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   LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2012 - L 18 AL 25/10   

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https://dejure.org/2012,27613
LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2012 - L 18 AL 25/10 (https://dejure.org/2012,27613)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.08.2012 - L 18 AL 25/10 (https://dejure.org/2012,27613)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. August 2012 - L 18 AL 25/10 (https://dejure.org/2012,27613)
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  • BSG, 08.04.1992 - 10 RAr 12/91

    Konkursausfallgeld - Kreditierung - Vorfinanzierung - Sicherung durch Abtretung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2012 - L 18 AL 25/10
    Diese bei Vorfinanzierungen, die mit Hilfe von Forderungskäufen abgewickelt werden (vgl. zur Abtretbarkeit pfändungsfreier Arbeitsentgeltanteile BSGE 76, 67 = SozR 3-4100 § 141k Nr. 2; Estelmann: in Eicher/Schlegel, SGB III, Stand: September 2005, § 188 Rn. 32; Voelzke in Hauck/Noftz, SGB III, Stand: Juni 2007, § 188 Rn 29 ff; zur Anwendung des § 400 BGB beim Kreditsicherungsverfahren dagegen BSGE 70, 265 = SozR 3-4100 § 141k Nr. 1), gegebene Konstellation liegt auch dann vor, wenn - wie hier durch die S zur Abwendung der Zwangsvollstreckung - das Arbeitsentgelt (vorläufig) gezahlt worden ist und mithin dem Zedenten wirtschaftlich zur Verfügung steht.
  • BSG, 22.03.1995 - 10 RAr 1/94

    Konkursausfallgeld - Zeitraum - Mißbrauch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2012 - L 18 AL 25/10
    Diese bei Vorfinanzierungen, die mit Hilfe von Forderungskäufen abgewickelt werden (vgl. zur Abtretbarkeit pfändungsfreier Arbeitsentgeltanteile BSGE 76, 67 = SozR 3-4100 § 141k Nr. 2; Estelmann: in Eicher/Schlegel, SGB III, Stand: September 2005, § 188 Rn. 32; Voelzke in Hauck/Noftz, SGB III, Stand: Juni 2007, § 188 Rn 29 ff; zur Anwendung des § 400 BGB beim Kreditsicherungsverfahren dagegen BSGE 70, 265 = SozR 3-4100 § 141k Nr. 1), gegebene Konstellation liegt auch dann vor, wenn - wie hier durch die S zur Abwendung der Zwangsvollstreckung - das Arbeitsentgelt (vorläufig) gezahlt worden ist und mithin dem Zedenten wirtschaftlich zur Verfügung steht.
  • BSG, 01.07.2010 - B 11 AL 6/09 R

    Bemessung des Insolvenzgeldes - Begrenzung des Bruttoarbeitsentgeltes auf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2012 - L 18 AL 25/10
    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. das Urteil vom 1. Juli 2010 - B 11 AL 6/09 -, juris) hindert dies die Wirksamkeit einer Abtretung aber dann nicht, wenn der Zedent eine wirtschaftlich gleichwertige Leistung erhalten hat.
  • EuGH, 18.09.2003 - C-125/01

    Pflücke

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2012 - L 18 AL 25/10
    Der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), sei zu entnehmen, dass die zuständigen Stellen die Anforderungen an die Sorgfalt eines Arbeitnehmer nicht übermäßig streng beurteilen dürften, so dass diesem die Ausübung seiner Rechte unmöglich gemacht würde (EuGH, Urteil vom18. September 2003 - C 125/01 -, ZIP 2003, 2173).
  • RG, 29.09.1917 - V 145/17

    Unzulässige Klageänderung bei Klage auf Grund einer Abtretung, die Abtretung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2012 - L 18 AL 25/10
    Denn die (ausdrückliche) Annahme der Abtretungserklärung ist gemäß § 151 BGB nicht erforderlich, wenn - wie hier - eine Forderung an einen Gläubiger (hier: B als Inhaber des Rückgewähranspruchs) des Zedenten (hier: die Klägerin) erfüllungshalber abgetreten wird (vgl. RG, Urteil vom 29. September 1917 - V 145/17 -, juris = RGZ 90, 430, 434; Knerr, in: jurisPK-BGB, 5. Aufl. 2010, § 398 BGB Rn. 33).
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