 8 SO 16/08 R, juris).

  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R

    Sozialhilfe - Ausnahmen von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 44 SGB X -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2010 - L 23 SO 68/09
    Aufgabe der Sozialhilfe und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach §§ 41 ff. SGB XII ist es jedenfalls nicht, Leistungen zu erbringen, wenn der Bedarf nicht (mehr) besteht (BSG vom 11. Dezember 2007, B 8/9b SO 12/06 R juris; vom 26.08.2008, B 8 SO 26/07 R, juris; vom 29.09.2009, B 8 SO 16/08 R, juris).
  • BVerfG, 12.04.1972 - 2 BvR 704/70

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Vergütung für Nebentätigkeiten auf den

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2010 - L 23 SO 68/09
    Eine Verletzung des Gleichheitssatzes liegt dann vor, wenn wesentlich Gleiches ungleich oder wesentlich Ungleiches gleich durch den Gesetzgeber behandelt wird, ohne dass hierfür ein sachlich vertretbarer zureichender Grund vorliegt (BVerfGE 33, 44, 51; 71, 39, 58; 75, 108/157; BSG, NJW 89, 126).
  • BFH, 22.01.1988 - VI R 135/84

    Zur Versteuerung des geldwerten Vorteils aus der Übertragung eines Grundstücks an

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2010 - L 23 SO 68/09
    Eine Verletzung des Gleichheitssatzes liegt dann vor, wenn wesentlich Gleiches ungleich oder wesentlich Ungleiches gleich durch den Gesetzgeber behandelt wird, ohne dass hierfür ein sachlich vertretbarer zureichender Grund vorliegt (BVerfGE 33, 44, 51; 71, 39, 58; 75, 108/157; BSG, NJW 89, 126).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2010 - L 23 SO 68/09
    Eine Verletzung des Gleichheitssatzes liegt dann vor, wenn wesentlich Gleiches ungleich oder wesentlich Ungleiches gleich durch den Gesetzgeber behandelt wird, ohne dass hierfür ein sachlich vertretbarer zureichender Grund vorliegt (BVerfGE 33, 44, 51; 71, 39, 58; 75, 108/157; BSG, NJW 89, 126).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2010 - L 23 SO 68/09
    Eine Verletzung des Gleichheitssatzes liegt dann vor, wenn wesentlich Gleiches ungleich oder wesentlich Ungleiches gleich durch den Gesetzgeber behandelt wird, ohne dass hierfür ein sachlich vertretbarer zureichender Grund vorliegt (BVerfGE 33, 44, 51; 71, 39, 58; 75, 108/157; BSG, NJW 89, 126).
  • BVerfG, 16.12.1997 - 1 BvL 3/89

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2010 - L 23 SO 68/09
    Auch die Mütter der Jahrgänge ab 1921 im alten Bundesgebiet erhalten keine Leistung für Kindererziehung nach § 294 SGB VI. Dass dies nicht gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes nach Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz verstößt, hat das Bundesverfassungsgericht bereits mit Entscheidung vom 16. Dezember 1997, 1 BvL 3/89 entschieden.
  • BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 17/04 R

    Abschmelzung des Auffüllbetrages - Berücksichtigung der Höherbewertung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2010 - L 23 SO 68/09
    In diesem Rentenbescheid wird unter "Ergänzende Begründung und Hinweise" ausgeführt, dass die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 20. Juli 2005 (Aktenzeichen B 13 RJ 17/04 R) berücksichtigt worden sei.
  • BSG, 26.08.2008 - B 8 SO 26/07 R

    Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung - Zugunstenverfahren - keine

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.01.2010 - L 23 SO 68/09
    Aufgabe der Sozialhilfe und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach §§ 41 ff. SGB XII ist es jedenfalls nicht, Leistungen zu erbringen, wenn der Bedarf nicht (mehr) besteht (BSG vom 11. Dezember 2007, B 8/9b SO 12/06 R juris; vom 26.08.2008, B 8 SO 26/07 R, juris; vom 29.09.2009, B 8 SO 16/08 R, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2020 - L 8 SO 110/19
    Dies rechtfertige eine gesonderte Leistung für Kindererziehung und aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung der Bewilligung und Auszahlungen der Leistungen nach dem KLG (Kindererziehungsleistungs-Gesetz vom 12. Juli 1987 (BGBl I S. 1585)) unter Nichtanrechnung als Einkommen bei anderen Leistungen (vgl. erneut BVerfG, Beschluss vom 16.12.1997, a.a.O., auch zu weiteren sachlichen Gründen für die Ungleichbehandlung; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.1.2010 - L 23 SO 68/09 - juris Rn. 34ff).
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