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   LSG Berlin-Brandenburg, 17.10.2012 - L 9 KR 364/11 WA   

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https://dejure.org/2012,42171
LSG Berlin-Brandenburg, 17.10.2012 - L 9 KR 364/11 WA (https://dejure.org/2012,42171)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.10.2012 - L 9 KR 364/11 WA (https://dejure.org/2012,42171)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Oktober 2012 - L 9 KR 364/11 WA (https://dejure.org/2012,42171)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 29.05.2002 - 5 AZR 680/00

    Rückabwicklung nach einem Statusurteil

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.10.2012 - L 9 KR 364/11
    Zum anderen stehen ihr arbeitsrechtlich Wege zur Rückabwicklung offen, wenn aufgrund einer Statusentscheidung eine bislang irrtümliche rechtliche Einordnung eines Vertragsverhältnisses korrigiert wird (vgl. BAG, Urteil vom 29. Mai 2002, Az.: 5 AZR 680/00, veröffentlicht in Juris, m.w.N.).
  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 181/01

    Rahmenvereinbarung mit Tagesaushilfen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.10.2012 - L 9 KR 364/11
    Ihm innerhalb der "Bereitschaftszeiten" erteilte Aufträge durfte der Beigeladene nach den vertraglichen Vereinbarungen - anders als bei einem bloßen Rahmenvertrag (s. hierzu: BSG, Urteil vom 11. März 2009, Az.: B 12 KR 11/07 R - "Mobilfunk-Promotion" - BAG, Urteil vom 31. Juli 2002, Az.: 7 AZR 181/01 - "studentische Klinikaushilfe" -, beide veröffentlicht in Juris) nicht ablehnen.
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.10.2012 - L 9 KR 364/11
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung, so wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung, so wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urteil vom 25. Januar 2006, Az.: B 12 KR 30/04 R, veröffentlicht in Juris, sowie jüngst die Urteile vom 29. August 2012, Az.: B 12 KR 25/10 R und B 12 R 14/10 R, Terminbericht Nr. 46/12).
  • BSG, 12.01.2011 - B 12 KR 17/09 R

    Arbeitslosen- und Rentenversicherung - Versicherungsfreiheit von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.10.2012 - L 9 KR 364/11
    Wird in einem solchen Fall ein wegen der Feststellung eines (unselbstständigen) Tatbestandselements unvollständiger Verwaltungsakt durch einen weiteren Verwaltungsakt um das fehlende (andere) Element zu einer vollständigen Feststellung ergänzt - und damit auch erst einer inhaltlichen, materiell-rechtlichen Überprüfung durch das bereits angerufene Gericht zugänglich gemacht -, so liegt darin eine insgesamt erneuernde Feststellung mit der Folge, dass der zweite Verwaltungsakt den ersten i.S.v. § 96 Abs. 1 i.V.m. § 153 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) ersetzt (vgl. BSG, Urteil vom 28. September 2011, Az.: B 12 KR 17/09 R, veröffentlicht in Juris).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.10.2012 - L 9 KR 364/11
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung, so wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung, so wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urteil vom 25. Januar 2006, Az.: B 12 KR 30/04 R, veröffentlicht in Juris, sowie jüngst die Urteile vom 29. August 2012, Az.: B 12 KR 25/10 R und B 12 R 14/10 R, Terminbericht Nr. 46/12).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 14/10 R

    Rentenversicherungspflicht - Geschäftsführer einer GmbH als Familienbetrieb -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.10.2012 - L 9 KR 364/11
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung, so wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung, so wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urteil vom 25. Januar 2006, Az.: B 12 KR 30/04 R, veröffentlicht in Juris, sowie jüngst die Urteile vom 29. August 2012, Az.: B 12 KR 25/10 R und B 12 R 14/10 R, Terminbericht Nr. 46/12).
  • BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 11/07 R

    Zulässigkeit der Anfechtungsklage einer Krankenkasse gegen einen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.10.2012 - L 9 KR 364/11
    Ihm innerhalb der "Bereitschaftszeiten" erteilte Aufträge durfte der Beigeladene nach den vertraglichen Vereinbarungen - anders als bei einem bloßen Rahmenvertrag (s. hierzu: BSG, Urteil vom 11. März 2009, Az.: B 12 KR 11/07 R - "Mobilfunk-Promotion" - BAG, Urteil vom 31. Juli 2002, Az.: 7 AZR 181/01 - "studentische Klinikaushilfe" -, beide veröffentlicht in Juris) nicht ablehnen.
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