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   LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2009 - L 7 KA 88/06   

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https://dejure.org/2009,18505
LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2009 - L 7 KA 88/06 (https://dejure.org/2009,18505)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.03.2009 - L 7 KA 88/06 (https://dejure.org/2009,18505)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. März 2009 - L 7 KA 88/06 (https://dejure.org/2009,18505)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Regress einer Krankenkasse wegen der Verordnung des zu den Immunglobulinen zählenden und intravenös zu verabreichenden Arzneimittels Polyglobin; Voraussetzungen für eine Gemeinschaftspraxis i.S.v. § 33 Abs. 2 S. 1 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 15/04 R

    Vertragsärztliche Honorarstreitigkeit - Berechnung des Gegenstandswertes -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2009 - L 7 KA 88/06
    Dieser besondere vertragsarztrechtliche Status, mit dem eine Gemeinschaftspraxis an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt, ist unteilbar (BSG SozR 4-1930 § 6 Nr. 1 m.w.N.).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2009 - L 7 KA 88/06
    Der Honoraranspruch aus den ärztlichen Leistungen ihrer Mitglieder steht nur der GbR selbst zu, denn diese ist nach der Rechtsprechung des BGH selbst Trägerin aller Rechte und Pflichten im Rechtsverkehr ( BGHZ 146, 341 ff).
  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 49/02 R

    Regelung über Gemeinschaftspraxis in Ärzte-ZV - formelles Gesetz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2009 - L 7 KA 88/06
    Nicht die Behandlungs- und Verordnungsweise des einzelnen Arztes, sondern der Gemeinschaftspraxis als Ganzes ist Gegenstand der Prüfung durch die Prüfgremien gemäß § 106 SGB V (BSGE 91, 164).
  • LSG Hessen, 18.09.2013 - L 4 KA 32/11

    Rückzahlung zu viel geleisteten Arzthonorars wegen überhöhter Abschlagszahlungen;

    Daher richteten sich Ansprüche der KÄven bei Honorarberichtigung oder Honorarrückforderungen gegen die Gemeinschaftspraxis selbst und nicht gegen einzelne ihr angehörende Ärzte (Hinweis auf LSG Brandenburg, Urteil vom 18. März 2009 - L 7 KA 88/06 ).
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