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   LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2013 - L 1 SF 268/13 B AB   

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https://dejure.org/2013,42746
LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2013 - L 1 SF 268/13 B AB (https://dejure.org/2013,42746)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.12.2013 - L 1 SF 268/13 B AB (https://dejure.org/2013,42746)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Dezember 2013 - L 1 SF 268/13 B AB (https://dejure.org/2013,42746)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 118 Abs 1 S 1 SGG, § 406 Abs 1 S 1 ZPO, § 42 ZPO, § 172 Abs 2 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren: Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit; Anwendung der Grundsätze des intertemporalen Prozessrechts auf die Beschwerde gegen die Ablehnung eines Befangenheitsantrags; Besorgnis der Befangenheit bei geäußerten Zweifeln des ...

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.06.2008 - L 32 B 758/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschwerde - Statthaftigkeit - Gesetzesänderung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2013 - L 1 SF 268/13
    Der allgemeine Grundsatz des intertemporalen Prozessrechts, wonach eine Änderung des Verfahrensrechts grundsätzlich auch anhängige Rechtsstreitigkeiten erfasst, erfährt nämlich aus Gründen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes - Aspekte des Rechtsstaatsprinzips, Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz - jedenfalls in Fällen ohne ausdrückliche gegenteilige Regelung eine Aufnahme dahingehend, dass bereits rechtshängige Rechtsmittel statthaft bleiben, auch wenn das Rechtsmittel nachträglich beschränkt wird (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Juni 2008 -L 32 B 758/08 AS- juris-Rdnr. 2 mit Bezugnahme auf Bundesverfassungsgericht, B. y. 7 Juli 1992 -2 BvR 1631/90, 1728/90-BVerfGE 87, 48, 63ff).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2013 - L 1 SF 268/13
    Der allgemeine Grundsatz des intertemporalen Prozessrechts, wonach eine Änderung des Verfahrensrechts grundsätzlich auch anhängige Rechtsstreitigkeiten erfasst, erfährt nämlich aus Gründen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes - Aspekte des Rechtsstaatsprinzips, Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz - jedenfalls in Fällen ohne ausdrückliche gegenteilige Regelung eine Aufnahme dahingehend, dass bereits rechtshängige Rechtsmittel statthaft bleiben, auch wenn das Rechtsmittel nachträglich beschränkt wird (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Juni 2008 -L 32 B 758/08 AS- juris-Rdnr. 2 mit Bezugnahme auf Bundesverfassungsgericht, B. y. 7 Juli 1992 -2 BvR 1631/90, 1728/90-BVerfGE 87, 48, 63ff).
  • OLG Stuttgart, 12.08.2002 - 4 U 54/02

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis wegen in Anführungszeichen gesetzter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 16.12.2013 - L 1 SF 268/13
    Zum anderen kann die von einem Richter oder Sachverständigen gewählte Ausdrucksweise nur dann die Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn sie den insoweit bestehenden Spielraum überschreitet (vgl. OLG Stuttgart, Urt. y. 12. Februar 2002 -4 U 54/02-, MDR 2003, 50, juris-Rndr.6).
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