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   LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2016 - L 9 KR 404/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,12738
LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2016 - L 9 KR 404/14 (https://dejure.org/2016,12738)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.03.2016 - L 9 KR 404/14 (https://dejure.org/2016,12738)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. März 2016 - L 9 KR 404/14 (https://dejure.org/2016,12738)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 44 Abs 2 S 1 Nr 2 SGB 5, § 224 Abs 1 SGB 5, § 240 Abs 1 SGB 5, § 240 Abs 2 S 1 SGB 5, § 240 Abs 4 SGB 5
    Krankenversicherung - freiwillige Versicherung - hauptberuflich selbständig Erwerbstätige - Beitragsbemessung - Mindestbeitrag - Krankengeldbezug - Beitragsfreiheit - Verfassungsmäßigkeit des § 8 Abs 3 S 1 Halbs 2 der Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 224 SGB 5, § 240 SGB 5
    Freiwillige Versicherung - hauptberuflich selbständig Erwerbstätige - Mindestbeiträge - Beitragsfreiheit auf Krankengeld

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitragshöhe zur Krankenversicherung für freiwillige Mitglieder; Beiträge nach dem Mindesteinkommen; Beitragsfreiheit auf Krankengeld; Beitragsbemessung freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung beim Bezug von Krankengeld

  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Höhe der während des Krankengeldbezugs zu tragenden Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und zur sozialen Pflegeversicherung (SPV)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitragsbemessung freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung beim Bezug von Krankengeld

  • rechtsportal.de

    Beitragsbemessung freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung beim Bezug von Krankengeld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96

    Freiwillig versicherte Selbständige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2016 - L 9 KR 404/14
    Er basiert auf dem Zusammenspiel des bereits dargestellten Grundsatzes, dass die Beitragsbemessung bei freiwillig Versicherten auf Mindesteinnahmen beruhen muss (§ 240 Abs. 4 Satz 1 SGB V), mit den Auswirkungen von § 224 Abs. 1 SGB V. Dieser Grundsatz beinhaltet insoweit bereits eine - verfassungsgemäße (BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 2001 - 1 BvL 4/96 -, juris) - Ungleichbehandlung, als Mindestbeiträge unabhängig von der tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der freiwillig Versicherten zu zahlen sind.
  • BSG, 26.05.2004 - B 12 P 6/03 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsfreiheit - Erziehungsgeld -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2016 - L 9 KR 404/14
    Diese Vorschrift, die alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung erfasst und daher eines zusätzlichen Anwendungsbefehls in § 240 Abs. 2 Satz 5 SGB V nicht mehr bedarf, ist auch auf freiwillig Versicherte anwendbar (BSG, Urteil vom 26. Mai 2004 - B 12 P 6/03 R -, juris, m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2019 - L 1 KR 386/16
    Zur Begründung hat das Sozialgericht auf die in einem vergleichbaren Fall ergangene Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg vom 16. März 2016 - L 9 KR 404/14 verwiesen, dem es sich anschließe.

    Der Bezug des Krankengeldes lässt die gesetzlich fingierten Einnahmen unberührt, so dass die Verpflichtung zur Entrichtung von Beiträgen aus dem Mindesteinkommen bestehen bleibt (LSG Berlin v. 16. März 2016 - L 9 KR 404/14).

    § 8 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbs. BVGrSz ist daher so zu verstehen, dass die Vorschrift nur das während des Krankengeldbezugs entfallene Arbeitsentgelt betrifft (LSG Berlin v. 16. März 2016 - L 9 KR 404/14).

    Die fortbestehende Verpflichtung zur Beitragsentrichtung verstößt auch nicht gegen das verfassungsrechtliche aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz folgende Gebot der Gleichbehandlung (LSG Berlin v. 16. März 2016 - L 9 KR 404/14).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2020 - L 11 KR 159/19
    Gegen das am 15. Februar 2019 zugestellte Urteil hat die Beklagte am 28.2.2019 Berufung eingelegt und auf die Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom 16. März 2016 (Az. L 9 KR 404/14) verwiesen, aus der folge, dass sich an der Rechtspflicht der Klägerin, sich auch während des Bezuges von Krankengeld an den Aufwendungen der Versichertengemeinschaft durch Beiträge zu beteiligen, durch § 224 Abs. 1 Sätze 1 und 2 SGB V nichts ändere.

    § 224 Abs. 1 SGB V bestimmt auch für die freiwillig versicherten Bezieher von Krankengeld keine Nichtanwendbarkeit von § 240 Abs. 4 S. 1 SGB V, und nimmt deshalb auch diese Personengruppe nicht von der zwingend vorgeschriebenen Berücksichtigung fiktiver Einkünfte bei der Beitragsbemessung aus (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. März 2016 - L 9 KR 404/14; BSG, Beschluss vom 05. Dezember 2016 - B 12 KR 45/16 B; jeweils juris).

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