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   LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2006 - L 6 RA 74/02   

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https://dejure.org/2006,23966
LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2006 - L 6 RA 74/02 (https://dejure.org/2006,23966)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.02.2006 - L 6 RA 74/02 (https://dejure.org/2006,23966)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Februar 2006 - L 6 RA 74/02 (https://dejure.org/2006,23966)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung eines höheren monatlichen Werts des Rechts auf Altersrente; Voraussetzungen des Bestehens eines besonderen Vertrauensschutzes für die in der DDR erworbenen Anwartschaften aus Zusatzversorgungssystemen; Anwendbarkeitsvoraussetzungen des § 4 Abs. 4 Anspruchs- ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2006 - L 6 RA 74/02
    Die Art der Überführung ist verfassungsgemäß (Bundesverfassungsgericht E 100, 1, 39 = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3 S 53) und verstößt auch nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (BSG Urteil vom 30. August 2000 - B 5/4 RA 87/97 R - unveröffentlicht).

    Es sei deshalb mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, dass die begünstigende Wirkung der Zahlbetragsgarantie nach dem EV auf Bestandsrentner und Rentenzugänge bis zum 30. Juni 1995 begrenzt worden sei ( BVerfGE 100, 1, 46 = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3 S 57 f).

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R

    Rentenanpassung zum 1. 7. 2000 nach der Inflationsrate - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2006 - L 6 RA 74/02
    In diesem Umfange ist eine Dynamisierung nur in Höhe eines Inflationsausgleiches ersichtlich verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, was insbesondere gilt, wenn es sich hierbei - was der Fall war - um eine lediglich vorübergehende Regelung handelt (BSG SozR 3-2600 § 255c Nr. 1).
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 20/01 R

    Parteiwechsel in der Berufungsinstanz - erstinstanzliche Entscheidung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2006 - L 6 RA 74/02
    Insoweit handelt es sich um Klageänderungen (Erweiterungen) im Berufungsverfahren, für die es an der Zuständigkeit des Berufungsgerichts als erstinstanzliches Gericht (§ 29 SGG) fehlt (BSG SozR 3- 1500 § 29 Nr. 1 SGG).
  • BSG, 10.11.1998 - B 4 RA 33/98 R

    Entgeltpunkteermittlung - "Alte Versorgung" - Deutsche Reichsbahn

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2006 - L 6 RA 74/02
    Ohne die og Gleichstellungsnormen wären die in der DDR zurückgelegten Beitrags- und Beschäftigungszeiten für den Wert der Rente unbeachtlich, denn weder bestand insoweit eine Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland noch wurden jemals Beitragszahlungen an einen ihrer Träger der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet (vgl hierzu im Einzelnen: BSGE 83, 104 = SozR 3-2600 § 256a Nr. 3 sowie SozR 3-2600 § 256a Nr. 5 und Nr. 8).
  • BSG, 30.08.2000 - B 5/4 RA 87/97 R

    Begrenzung der Arbeitsverdienste während der Zeit der Zugehörigkeit zur AVI und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2006 - L 6 RA 74/02
    Die Art der Überführung ist verfassungsgemäß (Bundesverfassungsgericht E 100, 1, 39 = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3 S 53) und verstößt auch nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (BSG Urteil vom 30. August 2000 - B 5/4 RA 87/97 R - unveröffentlicht).
  • BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92

    Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2006 - L 6 RA 74/02
    Dementsprechend wird diesen Personen ab dem 1. Januar 1992 ein gesetzlicher Anspruch nach dem SGB VI eingeräumt; ihre in der DDR und nach deren Vorschriften erworbenen Rechte, Ansprüche und Anwartschaften aus der Sozialpflichtversicherung und der FZR sowie den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen sind durch entsprechende Rechte, Ansprüche und Anwartschaften nach dem SGB VI ersetzt worden (so genannte "Systementscheidung", vgl ua BSG SozR 3-8570 § 10 Nr. 1 und SozR 3-8120 Kap VIII H III Nr. 9 Nr. 5, S 63).
  • BSG, 29.10.2002 - B 4 RA 22/02 R

    Zusatzversorgung für freiberuflich tätige Mitglieder des Schriftstellerverbandes

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2006 - L 6 RA 74/02
    Der Entscheidung hierüber steht auch nicht das Verbot des vorzeitigen Verfahrensabschlusses entgegen (vgl Bundessozialgericht Urteil vom 29. Oktober 2002, - B 4 RA 22/02 R -), denn die Bescheide des Versorgungsträgers vom 27. Juni 1997 und vom 27. Oktober 2000 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21. Dezember 2000 sind bestandskräftig (§ 77 SGG).
  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R

    Rentenberechnung im Beitrittsgebiet - Beitragsbemessungsgrenze -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2006 - L 6 RA 74/02
    Unter Bezugnahme insbesondere hierauf hat das BSG entschieden, dass gegen die Stichtagsregelung in § 4 Abs. 4 AAÜG keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (BSG SozR 4-2600 § 260 Nr. 1 RdNr 25 ff, insbesondere 28 mwN).
  • BSG, 23.03.1999 - B 4 RA 41/98 R

    Rentenanpassungsmitteilung als Verwaltungsakt - Erstattung überzahlter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2006 - L 6 RA 74/02
    Soweit diese Klage die Feststellung der Anpassung in der Rentenanpassungsmitteilung zum 1. Juli 2001 und damit die Anfechtungsklage gegen diesen Verwaltungsakt (vgl BSG SozR 3-1300 § 31 Nr. 13, 17, 24)betrifft ist dieser nicht bereits nach § 86 bzw § 96 SGG Gegenstand des Widerspruchs- bzw des Klageverfahrens vor dem SG geworden, sondern ebenso wie die weitergehende (Verpflichtungs-) und Leistungsklage kraft gewillkürter Klageänderung (Erweiterung, die nach den Grundsätzen des § 99 SGG zu behandeln ist) in den Rechtsstreit einbezogen worden.
  • BSG, 09.11.1999 - B 4 RA 2/99 R

    Sozialpflichtversicherung und freiwillige Zusatzrentenversicherung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2006 - L 6 RA 74/02
    Ohne die og Gleichstellungsnormen wären die in der DDR zurückgelegten Beitrags- und Beschäftigungszeiten für den Wert der Rente unbeachtlich, denn weder bestand insoweit eine Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland noch wurden jemals Beitragszahlungen an einen ihrer Träger der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet (vgl hierzu im Einzelnen: BSGE 83, 104 = SozR 3-2600 § 256a Nr. 3 sowie SozR 3-2600 § 256a Nr. 5 und Nr. 8).
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