Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2011 - L 22 R 617/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11449
LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2011 - L 22 R 617/10 (https://dejure.org/2011,11449)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.09.2011 - L 22 R 617/10 (https://dejure.org/2011,11449)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. September 2011 - L 22 R 617/10 (https://dejure.org/2011,11449)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,11449) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 8 Abs 1 S 1 AAÜG, § 8 Abs 1 S 2 AAÜG, § 6 Abs 2 AAÜG
    Gesetzliche Rentenversicherung: Zulässigkeit einer Klage gegen die Übermittlung einer niedrigeren Beitragsbemessungsgrenze durch den Träger eines Zusatzversorgungssystems aus der ehemaligen DDR; Reduzierung des zu berücksichtigenden Einkommens aus ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 6 Abs 2 Nr 4 AAÜG
    Tatbestandliche Voraussetzungen; stellvertretender Minister; Unzulässigkeit der Anfechtungs- und Verpflichtungserklärung; Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 6/01 R

    Überführung von Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2011 - L 22 R 617/10
    Nach erneutem im April 2005 gestellten Antrag des Versicherten auf Fortsetzung des Verfahrens und eines Hinweises des Sozialgerichts auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 20. Dezember 2001 - B 4 RA 6/01 R hat der Versicherte erklärt, der gerichtlichen Anregung, die gegen den Zusatzversorgungsträger gerichtete Klage zurückzunehmen, nicht folgen zu können.

    Nach der Rechtsprechung des BSG mit Urteil vom 20. Dezember 2001 - B 4 RA 6/01 -, mit dem für Rechtssicherheit und Rechtsklarheit gesorgt worden sei, dürfte bekannt sein, dass sich die Klägerin gegen das Vorliegen von Sondertatbeständen nach § 6 Abs. 2 AAÜG für die Anwendung einer niedrigen als der regelmäßigen Beitragsbemessungsgrenze zulässig gegen den Versorgungsträger wenden müsse.

    Diese Rechtsfrage ist jedoch zwischenzeitlich durch das Urteil des BSG vom 18. Juli 1996 geklärt, weswegen das BSG im weiteren Urteil vom 20. Dezember 2001 - B 4 RA 6/01 R (abgedruckt in SozR 3-8570 § 8 Nr. 7) die Anfechtungsklage nicht nur als unbegründet, sondern mangels Klagebefugnis bereits als unzulässig beurteilt hat.

    Dies wird zum einen durch die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung eines Zweiten AAÜG-Änderungsgesetzes (Bundestags-Drucksache 14/5640 zu Nr. 4 zu Buchstabe a, S. 15) und zum anderen dadurch bestätigt, dass der Gesetzgeber das Urteil des BSG vom 20. Dezember 2001 - B 4 RA 6/01 R nicht zum Anlass nahm, das Wort "Daten" um den Begriff "Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen, ggf. begrenzt nach §§ 6 und 7" oder "Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen, ggf. begrenzt nach §§ 6 Abs. 2 und 3 sowie 7" zu ergänzen.

    Das BSG, das eine solche Rechtsauslegung im Urteil vom 18. Juli 1996 - 4 RA 7/95 schon nicht bezüglich der Begrenzung der Arbeitsentgelte auf die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze geteilt hat, ist einer solchen Auslegung folgerichtig in seinem Urteil vom 20. Dezember 2001 - B 4 RA 6/01 R auch nicht hinsichtlich der Begrenzung von Arbeitsentgelten auf die niedrigeren Beitragsbemessungsgrenzen der Anlagen 5 und 6 AAÜG gefolgt (vgl. auch Urteil des BSG vom 29. Oktober 2002 - B 4 RA 27/02 R, abgedruckt in SozR 3-2600 § 307 b Nr. 10 = BSGE 90, 102).

  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 7/95

    Auswirkungen der Entgeltbescheide des Versorgungsträgers, Zulässigkeit der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2011 - L 22 R 617/10
    Das BSG hat die Anfechtungsklage im Urteil vom 18. Juli 1996 - 4 RA 7/95 (abgedruckt in SozR 3-8570 § 8 Nr. 2) zwar (noch) als zulässig erachtet, denn es war seinerzeit aus der Sicht eines Rechtsschutzsuchenden nicht auszuschließen, dass dieser durch die angefochtenen Feststellungen des Versorgungsträgers in eigenen subjektiven Rechten gegenwärtig und unmittelbar rechtswidrig beeinträchtigt (verletzt) sein konnte, weil das BSG bis dahin noch nicht abschließend geklärt hatte, welche Entscheidungen der Versorgungsträger mit Bindungswirkung für den Rentenversicherungsträger treffen kann.

    Die Gesetzesbegründung bezieht sich somit auf das Urteil des BSG vom 18. Juli 1996 - 4 RA 7/95.

    Das BSG, das eine solche Rechtsauslegung im Urteil vom 18. Juli 1996 - 4 RA 7/95 schon nicht bezüglich der Begrenzung der Arbeitsentgelte auf die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze geteilt hat, ist einer solchen Auslegung folgerichtig in seinem Urteil vom 20. Dezember 2001 - B 4 RA 6/01 R auch nicht hinsichtlich der Begrenzung von Arbeitsentgelten auf die niedrigeren Beitragsbemessungsgrenzen der Anlagen 5 und 6 AAÜG gefolgt (vgl. auch Urteil des BSG vom 29. Oktober 2002 - B 4 RA 27/02 R, abgedruckt in SozR 3-2600 § 307 b Nr. 10 = BSGE 90, 102).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.11.2008 - L 33 R 1199/08

    Berücksichtigung unbegrenzter Entgelte für Rentenbezugszeiten bei der Berechnung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2011 - L 22 R 617/10
    Im Übrigen hat die Klägerin auf das Urteil des BSG vom 23. August 2007 - B 4 RS 7/06 R und das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. November 2008 - L 33 R 1199/08 Bezug genommen.

    Durch das Zweite AAÜG-Änderungsgesetz hat sich an dieser Rechtslage - entgegen der Ansicht des LSG Berlin-Brandenburg im Urteil vom 27. November 2008 - L 33 R 1199/08, zitiert nach juris - nichts geändert.

  • BVerfG, 06.07.2010 - 1 BvL 9/06

    Zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2011 - L 22 R 617/10
    Sie meint, mit Beschluss des BVerfG vom 06. Juli 2010 - 1 BvL 9/06, 1 BvL 2/08 sei zwischenzeitlich entschieden, dass § 6 Abs. 2 Nr. 4 AAÜG mit der Verfassung in Einklang stehe.

    Es kommt somit vorliegend im Verfahren gegen den Versorgungsträger nicht darauf an, dass das BVerfG mit Beschluss vom 06. Juli 2010 - 1 BvL 9/06 und 1 BvL 2/08 entschieden hat, dass § 6 Abs. 2 Nr. 4 AAÜG mit dem GG vereinbar ist.

  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 7/06 R

    Zusatzversorgungssystem - Feststellung von Daten nach dem AAÜG durch den

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2011 - L 22 R 617/10
    Im Übrigen hat die Klägerin auf das Urteil des BSG vom 23. August 2007 - B 4 RS 7/06 R und das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. November 2008 - L 33 R 1199/08 Bezug genommen.

    Dabei kann dahinstehen, ob die Unzulässigkeit bereits daraus folgt, dass ein schutzwürdiges Interesse an einem gesonderten gerichtlichen Verfahren gegen die Beklagte als Versorgungsträger für die Zusatzversorgungssysteme zur isolierten Überprüfung der von ihr abgelehnten Datenfeststellungen neben einem auf die Verurteilung der Beklagten als Rentenversicherungsträger zur Gewährung einer höheren Rente gerichteten anhängigen Gerichtsverfahren ab 01. Januar 2008 in allen Gerichtsverfahren nicht mehr zu unterstellen ist und die isolierten Klagen auf Datenfeststellung neben anhängigen Rentenklagen als unzulässig zu behandeln sind, wie im Urteil des BSG vom 23. August 2007 - B 4 RS 7/06 R angekündigt.

  • BVerfG, 06.12.2006 - 2 BvM 9/03

    Pauschaler Verzicht auf Staatenimmunität erfasst nicht die diplomatische

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2011 - L 22 R 617/10
    Es handelt sich bei diesem Pakt nicht um allgemeine Regeln des Völkerrechts, die nach Art. 25 GG den Gesetzen vorgehen und Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebiets erzeugen, denn diese Vorschrift bezieht sich nicht auf völkervertragliche Regelungen (BVerfGE 117, 141, 148/149, 150; Leibholz/Rinck, Grundgesetz, Kommentar, Stand März 2010, Art. 25, Rdnrn. 1-3, zu Einzelfällen Rdnrn. 101-170; Maunz-Dürig, Grundgesetz, Kommentar, Stand Februar 2003, Art. 25, Rdnrn. 19 und 20 unter Hinweis auf die Sonderregelung des Art. 59 Abs. 2 GG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2007 - 15 A 1596/07

    Erstes Berufungsverfahren wegen Studiengebühren für das Erststudium in

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2011 - L 22 R 617/10
    Unmittelbare Anwendung als Rechtsnorm finden die Regelungen dieses Paktes jedoch nur insoweit, als sie dem Gebot einer hinreichenden rechtsstaatlichen Bestimmtheit genügen (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09. Oktober 2007 - 15 A 1596/07, abgedruckt in DVBl 2007, 1442).
  • BSG, 29.10.2002 - B 4 RA 27/02 R

    Neuberechnung einer Bestandsrente bei rückwirkender Einbeziehung in ein

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2011 - L 22 R 617/10
    Das BSG, das eine solche Rechtsauslegung im Urteil vom 18. Juli 1996 - 4 RA 7/95 schon nicht bezüglich der Begrenzung der Arbeitsentgelte auf die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze geteilt hat, ist einer solchen Auslegung folgerichtig in seinem Urteil vom 20. Dezember 2001 - B 4 RA 6/01 R auch nicht hinsichtlich der Begrenzung von Arbeitsentgelten auf die niedrigeren Beitragsbemessungsgrenzen der Anlagen 5 und 6 AAÜG gefolgt (vgl. auch Urteil des BSG vom 29. Oktober 2002 - B 4 RA 27/02 R, abgedruckt in SozR 3-2600 § 307 b Nr. 10 = BSGE 90, 102).
  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 33/07 R

    Sozialhilfe - stationäre Eingliederungshilfe - Ablehnung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.09.2011 - L 22 R 617/10
    Es reicht dafür aus, dass eine Verletzung in eigenen Rechten möglich ist und der Kläger die Beseitigung einer in seine Rechtsphäre eingreifenden Verwaltungsmaßnahme anstrebt, von der er behauptet, sie sei nicht rechtmäßig; an der Klagebefugnis fehlt es aber, wenn eine Verletzung subjektiver Rechte nicht in Betracht kommt (BSG, Urteil vom 14. November 2002 - B 13 RJ 19/08 R, zitiert nach juris), weil hinsichtlich des Klagebegehrens eine gerichtlich überprüfbare Verwaltungsentscheidung - ein Verwaltungsakt - nicht vorliegt (BSG, Urteil vom 28. Oktober 2008 - B 8 SO 33/07 R, zitiert nach juris) oder die erlassene Verwaltungsentscheidung den - auch nach dem klägerischen Vorbringen - tatbestandlichen Voraussetzungen genügt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2013 - L 12 R 1222/10
    Der Senat schließt sich insoweit den Ausführungen des 22. Senates des Landessozialgericht Berlin- Brandenburg an, der in seiner Entscheidung vom 15. September 2011 (Az.: L 22 R 617/10) ausgeführt hat: "Unter Ziffer 22 dieser Bemerkungen hat der Ausschuss ausgeführt: Der Ausschuss ist besorgt über die Diskriminierung bei der Inanspruchnahme der Rechte auf soziale Sicherheit zwischen östlichen und westlichen Bundesländern, die in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2010 über die Versorgungsansprüche ehemaliger Minister und stellvertretender Minister der DDR zum Ausdruck kommt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht