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   LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - L 3 U 585/08   

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LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - L 3 U 585/08 (https://dejure.org/2009,18890)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.09.2009 - L 3 U 585/08 (https://dejure.org/2009,18890)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. September 2009 - L 3 U 585/08 (https://dejure.org/2009,18890)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines in der ehemaligen DDR erlittenen und durch Bescheid einer DDR- Betriebsgewerkschaftsleitung anerkannten Unfalls als Arbeitsunfall; Anwendung des § 1150 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) auf bereits in der ehemaligen DDR als ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 07.12.2004 - B 2 U 47/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - L 3 U 585/08
    Dementsprechend muss auch die Planung und Durchführung der Veranstaltung auf eine möglichst umfassende Teilnahme der Betriebsangehörigen ausgerichtet sein (BSG, Urteile vom 24. August 1976, 8 RU 152/75, und vom 07. Dezember 2004, B 2 U 47/03 R, jeweils in juris).

    Unter Zugrundelegung der gebotenen Gesamtbetrachtung (BSG, Urteil vom 07. Dezember 2004, B 2 U 47/03 R, a. a. O.; Bayerisches LSG, Urteil vom 31. Januar 2001, L 17 U 415/99, in juris) ist für den Senat vorliegend nicht feststellbar, dass das Fußballturnier die für die Annahme einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung genannten Kriterien erfüllt.

  • BSG, 24.08.1976 - 8 RU 152/75

    Revision - Begründung - Bezugnahme auf die Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - L 3 U 585/08
    Dementsprechend muss auch die Planung und Durchführung der Veranstaltung auf eine möglichst umfassende Teilnahme der Betriebsangehörigen ausgerichtet sein (BSG, Urteile vom 24. August 1976, 8 RU 152/75, und vom 07. Dezember 2004, B 2 U 47/03 R, jeweils in juris).

    Ein offenbares Missverhältnis zwischen der Zahl der Teilnehmer zur Zahl der eingeladenen Beschäftigten kann allerdings im Einzelfall ein Anzeichen dafür sein, dass keine versicherte betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung vorliegt (BSG, Urteil vom 24. August 1976, 8 RU 152/75, a. a. O.).

  • BSG, 13.12.2005 - B 2 U 29/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - L 3 U 585/08
    Nach der neueren Rechtsprechung des BSG sei nur solcher Betriebssport, welcher Ausgleichs- und nicht Wettkampfcharakter habe, regelmäßig stattfinde und dessen Teilnehmerkreis sich im Wesentlichen auf Angehörige des Unternehmens beschränke, vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2005, B 2 U 29/04 R, in juris).

    Zwar steht auch der Betriebssport unter bestimmten Voraussetzungen in sachlichem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2005, B 2 U 29/04 R, in juris).

  • BSG, 26.06.1958 - 2 RU 281/55
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - L 3 U 585/08
    Zwar gehe die bisherige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) davon aus, dass ein wesentlicher Teil der Beschäftigten die Veranstaltung aufsuchen solle (vgl. BSG, Urteil vom 26. Juni 1958, in BSGE 7, 249), hierfür sei u. a. eine bezifferbare Größe von ca. 26, 5 % der Gesamtbelegschaft genannt worden.
  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 25/99 R

    Unfallversicherungsschutz bei betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen mit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - L 3 U 585/08
    Nur dann kann sie das Ziel nachhaltig und effektiv fördern, die Verbundenheit innerhalb der Belegschaft und zwischen Betriebsleitung und Belegschaft zu pflegen und damit einen Beitrag für eine Verbesserung des Betriebsklimas und der Leistungsfähigkeit des Betriebs zu erbringen (BSG, Urteil vom 22. August 1955, 2 RU 49/54, in BSGE 1, 179; Urteile vom 22. Juni 1976, 8 RU 148/75, und vom 27. Juni 2000, B 2 U 25/99 R, jeweils in juris; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht [LSG], Urteil vom 25. Februar 2008, L 8 U 73/08, in juris und m. w. N).
  • BSG, 26.06.2001 - B 2 U 31/00 R

    Übergangsrecht - Unfallversicherung - ehemalige DDR - bindende Anerkennung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - L 3 U 585/08
    24 § 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RVO findet auch auf Unfälle Anwendung, die - wie hier durch Bescheid der Betriebsgewerkschaftsleitung des VEB Betonwerke im WBK B vom 24. Juni 1986 - bereits in der ehemaligen DDR als Arbeitsunfälle anerkannt waren, so dass hierdurch bei Vorliegen der Voraussetzungen dieser Rechtsnorm eine Überprüfung daraufhin, ob sie nach den Vorschriften des Dritten Buchs der RVO als Arbeitsunfälle zu entschädigen wären, nicht ausgeschlossen ist (BSG, Urteil vom 26. Juni 2001, B 2 U 31/00 R, in juris).
  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 38/03 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Betriebssport - Teilnehmerkreis -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - L 3 U 585/08
    Übungszeit und Übungsdauer müssen in einem dem Ausgleichszweck entsprechenden Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen; die Übungen müssen im Rahmen einer unternehmensbezogenen Organisation stattfinden (BSG, a. a. O.; Urteil vom 26. Oktober 2004, B 2 U 38/03 R, in juris).
  • BSG, 20.02.2001 - B 2 U 7/00 R

    Unfallversicherungsschutz bei einer Betriebsratsfeier

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - L 3 U 585/08
    Es muss also sicher feststehen, dass im Unfallzeitpunkt eine versicherte Tätigkeit ausgeübt wurde (BSG, Urteile vom 20. Februar 2001, B 2 U 7/00 R, und vom 04. Juni 2001, B 2 U 24/01 R, jeweils in juris).
  • BSG, 22.08.1955 - 2 RU 49/54
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - L 3 U 585/08
    Nur dann kann sie das Ziel nachhaltig und effektiv fördern, die Verbundenheit innerhalb der Belegschaft und zwischen Betriebsleitung und Belegschaft zu pflegen und damit einen Beitrag für eine Verbesserung des Betriebsklimas und der Leistungsfähigkeit des Betriebs zu erbringen (BSG, Urteil vom 22. August 1955, 2 RU 49/54, in BSGE 1, 179; Urteile vom 22. Juni 1976, 8 RU 148/75, und vom 27. Juni 2000, B 2 U 25/99 R, jeweils in juris; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht [LSG], Urteil vom 25. Februar 2008, L 8 U 73/08, in juris und m. w. N).
  • BSG, 02.07.1996 - 2 RU 32/95

    Unfallversicherungsschutz beim Betriebssport

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - L 3 U 585/08
    Ein gelegentlicher Wettkampf gegen Mannschaften von anderen Betriebssportgemeinschaften steht den Ausgleichszwecken der sportlichen Betätigung nicht entgegen, auch wenn dieser außerhalb der regelmäßigen Übungsstunden erfolgt, damit die Freude am sonstigen Ausgleichssport gestärkt wird; auch bei jährlich einer oder auch einigen wenigen Teilnahmen an Turnieren besteht daher Unfallversicherungsschutz (BSG in SozR 3-2200 § 548 Nr. 29).
  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 24/01 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - unternehmerische

  • LSG Bayern, 31.01.2001 - L 17 U 415/99

    Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall

  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93

    Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung

  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 11/01 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - eigensüchtiges Verhalten -

  • BSG, 22.06.1976 - 8 RU 148/75

    Freizeitveranstaltung - Fortbildungsveranstaltung - Besuch desOktoberfestes -

  • BSG, 28.08.1968 - 2 RU 68/68
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