Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2018 - L 23 SO 358/15 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 53 Abs 1 S 1 SGB 12, § 53 Abs 3 S 1 SGB 12, § 53 Abs 4 S 1 SGB 12, § 54 Abs 1 S 1 Nr 4 SGB 12 vom 27.12.2003, § 56 SGB 12
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Arbeitsleben - Besuch einer Werkstatt für behinderte Menschen - ergänzende Leistungen - Reisekosten - Kosten der Beförderung von und zur Werkstatt - Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§9 SGB 12, § 54 SGB 12, § 53 SGB 9, § 15 SGB 9
Eingliederungshilfe - Fahrtkosten - Wunsch- und Wahlrecht - Sachleistungsanspruch - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Arbeitsleben - Besuch einer Werkstatt für behinderte Menschen - ergänzende Leistungen - Reisekosten - Kosten der Beförderung von und zur Werkstatt - Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Kosten eines Transports in eine Werkstatt für behinderte Menschen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)
Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts bei akzessorischer Nebenleistung
- reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)
Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts bei akzessorischer Nebenleistung
Verfahrensgang
- SG Berlin, 29.10.2015 - S 88 SO 3318/12
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2018 - L 23 SO 358/15
Papierfundstellen
- NZS 2019, 115
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- OVG Niedersachsen, 01.03.2018 - 10 PA 26/18
Anspruch auf Übernahme von Fahrtkosten für den Besuch eines integrativen …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2018 - L 23 SO 358/15
Denn nach § 54 Abs. 1 S. 1 SGB XII zählen zu den Leistungen der Eingliederungshilfe "insbesondere" die dort aufgeführten Hilfeleistungen, sodass auch noch weitere Hilfeleistungen in Betracht kommen, soweit diese geeignet sind, die Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern (§ 53 Abs. 3 S. 1 SGB XII, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 1. März 2018, 10 PA 26/18). - LSG Sachsen, 01.12.2016 - L 3 AL 100/15
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2018 - L 23 SO 358/15
Dass es sich bei den Fahrtleistungen nicht um die "typischen" Eingliederungshilfeleistungen handelt, man sie deshalb als akzessorische Nebenleistungen zu der Hauptleistung bezeichnen könnte, die im Rahmen der Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben gewährt werden (vgl. SächsLSG, Urteil vom 3. Dezember 2016, L 3 AL 100/15;… Schlette, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX [2. Aufl., 2015], § 53 Rdnr. 7, m. w. N.), ändert nichts daran, dass auch sie dem Wunsch- und Wahlrecht nach § 9 Abs. 2 SGB XII unterfallen. - Drs-Bund, 13.10.1999 - BT-Drs 14/1800
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2018 - L 23 SO 358/15
Während § 15 Abs. 1 S. 1-3 SGB IX nicht im Sozialhilferecht gelten (§ 15 Abs. 1 S. 5 SGB IX), sind Erstattungsansprüche nach § 15 Abs. 1 S. 4 SGB IX bewusst nicht ausgenommen worden (BT-Drucksache 14/1800, S. 26 und 14/5531, S. 8).
- LSG Baden-Württemberg, 02.09.2010 - L 7 SO 1357/10
Einstweiliger Rechtsschutz - Vollziehung der einstweiligen Anordnung nur bei …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2018 - L 23 SO 358/15
Selbst wenn man davon ausginge, dass die Kosten über den üblichen Kostenrahmen hinausgingen, widerspricht der Wunsch nicht dem Mehrkostenvorbehalt des § 9 Abs. 2 Satz 3 SGB XII. Dieser setzt zunächst voraus, dass zumindest gleichgeeignete Möglichkeiten der Bedarfsdeckung existieren (LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 2. September 2010 - L 7 SO 1357/10 ER-B juris Rn. 9). - LSG Schleswig-Holstein, 20.03.2008 - L 9 B 576/07
Anspruch auf Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben, Außenarbeitsplatz in …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2018 - L 23 SO 358/15
Es entstehen dadurch auch keine unverhältnismäßigen Mehrkosten im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 SGB XII. Bei dem insoweit durchzuführenden Kostenvergleich zwischen der vom Leistungsberechtigten gewünschten Maßnahme und derjenigen Maßnahme, die für ihn günstiger ist (vgl. LSG Schleswig-Holstein Beschluss vom 20. März 2007 - L 9 B 576/07 SO ER), ist hier schon festzustellen, dass die Mehrkosten durch das Angebot der Beigeladenen lediglich 3, 90 Euro werktäglich betragen. - BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92
Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2018 - L 23 SO 358/15
Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Kostenerstattung an Stelle des primären Sachleistungsanspruchs (vgl. BSGE 73, 271, 276) ist, weil das SGB XII nichts anderes regelt (§ 7 SGB IX), § 15 Abs. 1 S. 4 SGB IX. Danach besteht die Pflicht zu Erstattung selbstbeschaffter Leistungen unter anderem, wenn der Rehabilitationsträger eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat. - BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R
Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Sozialhilfe - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.08.2018 - L 23 SO 358/15
Für die Transportleistung kann insoweit nichts anderes gelten als für die von dem Beklagten erbrachten Leistungen der Eingliederungshilfe im betreuten Einzelwohnen einerseits und die ebenfalls von dem Beklagten gewährten Kosten für den Werkstattbesuch im Förderbereich (vgl. insgesamt zum Sachleistungsgrundsatz: BSG, Urteil vom 28. Oktober 2008, B 8 SO 22/07 R).
- VGH Baden-Württemberg, 28.10.2019 - 12 S 1821/18
Übernahme von Kosten der Schülerbeförderung im Rahmen der Eingliederungshilfe
Zu den von der Eingliederungshilfe umfassten Maßnahmen kann auch die Übernahme von Beförderungskosten gehören (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.09.1992 - 5 C 7.87 - juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 31.08.2017 - 1 Bs 190/17 - juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.08.2018 - L 23 SO 358/15 - juris). - LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2020 - L 8 SO 283/19 Die Ermöglichung des Fahrtweges zur Werkstatt für behinderte Menschen stellt zudem aufgrund der Akzessorietät zur Hauptleistung des Werkstattbesuchs ebenfalls eine Eingliederungshilfeleistung dar (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.8.2018 - L 23 SO 358/15 - juris Rn. 43).