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   LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2020 - L 32 AS 323/20 B ER   

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https://dejure.org/2020,7445
LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2020 - L 32 AS 323/20 B ER (https://dejure.org/2020,7445)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.03.2020 - L 32 AS 323/20 B ER (https://dejure.org/2020,7445)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. März 2020 - L 32 AS 323/20 B ER (https://dejure.org/2020,7445)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 1/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Übergangswohnheim bzw

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2020 - L 32 AS 323/20
    Sie müssen geeignet sein, neben Schutz vor der Witterung zu bieten, einen Raum der Privatheit zu gewährleisten (Bundessozialgericht - BSG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - B 4 AS 1/08 R, Rdnr. 13, zitiert nach juris, abgedruckt in SozR 4-4200 § 22 Nr. 14).

    Der Schwerpunkt der Lebensverhältnisse liegt dort, wo jemand seine Unterkunft hat, jedenfalls dann, wenn es sich um die alleinige Unterkunft handelt (zum gewöhnlichen Aufenthalt und zur Zuständigkeit bei einem Sachverhalt, wo sich in einem zusätzlich angemieteten Raum persönliche Gegenstände des Leistungsberechtigten befinden: BSG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - B 4 AS 1/08 R, Rdnr. 20, zitiert nach juris, abgedruckt in SozR 4-4200 § 22 Nr. 14).

  • BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 102/06

    Kündigung nach unsorgfältiger Beratung durch den Mieterschutzverein

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2020 - L 32 AS 323/20
    Allerdings kann damit eine ordentliche Kündigung nicht abgewandt werden, denn die Vorschrift ist bei einer ordentlichen Kündigung nach § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht anwendbar (Bundesgerichtshof - BGH, Urteil vom 25. Oktober 2006 - VIII ZR 102/06, Rdnr. 11, zitiert nach juris, m. w. N., abgedruckt in NJW 2007, 428).

    Soweit der Kündigungsgrund des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB erfüllt wird, ist die Kündigung auf jeden Fall gerechtfertigt (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2006 - VIII ZR 102/06, Rdnr. 9, zitiert nach juris).

  • BSG, 17.02.2016 - B 4 AS 2/15 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - erhöhter Raumbedarf aufgrund der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2020 - L 32 AS 323/20
    Wenn bereits Leistungen für eine Unterkunft vollständig übernommen werden, besteht kein darüber hinausgehender Wohnbedarf, so dass deshalb kein Anspruch auf Leistungen für eine weitere Unterkunft besteht (so das vom Antragsgegner benannte Urteil des BSG vom 17. Februar 2016 - B 4 AS 2/15 R Rdnr. 24, zitiert nach juris, abgedruckt in SozR 4-4200 § 22 Nr. 89).
  • BSG, 15.03.1995 - 5 RJ 28/94

    Geltungsbereich des SGB - Aufenthalt in der BRD - Ehegatten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2020 - L 32 AS 323/20
    Entscheidend ist, wo sich der Schwerpunkt der Lebensverhältnisse befindet (BSG, Urteil vom 15. März 1995 - 5 RJ 28/94, Rdnr. 16, zitiert nach juris, abgedruckt in SozR 3-1200 § 30 Nr. 13; Aubel in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 11, 5. Auflage 2020, § 36, Rdnr. 26).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2020 - L 32 AS 323/20
    Ein Anordnungsgrund kann bejaht werden, wenn schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht - BVerfG, Beschluss vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 -, NJW 2003, 1236 m. w. N.).
  • BVerfG, 01.08.2017 - 1 BvR 1910/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufiger Leistungen für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2020 - L 32 AS 323/20
    Schließlich ist nicht schematisch auf eine schon erhobene Räumungsklage abzustellen, da durch die Zahlung eines rückständigen Mietzinses innerhalb von zwei Monaten nach Rechtshängigkeit der Räumungsklage zumindest die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung nicht berührt wird (BVerfG, Beschluss vom 01. August 2017 - 1 BvR 1910/12, zitiert nach Juris, Rd.-Nr. 15 - 18).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2012 - L 10 AS 123/12

    Einstweiliger Rechtschutz - Kosten der Unterkunft und Heizung - Folgenabwägung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2020 - L 32 AS 323/20
    Wie bereits das Sozialgericht unter Bezugnahme auf den Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. März 2012 - L 10 AS 123/12 B ER (Rdnr. 7, zitiert nach juris) ausgeführt hat, geht die Bestimmung des Begriffs der Unterkunft nicht vom Umfang der Nutzung einer Wohnung aus, soweit sie jedenfalls nicht gänzlich entfällt.
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