Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2005 - L 12 RJ 8/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,23560
LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2005 - L 12 RJ 8/04 (https://dejure.org/2005,23560)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.11.2005 - L 12 RJ 8/04 (https://dejure.org/2005,23560)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. November 2005 - L 12 RJ 8/04 (https://dejure.org/2005,23560)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,23560) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Einordnung einer Rentenanpassungsmitteilung; Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Rentenanpassungsverordnung; Verstoß gegen Art. 14 GG durch die Verweigerung der Gewährung einer höheren Rente; Eingriff in Art. 14 GG durch eine geringe Rentenerhöhung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R

    Rentenanpassung zum 1. 7. 2000 nach der Inflationsrate - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2005 - L 12 RJ 8/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) unterfällt eine Rentenanpassung zwar insoweit dem Eigentumsschutz, als sie dem Schutz bereits erworbener Rechte vor inflationsbedingten Einbußen dient (BSG Urt. v. 31. Juli 2002 -B 4 RA 120/00 R- = BSGE 90, 11).

    Die Reichweite dieses Prinzips zeigt sich daran, dass eine hinter dem Ausgleich der Inflationsrate zurückbleibende Rentenanpassung und selbst eine Verminderung des Zahlbetrages gerechtfertigt wäre, wenn das der Entwicklung der von den aktiven Arbeitnehmern erzielten Löhne entsprechen würde (BSG Urt. v. 31. Juli 2002 -B 4 RA 120/00 R-).

    Dieses Teilhaberecht verpflichtet den Gesetzgeber zur Kontinuität bei der Ausgestaltung der Leistungen (BSG Urt. v. 31. Juli 2002 - B 4 RA 120/00 R -).

    Er darf die Teilhaberechte der Rentner aus- und umgestalten, sofern er sich um einen verhältnismäßigen Ausgleich der Interessen bemüht (BSG Urt. v. 31. Juli 2002 - B 4 RA 120/00 R -).

  • BSG, 23.03.1999 - B 4 RA 41/98 R

    Rentenanpassungsmitteilung als Verwaltungsakt - Erstattung überzahlter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2005 - L 12 RJ 8/04
    Eine Rentenanpassungsmitteilung ist Verwaltungsakt, kann deswegen Gegenstand einer kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage sein (BSG SozR 3-1300 § 31 Nr. 13).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2004 - L 14 RA 117/03

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2005 - L 12 RJ 8/04
    Der Gesetzgeber verfolgt insoweit zulässige Ziele (so bereits LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 6. Februar 2004 - L 14 RA 117/03 -) unter Wahrung des Prinzips der Lohnbezogenheit.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht