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   LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2010 - L 9 KR 24/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,17301
LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2010 - L 9 KR 24/10 B ER (https://dejure.org/2010,17301)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.02.2010 - L 9 KR 24/10 B ER (https://dejure.org/2010,17301)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Februar 2010 - L 9 KR 24/10 B ER (https://dejure.org/2010,17301)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 56 SGG, § 37 Abs 2 S 1 SGB 5

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss der Gewährung von Medikamentengabe als häusliche Krankenpflege nach § 37 Abs. 2 S.1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) im Falle des Vorliegens eines Anspruchs auf Behandlungspflege gegen den Träger der Einrichtung der Behindertenhilfe; Einstweiliger ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Hamburg, 12.11.2009 - L 1 B 202/09

    Krankenversicherung - Anspruch auf häusliche Krankenpflege bei Unterbringung in

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2010 - L 9 KR 24/10
    Demgegenüber hat das LSG Hamburg in seinem Beschluss vom 12. November 2009 (L 1 B 202/09 ER KR, zitiert nach juris) einen Anspruch Versicherter auf Leistungen der häuslichen Krankenpflege gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V grundsätzlich auch dann bejaht, wenn sie in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe lebten.
  • BVerfG, 22.06.2007 - 1 BvR 681/07

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2010 - L 9 KR 24/10
    Prozesskostenhilfe darf also nur verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, aber fern liegend ist, denn das Grundgesetz (Art. 3 Abs. 1, 20 Abs. 3, 19 Abs. 4) gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. zuletzt Kammerbeschluss vom 22. Juni 2007, 1 BvR 681/07, zitiert nach juris, dort Rdnr. 8; außerdem Beschluss vom 13. März 1990, 2 BvR 94/88, BVerfGE 81, 347).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2010 - L 9 KR 24/10
    Prozesskostenhilfe darf also nur verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, aber fern liegend ist, denn das Grundgesetz (Art. 3 Abs. 1, 20 Abs. 3, 19 Abs. 4) gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. zuletzt Kammerbeschluss vom 22. Juni 2007, 1 BvR 681/07, zitiert nach juris, dort Rdnr. 8; außerdem Beschluss vom 13. März 1990, 2 BvR 94/88, BVerfGE 81, 347).
  • VGH Hessen, 13.04.1983 - 4 N 2/83
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2010 - L 9 KR 24/10
    Ein derartiger "Prozess auf Probe" ist dem bedingt in Anspruch genommenen Antragsgegner nicht zuzumuten und widerspricht dem Grundsatz der Rechtssicherheit (vgl. Hess. VGH, DÖV 1983, 777 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2008 - L 16 B 32/08

    Anspruch auf häusliche Krankenpflege aus der gesetzlichen Krankenversicherung,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2010 - L 9 KR 24/10
    Auch aus der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege (Häusliche Krankenpflege-Richtlinie hier anzuwenden in der Neufassung vom 17. September 2009,veröffentlicht im Bundesanzeiger 9. Februar 2010, in Kraft getreten am 10. Februar 2010, nunmehr § 1 Abs. 6 Sätze 1 und 2) ergebe sich, dass der Anspruch auf häusliche Krankenpflege in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe maßgeblich davon abhänge, ob der Einrichtungsträger verpflichtet sei, Behandlungspflege zu erbringen (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. Juli 2008 - L 16 B 32/08 KR ER - Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2009 - L 8 SO 1/07
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2010 - L 9 KR 24/10
    Der für das Sozialhilferecht zuständige 8. Senat des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hat in seinem Urteil vom 23. April 2009 (L 8 SO 1/07, zitiert nach juris) eine Einbeziehung vollstationärer Behinderteneinrichtungen/Heime in den Anwendungsbereich des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V für ausgeschlossen gehalten.
  • SG Berlin, 24.10.2012 - S 208 KR 1167/09

    Krankenversicherung - Gewährung von Medikamentengabe als häusliche Krankenpflege

    Mit Blick auf die Gesetzesbegründung ist es nach Auffassung der Kammer überzeugender, dass es entscheidend darauf ankommt muss, ob der Versicherte einen entsprechenden Anspruch gegen die Einrichtung hat (vgl. u.a. Padé, in jurisPK-SGB V, 2. Aufl., Stand Juli 2012, Rn. 33, SG Koblenz, Urteil v. 08.12.2011, Az. S 6 KR 103/11; LSG Hamburg, Beschluss v. 12.11.2009, Az. L 1 B 202/09 KR; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 22.11.2011, L 10 KR 32/11 B ER; gelassen: LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse v. 24.02.2010, Az. L 9 KR 23/10 B ER und L 9 KR 24/10 B ER, jeweils zit. nach juris).

    (2) Nach Auffassung der Kammer besteht vorliegend ein Anspruch des Klägers auf Medikamentengabe gegen die Einrichtung, so dass diese hinsichtlich der beantragten Leistung als sonst geeigneter Ort i.S.d § 37 Abs. 2 SGB V ausscheidet (vgl. insbesondere den den vorliegenden Fall betreffenden Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg vom 19.02.2009, Az. L 9 KR 24/10 B ER, zit. nach juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2014 - L 5 KR 232/12

    Freistellung von entstandenen Kosten für die häusliche und verordnete

    Die Einbeziehung solcher Einrichtungen schließe auch Lücken zwischen der ambulanten und stationären Versorgung, was der Gesetzgeber des GKV-WSG mit der Erweiterung des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V ausdrücklich bezweckt habe (so für eine stationäre Wohngruppe für behinderte und psychisch kranke Menschen LSG Hamburg, Urteil vom 24.4.2014, -L 1 KR 24/12- (anhängig beim BSG: B 3 KR 11/14 R) und Beschluss vom 11.1.2010 -L 1 B 1135/08 ER KR- sowie Beschluss vom 12.11.2009 -L 1 B 202/09 ER KR- zu einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe; LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 26.3.2014 -L 9 KR 524/12- zu einer Einrichtung der Eingliederungshilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und Beschlüsse vom 19.2.2010 - L 9 KR 24/10 B ER -, vom 24.2.2010 - L 9 KR 23/10 B ER - und vom 3.3.2011 - L 9 KR 284/10 B ER - LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.11.2011 -L 10 KR 32/11 B ER- zu einer Einrichtung der Eingliederungshilfe; im Ergebnis auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.2013 -L 11 KR 4070/11-; LSG Niedersachsen-Bremen zu einer trägergestützen Wohngemeinschaft, Beschluss vom 20.12.2013 -L 4 KR 354/13 B ER-; Flint in Hauck/Haines, SGB V § 37 Rz. 52 ff.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.03.2014 - L 9 KR 524/12

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - stationäre Einrichtungen -

    (3) Der Senat hat sich bereits im Rahmen mehrerer Eilentscheidungen (Beschlüsse vom 19. Februar 2010 - L 9 KR 24/10 B ER -, vom 24. Februar 2010 - L 9 KR 23/10 B ER - und vom 3. März 2011 - L 9 KR 284/10 B ER -, juris) der Rechtsauffassung des LSG Hamburg angeschlossen und hält hieran nach nochmaliger Prüfung fest.
  • VG Cottbus, 21.07.2016 - 1 L 270/16

    Zuweisung einer Oberschule; Freihaltung von Beschulungskapazitäten für

    Zwar hat das Gericht dort eine Beiladung des "Eventualantragsgegners" vorgenommen; an der Unzulässigkeit der gegen diesen gerichteten Hilfsanträge vermochte dies allerdings ebenfalls nichts zu ändern (vgl. Beschluss vom 19. Februar 2010 - L 9 KR 24/10 B ER - juris Rn. 16).
  • VG Cottbus, 21.07.2016 - 1 L 263/16

    Zuweisung einer Oberschule; Freihaltung von Beschulungskapazitäten für

    Zwar hat das Gericht dort eine Beiladung des "Eventualantragsgegners" vorgenommen; an der Unzulässigkeit der gegen diesen gerichteten Hilfsanträge vermochte dies allerdings ebenfalls nichts zu ändern (vgl. Beschluss vom 19. Februar 2010 - L 9 KR 24/10 B ER - juris Rn. 16).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2015 - L 4 KR 94/15
    Eine solche Regelung verstoße entsprechend der Rechtsprechung des LSG Berlin-Brandenburg im Beschluss vom 19. Februar 2009, Az.: L 9 KR 24/10 B ER, gegen § 15 Abs. 2 WBVG.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2012 - L 1 KR 231/11
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verwaltungsakte der Klägerin und der Gerichtsakten S 9 KR 24/10 und L 1 KR 231/11 Bezug genommen.
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