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   LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - L 22 R 381/09   

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https://dejure.org/2011,3683
LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - L 22 R 381/09 (https://dejure.org/2011,3683)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.12.2011 - L 22 R 381/09 (https://dejure.org/2011,3683)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2011 - L 22 R 381/09 (https://dejure.org/2011,3683)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 24.06.2010 - B 10 LW 4/09 R

    Alterssicherung der Landwirte - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - L 22 R 381/09
    Auch wenn es eine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage für das Beanstandungsrecht der Beklagten nicht gibt, setzen die §§ 26, 27 SGB IV ein solches Beanstandungsrecht des Versicherungsträgers voraus (BSG, Urteil vom 24. Juni 2010, B 10 LW 4/09 R, zitiert nach juris, Rz. 18).
  • BSG, 26.08.1975 - 1 RA 165/74

    Aufrechnung - Rentenantrag - Einreichung einer Versicherungskarte - Beanstandung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - L 22 R 381/09
    Die Notwendigkeit, Beiträge zu beanstanden, ergibt sich daraus, dass selbst zu Unrecht gezahlte Beiträge bis zur Feststellung ihrer Unwirksamkeit wie rechtmäßig gezahlte und damit wirksame Beiträge zu behandeln sind (BSG, Urteil vom 26. August 1975, 1 RA 165/74, zitiert nach juris, Rz. 21).
  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 17/96

    Rückwirkende Gewährung von Leistungen Falle der Verjährung, unzureichende

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - L 22 R 381/09
    Im Rahmen der Prüfung eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs muss eins schuldhafte Pflichtverletzung feststellbar sein, die für den eingetretenen Nachteil kausal im Sinne einer wesentlichen Ursache ist (vgl. z. B. BSG, Urteil vom 23. Mai 1996, 13 RJ 17/96, veröffentlicht in juris).
  • BSG, 14.11.2002 - B 13 RJ 19/01 R

    Versorgungsausgleich - Beitragserstattung - Anfechtbarkeit eines dem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - L 22 R 381/09
    Es entspricht nicht der Billigkeit, einem Beigeladenen, der keinen Antrag gestellt hat (vgl. insoweit BSG, Urteil vom 14. November 2002 - B 13 RJ 19/01 R) oder einem Kostenrisiko nicht ausgesetzt gewesen ist (§ 197 a Abs. 2 Satz 1 SGG i. m. V. § 154 Abs. 3 1. Halbsatz VwGO), dessen außergerichtliche Kosten zu erstatten (§ 162 Abs. 3 VwGO).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2012 - L 4 KR 517/11
    Bei isolierten Statusfeststellungsstreitigkeiten kann vor diesem Hintergrund bei der Bestimmung der wirtschaftlichen Bedeutung nicht im Vorgriff auf gerade noch nicht streitgegenständliche Beitragsforderungen abgestellt werden, weshalb bei mangelnden Anhaltspunkten für ein sonstiges wirtschaftliches Interesse regelmäßig der Auffangstreitwert nach § 52 Abs. 2 GKG anzusetzen ist (wie hier z.B.: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Februar 2011 - L 11 R 5686/10 B - Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 17. Dezember 2009 - L 8 KR 245/07 - Sozialgericht für das Saarland, Urteil vom 9. November 2009 - S 14 R 928/08 - Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 28. Oktober 2009 - L 1 KR 36/07 - Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. März 2009 - L 5 KR 28/07 - und Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 12. September 2007 - L 4 KR 382/04; a. A. z.B.: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Dezember 2011 - L 22 R 381/09; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 12. September 2011 - L 5 KR 122/10 B - und Beschluss vom 4. März 2011 - L 5 R 647/10 B - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. Dezember 2010 - L 8 KR 101/09 - und Beschluss vom 14. Dezember 2009 - L 8 B 21/09 R - und Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 9. Juni 2008 - L 1 B 351/07 KR).
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