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   LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2019 - L 32 AS 2265/18 B ER PKH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,7456
LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2019 - L 32 AS 2265/18 B ER PKH (https://dejure.org/2019,7456)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.03.2019 - L 32 AS 2265/18 B ER PKH (https://dejure.org/2019,7456)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. März 2019 - L 32 AS 2265/18 B ER PKH (https://dejure.org/2019,7456)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 33 Abs 5 S 1 RVG, § 33 Abs 5 S 2 RVG, § 1 Abs 3 RVG, § 3 Abs 1 S 2 Halbs 2 RVG, § 33 Abs 2 S 2 RVG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Vollstreckungsverfahren - Beschwerde gegen Festsetzung des Gegenstandswertes - Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist - fehlendes Verschulden - Vermutung bei fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung - Einschränkung - ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1 Abs 3 RVG, § 3 RVG, § 33 RVG
    Festsetzung Gegenstandswert anwaltlicher Tätigkeit - Verfahren nach § 201 Abs 1 SGG - Fristversäumnis - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Vermutung - Ursächlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Festsetzung des Gegenstandswertes einer anwaltlichen Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.12.2006 - L 7 B 124/03

    Sozialgerichtliches Verfahren - gerichtliche Zwangsvollstreckung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2019 - L 32 AS 2265/18
    Die im angefochtenen Beschluss zitierte Entscheidung des Landessozialgerichts LSG - Berlin-Brandenburg vom 12. Dezember 2006 - L 7 B 124/03 KA werde von anderen, wohl überwiegenden Stimmen der Rechtsprechung nicht geteilt.
  • BGH, 12.01.2012 - V ZB 198/11

    Wiedereinsetzung: Rechtsirrtum wegen inhaltlich unrichtiger Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2019 - L 32 AS 2265/18
    An einem entschuldbaren Rechtsirrtum fehlt es hingegen, wenn die durch das Gericht erteilte Rechtsbehelfsbelehrung offenkundig falsch gewesen ist und sie deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 178/15, Rdnr. 12, zitiert nach juris, abgedruckt in NJW 2017, 1112; BGH, Beschluss vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11, Rdnrn. 8 und 9, zitiert nach juris, abgedruckt in MDR 2012, 928; zum Sachverhalt eines zwar vermeidbaren, aber entschuldbaren Rechtsirrtums eines Rechtsanwalts vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - V ZB 198/11 Rdnrn. 1, 11 und 12, zitiert nach juris, abgedruckt in NJW 2012, 2443, m.w.N.).
  • BGH, 13.06.2012 - XII ZB 592/11

    Kindesunterhaltsverfahren: Wiedereinsetzung in die Beschwerdefrist wegen einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2019 - L 32 AS 2265/18
    An einem entschuldbaren Rechtsirrtum fehlt es hingegen, wenn die durch das Gericht erteilte Rechtsbehelfsbelehrung offenkundig falsch gewesen ist und sie deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 178/15, Rdnr. 12, zitiert nach juris, abgedruckt in NJW 2017, 1112; BGH, Beschluss vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11, Rdnrn. 8 und 9, zitiert nach juris, abgedruckt in MDR 2012, 928; zum Sachverhalt eines zwar vermeidbaren, aber entschuldbaren Rechtsirrtums eines Rechtsanwalts vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - V ZB 198/11 Rdnrn. 1, 11 und 12, zitiert nach juris, abgedruckt in NJW 2012, 2443, m.w.N.).
  • BFH, 11.12.2012 - X S 25/12

    Festsetzung des Werts der anwaltlichen Tätigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2019 - L 32 AS 2265/18
    Die Vorschrift des § 33 Abs. 8 Satz 1 zweiter Halbsatz RVG ist seit dem Inkrafttreten des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl I 2013, 2586) zum 1. August 2013 auch auf solche Gerichte wie das LSG, die eine generelle Entscheidung durch den Einzelrichter nach der jeweiligen Prozessordnung nicht kennen, anwendbar (vgl. Bundesfinanzhof - BFH, Beschluss vom 15. Dezember 2014 - VII S 37/14, Rdnr. 1, zitiert nach juris; Bundesgerichtshof - BGH, Beschluss vom 08. März 2017 - X ZB 11/16, Rdnr. 1, zitiert nach juris; zur alten Rechtslage vgl. u. a. BFH, Beschluss vom 11. Dezember 2012 - X S 25/12, Rdnr. 15, zitiert nach juris).
  • BGH, 27.02.2013 - XII ZB 6/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Familienstreitsache: Unterbliebene

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2019 - L 32 AS 2265/18
    An einer solchen Ursächlichkeit mangelt es in denjenigen Fällen, in denen der Beteiligte wegen vorhandener Kenntnis über seine Rechtsmittel keiner Unterstützung durch eine Rechtsmittelbelehrung bedarf; dies ist bei einem anwaltlich vertretenen Beteiligten ebenso wie bei Behörden, die ein gerichtliches Verfahren in einem zugewiesenen Aufgabenkreis führen, regelmäßig der Fall (BGH, Beschluss vom 27. Februar 2013 - XII ZB 6/13, Rdnrn. 7 und 8, zitiert nach juris, abgedruckt in NJW 2013, 1308).
  • BFH, 15.12.2014 - VII S 37/14

    Einzelrichterentscheidung über Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswertes

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2019 - L 32 AS 2265/18
    Die Vorschrift des § 33 Abs. 8 Satz 1 zweiter Halbsatz RVG ist seit dem Inkrafttreten des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl I 2013, 2586) zum 1. August 2013 auch auf solche Gerichte wie das LSG, die eine generelle Entscheidung durch den Einzelrichter nach der jeweiligen Prozessordnung nicht kennen, anwendbar (vgl. Bundesfinanzhof - BFH, Beschluss vom 15. Dezember 2014 - VII S 37/14, Rdnr. 1, zitiert nach juris; Bundesgerichtshof - BGH, Beschluss vom 08. März 2017 - X ZB 11/16, Rdnr. 1, zitiert nach juris; zur alten Rechtslage vgl. u. a. BFH, Beschluss vom 11. Dezember 2012 - X S 25/12, Rdnr. 15, zitiert nach juris).
  • BGH, 12.10.2016 - V ZB 178/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Notarbeschwerdeverfahren: Entschuldbarer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2019 - L 32 AS 2265/18
    An einem entschuldbaren Rechtsirrtum fehlt es hingegen, wenn die durch das Gericht erteilte Rechtsbehelfsbelehrung offenkundig falsch gewesen ist und sie deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 178/15, Rdnr. 12, zitiert nach juris, abgedruckt in NJW 2017, 1112; BGH, Beschluss vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11, Rdnrn. 8 und 9, zitiert nach juris, abgedruckt in MDR 2012, 928; zum Sachverhalt eines zwar vermeidbaren, aber entschuldbaren Rechtsirrtums eines Rechtsanwalts vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - V ZB 198/11 Rdnrn. 1, 11 und 12, zitiert nach juris, abgedruckt in NJW 2012, 2443, m.w.N.).
  • BGH, 08.03.2017 - X ZB 11/16

    Rechtsanwaltsvergütung: Tätigkeiten des Verfahrensbevollmächtigten des vorherigen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2019 - L 32 AS 2265/18
    Die Vorschrift des § 33 Abs. 8 Satz 1 zweiter Halbsatz RVG ist seit dem Inkrafttreten des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl I 2013, 2586) zum 1. August 2013 auch auf solche Gerichte wie das LSG, die eine generelle Entscheidung durch den Einzelrichter nach der jeweiligen Prozessordnung nicht kennen, anwendbar (vgl. Bundesfinanzhof - BFH, Beschluss vom 15. Dezember 2014 - VII S 37/14, Rdnr. 1, zitiert nach juris; Bundesgerichtshof - BGH, Beschluss vom 08. März 2017 - X ZB 11/16, Rdnr. 1, zitiert nach juris; zur alten Rechtslage vgl. u. a. BFH, Beschluss vom 11. Dezember 2012 - X S 25/12, Rdnr. 15, zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2020 - L 19 AS 879/20

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren Festsetzung der

    Insoweit ist auch § 33 Abs. 5 RVG vorrangig (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.03.2019 - L 32 AS 2265/18 B ER PKH).

    Voraussetzung dafür ist vielmehr, dass die fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung überhaupt für die Fristversäumnis ursächlich geworden ist (vgl. hierzu LSG Thüringen, Beschluss vom 30.07.2019 - L 1 SF 655/17 B; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.03.2019 - L 32 AS 2265/18 B ER PKH; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.08.2017 - L 6 AS 1636/16 B).

    An einem entschuldbaren Rechtsirrtum fehlt es hingegen, wenn die durch das Gericht erteilte Rechtsbehelfsbelehrung offenkundig falsch gewesen ist und sie deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte ( vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.03.2019 - L 32 AS 2265/18 B ER PKH m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2021 - L 21 AS 1631/18

    Vergütung beigeordneter Rechtsanwälte im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Insoweit ist auch § 33 Abs. 5 RVG vorrangig (LSG NRW, Beschluss vom 03.08.2020, L 19 AS 879/20; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.03.2019 - L 32 AS 2265/18 B ER PKH; vgl. ferner bereits LSG NRW, Beschluss vom 04.04.2019, L 21 AS 968/17 B).

    Insbesondere war nicht darüber zu entscheiden, ob ein fehlendes Verschulden des Beschwerdeführers ausscheidet, da nach § 33 Abs. 5 S. 2 RVG ein solches vermutet wird, wenn eine Rechtsbehelfsbelehrung insbesondere fehlerhaft ist (vgl. hierzu LSG NRW, Beschluss vom 03.08.2020, L 19 AS 879/20 B; LSG Thüringen, Beschluss vom 30.07.2019, L 1 SF 655/17 B; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.03.2019, L 32 AS 2265/18 B ER PKH).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2022 - L 7 AS 266/22

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung von Gebühren und Auslagen im

    An einem entschuldbaren Rechtsirrtum fehlt es hingegen, wenn die durch das Gericht erteilte Rechtsbehelfsbelehrung offenkundig falsch gewesen ist und sie deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (vgl. Beschluss des Senats vom 14.02.2022 -L 7 AS 1685/21 B; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 03.08.2020 -L 19 AS 879/20 B; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.03.2019 -L 32 AS 2265/18 B ER PKH m.w.N.).
  • LSG Thüringen, 30.07.2019 - L 1 SF 655/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Beschwerde gegen

    An einem entschuldbaren Rechtsirrtum fehlt es hingegen, wenn die durch das Gericht erteilte Rechtsbehelfsbelehrung offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. März 2019 - L 32 AS 2265/18 B ER PKH m.w.N., Rn. 31, nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2023 - L 3 AS 1242/23

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Wertfestsetzung für die

    Der Antrag auf Wertfestsetzung ist abzulehnen, da es sich vorliegend um ein kostenfreies Verfahren nach § 183 Satz 1 SGG, in dem Kosten nicht nach den Vorschriften des GKG erhoben werden, handelt, nach § 3 Abs. 1 Satz 1 RVG in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das GKG nicht anzuwenden ist, Betragsrahmengebühren entstehen, nach § 14 Abs. 1 RVG bei Rahmengebühren der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall nach billigem Ermessen bestimmt und deshalb dem Prozessbevollmächtigten des Klägers im vorliegenden Verfahren das Antragsrecht nach § 33 Abs. 1 RVG nicht zur Verfügung steht (vergleiche Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.08.2020 - L 11 KR 1639/20 B, juris Rn. 15; Bayerisches LSG, Beschluss vom 06.05.2019 - L 7 R 5178/17, juris Rn. 13, 14; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.07.2016 - L 7 AS 2192/15 B, juris Rn. 9 und Beschluss vom 24.03.2011 - L 8 R 1107/10 B, juris Rn. 8; anders in Verfahren nach § 201 Abs. 1 SGG, in denen die Gebühren nach dem Gegenstandswert berechnet werden: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.03.2019 - L 32 AS 2265/18 B ER PKH, juris Rn. 17).
  • SG München, 29.06.2020 - S 46 SO 507/19

    Anwaltsgebühren im Zwangsgeldverfahren nach § 201 Abs. 1 SGG

    Die Festsetzung eines Streitwerts nach § 197a SGG i.V.m. §§ 63, 52 Gerichtskostengesetz (GKG) kommt daher nicht in Betracht (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.03.2019, L 32 AS 2265/18 B ER PKH, Juris Rn. 18).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2023 - L 3 U 1242/23

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Kein Antragsrecht

    Der Antrag auf Wertfestsetzung ist abzulehnen, da es sich vorliegend um ein kostenfreies Verfahren nach § 183 Satz 1 SGG , in dem Kosten nicht nach den Vorschriften des GKG erhoben werden, handelt, nach § 3 Abs. 1 Satz 1 RVG in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das GKG nicht anzuwenden ist, Betragsrahmengebühren entstehen, nach § 14 Abs. 1 RVG bei Rahmengebühren der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall nach billigem Ermessen bestimmt und deshalb dem Prozessbevollmächtigten des Klägers im vorliegenden Verfahren das Antragsrecht nach § 33 Abs. 1 RVG nicht zur Verfügung steht (vergleiche Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.08.2020 - L 11 KR 1639/20 B, juris Rn. 15; Bayerisches LSG, Beschluss vom 06.05.2019 - L 7 R 5178/17, juris Rn. 13, 14; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.07.2016 - L 7 AS 2192/15 B, juris Rn. 9 und Beschluss vom 24.03.2011 - L 8 R 1107/10 B, juris Rn. 8; anders in Verfahren nach § 201 Abs. 1 SGG , in denen die Gebühren nach dem Gegenstandswert berechnet werden: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.03.2019 - L 32 AS 2265/18 B ER PKH, juris Rn. 17).
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