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   LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2013 - L 29 AS 1328/11   

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https://dejure.org/2013,42491
LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2013 - L 29 AS 1328/11 (https://dejure.org/2013,42491)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.12.2013 - L 29 AS 1328/11 (https://dejure.org/2013,42491)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Dezember 2013 - L 29 AS 1328/11 (https://dejure.org/2013,42491)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 21 Abs 5 SGB 2, § 101 Abs 1 SGG
    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Anforderungen an die Annahme eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung bei Diabetis mellitus; Zulässigkeit der einvernehmlichen Verlängerung der Widerrufsfrist eines Prozessvergleichs durch die Parteien

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 21 Abs 5 SGB 2, § 101 SGG
    Kostenaufwendige Ernährung - Mehrbedarf - Diabetes mellitus - Verlängerung einer Widerrufsfrist eines gerichtlichen Vergleiches

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung des ernährungsbedingten Mehrbedarfs nach dem SGB II im Einzelfall eines Kindes mit mehreren Zwischenmahlzeiten

  • rechtsportal.de

    SGB II § 21 Abs. 5 ; SGG § 101
    Ablehnung des ernährungsbedingten Mehrbedarfs nach dem SGB II im Einzelfall eines Kindes mit mehreren Zwischenmahlzeiten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 49/10 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Lebensmittel-

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2013 - L 29 AS 1328/11
    Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat in einem Urteil vom 24. Februar 2011 (B 14 AS 49/10 R, zitiert nach juris) zu einem Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung insbesondere folgendes ausgeführt:.

    Die Gewährung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung ist kein abtrennbarer Teil der Regelung über die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II. Die Gewährung des Mehrbedarfs allein kann damit nicht zulässiger Streitgegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein (BSG vom 24.2.2011 - B 14 AS 49/10 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Voraussetzung für die Gewährung des Mehrbedarfs ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die eine Ernährung erfordert, deren Kosten aufwändiger sind als dies für Personen ohne diese Einschränkung der Fall ist (BSG vom 24.2.2011 - B 14 AS 49/10 R - zur Veröffentlichung vorgesehen; Düring in Gagel, SGB III mit SGB II, Stand Juli 2010, § 21 RdNr 19).

    Dementsprechend hat auch das BSG bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 21 Abs. 5 SGB II bislang stets von "Krankenernährung" oder "krankheitsbedingtem Mehrbedarf" gesprochen (BSG vom 15.4.2008 - B 14/11b AS 3/07 R) und ausgeführt, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen der Norm nur vorliegen, wenn eine oder mehrere Erkrankungen eine kostenaufwändige Ernährung bedingen (BSG vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 58/06 R - SozR 4-4200 § 9 Nr. 5; vgl. auch BSG vom 24.2.2011 - B 14 AS 49/10 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 10.05.2011 - B 4 AS 100/10 R

    Arbeitslosengeld II - kein Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2013 - L 29 AS 1328/11
    Konkret zu einem eventuellen Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung bei Vorliegen einer Diabetes-mellitus-Erkrankung hat anschließend der 4. Senat des Bundes Sozialgerichts in seinem Urteil vom 10. Mai 2011 (B 4 AS 100/10 R, zitiert nach juris) Folgendes ausgeführt:.

    Auch eine abweichende Bedarfsermittlung kommt nicht in Betracht, weil nach dem Leistungssystem des SGB II eine individuelle Bedarfsermittlung bzw. abweichende Bestimmung der Höhe der Regelleistung und damit auch des Sozialgeldes nicht vorgesehen ist (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, siehe unter anderem das bereits erwähnte Urteil des 4. Senat BSG vom 10. Mai 2011, B 4 AS 100/10 R).

    Hierzu hat der 4. Senat des BSG in seinem Urteil vom 10. Mai 2011 (B 4 AS 100/10 R) weiter ausgeführt, dies gelte sowohl zu Gunsten wie auch zu Lasten des Grundsicherungsempfängers.

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R

    Arbeitslosengeld II - fehlende Hilfebedürftigkeit des Ehegatten wegen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2013 - L 29 AS 1328/11
    Im Zweifel sei nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 15. April 2008, B 14/7b AS 58/06 R) ein medizinisches und/oder ernährungswissenschaftliches Gutachten einzuholen.

    Dementsprechend hat auch das BSG bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 21 Abs. 5 SGB II bislang stets von "Krankenernährung" oder "krankheitsbedingtem Mehrbedarf" gesprochen (BSG vom 15.4.2008 - B 14/11b AS 3/07 R) und ausgeführt, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen der Norm nur vorliegen, wenn eine oder mehrere Erkrankungen eine kostenaufwändige Ernährung bedingen (BSG vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 58/06 R - SozR 4-4200 § 9 Nr. 5; vgl. auch BSG vom 24.2.2011 - B 14 AS 49/10 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 64/06 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Regelleistung - Abschlag bei den

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2013 - L 29 AS 1328/11
    Zum einen sei im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 27. Februar 2008, B 14/7b AS 64/06 R) bereits fraglich, ob den Empfehlungen des Deutschen Vereins überhaupt gefolgt werden könne.

    Ein solches besonderes, medizinisch begründetes Ernährungsbedürfnis führt zu einem Anspruch auf einen Mehrbedarf in angemessener Höhe (zum Ganzen bereits BSGE 100, 83 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 6, jeweils RdNr. 39 und BSG SozR 4-4200 § 21 Nr. 2 RdNr. 24).".

  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 153/11 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung des Regelbedarfs für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2013 - L 29 AS 1328/11
    Der Gesetzgeber wurde lediglich verpflichtet, die Regelleistung für die Zukunft neu festzusetzen (BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u. a., zitiert nach juris; zur Verfassungsmäßigkeit der für die Zeit ab 1. Januar 2011 neu ermittelten Regelbedarfe vergl. u.a. BSG - Urteile vom 12. Juli 2012 - B 14 AS 153/11 R, vom 28. März 2013 - B 4 AS 12/12 R, zitiert nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 15.04.1992 - 7 L 188/92

    Prozeßvergleich; Vergleich; Widerruf; Verwaltungsgericht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2013 - L 29 AS 1328/11
    Demgemäß hat der Senat entschieden, dass der vorbehaltene Widerruf eines gerichtlichen Vergleichs jedenfalls im Verwaltungsprozess nur gegenüber dem Gericht erklärt werden kann (Urteil vom 15. Juni 1992- 7 L 188/92- NJW 1992, 3253).
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/11b AS 3/07 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Diabetes

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2013 - L 29 AS 1328/11
    Dementsprechend hat auch das BSG bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 21 Abs. 5 SGB II bislang stets von "Krankenernährung" oder "krankheitsbedingtem Mehrbedarf" gesprochen (BSG vom 15.4.2008 - B 14/11b AS 3/07 R) und ausgeführt, dass die tatbestandlichen Voraussetzungen der Norm nur vorliegen, wenn eine oder mehrere Erkrankungen eine kostenaufwändige Ernährung bedingen (BSG vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 58/06 R - SozR 4-4200 § 9 Nr. 5; vgl. auch BSG vom 24.2.2011 - B 14 AS 49/10 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 12/12 R

    Arbeitslosengeld II - Neubemessung der Regelbedarfe ab 1. 1. 2011 -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2013 - L 29 AS 1328/11
    Der Gesetzgeber wurde lediglich verpflichtet, die Regelleistung für die Zukunft neu festzusetzen (BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u. a., zitiert nach juris; zur Verfassungsmäßigkeit der für die Zeit ab 1. Januar 2011 neu ermittelten Regelbedarfe vergl. u.a. BSG - Urteile vom 12. Juli 2012 - B 14 AS 153/11 R, vom 28. März 2013 - B 4 AS 12/12 R, zitiert nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.1993 - 7 L 3739/91

    Außergerichtliche Vereinbarung; Fristverlängerung; Widerruf; Prozessuale Wirkung;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2013 - L 29 AS 1328/11
    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 17. Februar 1993 (7 L 3739/91, zitiert nach juris) zu der Möglichkeit einer Verlängerung einer Widerrufsfrist in einem öffentlich-rechtlichen Verfahren folgendes ausgeführt:.
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 32/06 R

    Arbeitslosengeld II - Höhe und Anpassung der Regelleistung - Mehrbedarf für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2013 - L 29 AS 1328/11
    Ein solches besonderes, medizinisch begründetes Ernährungsbedürfnis führt zu einem Anspruch auf einen Mehrbedarf in angemessener Höhe (zum Ganzen bereits BSGE 100, 83 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 6, jeweils RdNr. 39 und BSG SozR 4-4200 § 21 Nr. 2 RdNr. 24).".
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 19 U 46/05

    Prozessvergleich: Kein Anzeigeerfordernis bei außergerichtlicher Verlängerung der

  • BSG, 18.06.2008 - B 14 AS 55/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld -

  • BGH, 15.11.1973 - VII ZR 56/73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung einer in einem

  • OLG Hamm, 14.11.2000 - 24 U 39/00

    Verlängerung der Widerrufsfrist für einen Vergleich

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