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   LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2016 - L 9 KR 142/13   

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https://dejure.org/2016,14013
LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2016 - L 9 KR 142/13 (https://dejure.org/2016,14013)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.03.2016 - L 9 KR 142/13 (https://dejure.org/2016,14013)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. März 2016 - L 9 KR 142/13 (https://dejure.org/2016,14013)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 25 Abs 1 S 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 20 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 11
    Sozialversicherungspflicht - Franchisenehmer - Master-Franchise-Vertrag - fehlende Ernsthaftigkeit der dokumentierten Vereinbarungen - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Abgrenzung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 SGB 4, § 6 SGB 5
    Versicherungspflicht - Beschäftigung - Franchisevertrag - fehlende Ernsthaftigkeit der dokumentierten Vereinbarungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialversicherungspflicht eines Franchisenehmers bei einer nicht ernsthaft gewollten Umsetzung des Master-Franchise-Vertrages zwischen einer Vertriebsfirma für Medizinprodukte im Bereich Sauerstoff- und Beatmungstechnik und einem Fachkrankenpfleger für Anästhesiologie ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 7; SGB V § 6
    Versicherungspflicht - Beschäftigung - Franchisevertrag - fehlende Ernsthaftigkeit der dokumentierten Vereinbarungen

  • rechtsportal.de

    Sozialversicherungspflicht eines Franchisenehmers bei einer nicht ernsthaft gewollten Umsetzung des Master-Franchise-Vertrages zwischen einer Vertriebsfirma für Medizinprodukte im Bereich Sauerstoff- und Beatmungstechnik und einem Fachkrankenpfleger für Anästhesiologie ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - L 9 KR 294/11

    Versicherungspflicht - stiller Gesellschafter einer GmbH - Nebeneinander von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2016 - L 9 KR 142/13
    Wird in einem solchen Fall ein wegen der Feststellung eines (unselbständigen) Tatbestandselements unvollständiger Verwaltungsakt durch einen weiteren Verwaltungsakt um das fehlende (andere) Element zu einer vollständigen Feststellung ergänzt - und erst damit einer inhaltlichen, materiell-rechtlichen Überprüfung durch das bereits angerufene Gericht zugänglich gemacht -, so liegt darin eine insgesamt erneuernde Feststellung mit der Folge, dass der zweite Verwaltungsakt den ersten i.S.v. § 96 Abs. 1 i.V.m. § 153 Abs. 1 SGG ersetzt (vgl. BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 KR 17/09 R - Senat, Urteil vom 20. November 2013 - L 9 KR 294/11 - jeweils juris).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (ständige Rechtsprechung des BSG seit dem Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R -, und des Senats, vgl. Urteil vom 20. November 2013 - L 9 KR 294/11 - jeweils juris).

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2016 - L 9 KR 142/13
    Erst auf Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen BSG, Urteil vom 29. Juli 2015 - B 12 KR 23/13 R -, juris).

    Denn dieser zentrale Bestandteil des Vertrages war offenkundig nicht ernsthaft gewollt und darf daher der statusrechtlichen Beurteilung nicht zugrunde gelegt werden (vgl. BSG, Urteile vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - und vom 29. Juli 2015 - B 12 KR 23/13 R - Senat, Urteil vom 09. Juli 2014 - L 9 KR 512/12 - jeweils juris).

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2016 - L 9 KR 142/13
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (ständige Rechtsprechung des BSG seit dem Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R -, und des Senats, vgl. Urteil vom 20. November 2013 - L 9 KR 294/11 - jeweils juris).
  • LSG Berlin, 27.10.1993 - L 9 KR 35/92

    Versicherungs- bzw. Beitragspflicht von sogenannten abhängig Selbständigen im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2016 - L 9 KR 142/13
    Die sich aus der Natur des Systems ergebende Anbindung an die Systemzentrale kann variieren und im Ausnahmefall so stark werden, dass typologisch die Schwelle zur abhängigen Beschäftigung überschritten wird (BSG a.a.O. m.w.N.; LSG Berlin, Urteil vom 27.10.1993, L 9 KR 35/92, NZS 1994, S 409).
  • BSG, 12.01.2011 - B 12 KR 17/09 R

    Arbeitslosen- und Rentenversicherung - Versicherungsfreiheit von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2016 - L 9 KR 142/13
    Wird in einem solchen Fall ein wegen der Feststellung eines (unselbständigen) Tatbestandselements unvollständiger Verwaltungsakt durch einen weiteren Verwaltungsakt um das fehlende (andere) Element zu einer vollständigen Feststellung ergänzt - und erst damit einer inhaltlichen, materiell-rechtlichen Überprüfung durch das bereits angerufene Gericht zugänglich gemacht -, so liegt darin eine insgesamt erneuernde Feststellung mit der Folge, dass der zweite Verwaltungsakt den ersten i.S.v. § 96 Abs. 1 i.V.m. § 153 Abs. 1 SGG ersetzt (vgl. BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 KR 17/09 R - Senat, Urteil vom 20. November 2013 - L 9 KR 294/11 - jeweils juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2014 - L 9 KR 512/12

    Versicherungspflicht - Beschäftigung - nicht ernsthaft gewollte schriftliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2016 - L 9 KR 142/13
    Denn dieser zentrale Bestandteil des Vertrages war offenkundig nicht ernsthaft gewollt und darf daher der statusrechtlichen Beurteilung nicht zugrunde gelegt werden (vgl. BSG, Urteile vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - und vom 29. Juli 2015 - B 12 KR 23/13 R - Senat, Urteil vom 09. Juli 2014 - L 9 KR 512/12 - jeweils juris).
  • BSG, 04.11.2009 - B 12 R 3/08 R

    Rentenversicherung - Auftraggeber iS von § 2 S 1 Nr 9 Buchst b SGB IV -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2016 - L 9 KR 142/13
    Franchising ist ein in der Praxis entwickeltes, im deutschen Recht nicht ausgeformtes Vertriebssystem mit dem Ziel der Verkaufsförderung, das sich auf eine enge und fortlaufende Zusammenarbeit selbstständiger und unabhängiger Unternehmen oder Unternehmer, den Franchise-Geber und seine(n) Franchise-Nehmer, gründet (BSG, Urteil vom 04. November 2009 - B 12 R 3/08 R -, juris, m.w.N.; zu Versuchen einer Definition vgl. - unter Hinweis auf die Rechtsprechung der Arbeits- und Zivilgerichte - Vogelsang in: Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 15. Aufl., 2013, § 8 Rd. 34, § 9 Rd. 28f; zum unionsrechtlichen Verständnis: Verordnung (EWG) Nr. 4087/88 der Kommission vom 30. November 1988 über die Anwendung von Artikel 85 Absatz 3 des Vertrags auf Gruppen von Franchisevereinbarungen, ABl.
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2016 - L 9 KR 142/13
    Eine rechtmäßige Gesamtabwägung setzt deshalb - der Struktur und Methodik jeder Abwägungsentscheidung (innerhalb und außerhalb des Rechts) entsprechend - voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls wesentlichen Indizien festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und in dieser Gesamtschau nachvollziehbar, d.h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei, gegeneinander abgewogen werden (BSG, Urteil vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R -, juris).
  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2016 - L 9 KR 142/13
    Denn dieser zentrale Bestandteil des Vertrages war offenkundig nicht ernsthaft gewollt und darf daher der statusrechtlichen Beurteilung nicht zugrunde gelegt werden (vgl. BSG, Urteile vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - und vom 29. Juli 2015 - B 12 KR 23/13 R - Senat, Urteil vom 09. Juli 2014 - L 9 KR 512/12 - jeweils juris).
  • BSG, 27.06.2012 - B 12 KR 6/10 R

    Krankenversicherung - Regelung über die Versicherungsfreiheit in § 6 Abs 1 Nr 1

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2016 - L 9 KR 142/13
    Denn vor dem 1. Mai 2008 war der Beigeladene zu 1) zumindest in der Zeit vom 1. November 2007 bis 30. April 2008 versicherungspflichtig - d.h. mit einem die JAEG nicht überschreitenden Arbeitsentgelt - beschäftigt, sodass das Erfordernis des dreimaligen Überschreitens der JAEG unmittelbar vor dem zu prüfenden Zeitraum (vgl. BSG, Urteil vom 27. Juni 2012 - B 12 KR 6/10 R -, juris) nicht erfüllt ist.
  • BGH, 03.10.1984 - VIII ZR 118/83

    Außerordentliche Kündigung eines Franchise-Vertrages

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