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   LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2005 - L 23 B 1086/05 SO ER   

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https://dejure.org/2005,20161
LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2005 - L 23 B 1086/05 SO ER (https://dejure.org/2005,20161)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.12.2005 - L 23 B 1086/05 SO ER (https://dejure.org/2005,20161)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Dezember 2005 - L 23 B 1086/05 SO ER (https://dejure.org/2005,20161)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung im Eilverfahren; Kostenübernahme für eine Einzelfallhilfe durch den mobilen Dienst Autismus; Verhältnismäßigkeit im Rahmen des Mehrkostenvorbehalts zwischen der gewünschten Gestaltung der Hilfe und den damit verbundenen Mehrkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Grauen"

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2005 - L 23 B 1086/05
    Die danach zu treffende Eilentscheidung kann sowohl auf eine Folgenabwägung (Folgen einer Stattgabe gegenüber den Folgen bei Ablehnung des Eilantrages) sowie auch auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache gestützt werden (vgl. BVerfG, NVwZ-RR 1999, S. 217).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2005 - L 23 B 1086/05
    Sofern sich das Gericht an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientiert, ist es verpflichtet, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen, wenn - wie hier - das einstweilige Rechtsschutzverfahren - jedenfalls bezogen auf einen bestimmten Zeitraum - vollständig die Bedeutung des Hauptsacheverfahrens übernimmt und eine endgültige Verhinderung der Grundrechtsverwirklichung eines Beteiligten droht (vgl. BVerfG 1 BvR 569/05 vom 12. Mai 2005, Breithaupt 2005, Seite 803 ff.).
  • BVerfG, 04.07.2001 - 1 BvR 165/01

    Zur Auslagenerstattung bei Beseitigung des angegriffenen Aktes durch die

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2005 - L 23 B 1086/05
    Ist dem Gericht dagegen eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, so ist anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden (vgl. BVerfG NVwZ-RR 2001, Seite 694 ff.).
  • SG Darmstadt, 30.03.2009 - S 17 SO 18/09

    Einstweiliger Rechtsschutz - Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Unterbringung in

    Je größer die Bedarfsnähe der gewünschten Hilfegestaltung ist, um so "berechtigter" kann der Wunsch des Leistungsberechtigten sein (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.12.2005, Az.: L 23 B 1086/05 SO - juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 18.04.2007 - 6 K 1463/02
    Die Kammer schließt sich dieser Rechtsprechung an (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - 12 ME 657/02-; BayVGH, Beschluss vom 21. August 2001 - 12 ZB 01.1276 -, jeweils zitiert nach juris zum Anspruch eines an frühkindlichem Autismus erkrankten Jugendlichen auf Eingliederungshilfe nach SGB XII - vgl. auch Landessozialgericht, Beschluss vom 16. Dezember 2005 - L 23 B 1086/05 SO ER, zit. nach www.sozialgerichtsbarkeit.de).
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