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   LSG Berlin-Brandenburg, 19.07.2016 - L 10 AS 334/16 B   

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https://dejure.org/2016,23868
LSG Berlin-Brandenburg, 19.07.2016 - L 10 AS 334/16 B (https://dejure.org/2016,23868)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.07.2016 - L 10 AS 334/16 B (https://dejure.org/2016,23868)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Juli 2016 - L 10 AS 334/16 B (https://dejure.org/2016,23868)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Kosten - Beschwerde - vollmachtloser Vertreter - Zulässigkeit der Anfechtung von Kostenentscheidung durch belasteten Dritten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auferlegung von Kosten; Vollmachtloser Vertreter; Zweifel an einer erteilten Prozessvollmacht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten - Beschwerde - vollmachtloser Vertreter - Zulässigkeit der Anfechtung von Kostenentscheidung durch belasteten Dritten

  • rechtsportal.de

    Auferlegung von Kosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 54/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessfähigkeit - getrennt lebende Eltern mit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.07.2016 - L 10 AS 334/16
    Ob der als alleiniger Vertreter der Kläger auftretende geschiedene Vater tatsächlich das alleinige Sorgerecht hatte, ist eine Frage der wirksamen Vertretung der Kläger im Prozess (vgl zum notwendigen Einvernehmen bei gemeinsamen Sorgerecht: BSG, Urteil vom 02. Juli 2009 - B 14 AS 54/08 R, juris) und berührt nicht die hier allein maßgebliche Frage, ob ein Bevollmächtigter über eine wirksame Vollmacht verfügt.
  • BSG, 20.01.2016 - B 14 AS 188/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verwerfung der Berufung durch das

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.07.2016 - L 10 AS 334/16
    Diese Erklärungen lassen iS der an eine ordnungsgemäße Vollmacht nach § 73 Abs. 6 Satz 1 SGG zu stellenden Anforderungen keinen Zweifel daran, wer bevollmächtigt ist, wer bevollmächtigt hat und wozu bevollmächtigt worden ist, nämlich Rechtsanwalt L durch den Vertreter der Kläger ua zur Erhebung der Klage (vgl Bundessozialgericht , Beschluss vom 20. Januar 2016 - B 14 AS 188/15 B, juris RdNr 6).
  • BGH, 24.06.1987 - IVb ZR 5/86

    Umfang der Vertretungsmacht eines Gebrechlichkeitspflegers; Anfechtung einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.07.2016 - L 10 AS 334/16
    Für die Anfechtung von Kostenentscheidung durch den belasteten Dritten kommt allein das Rechtsmittel der Beschwerde in Betracht, die einen Gegner nicht notwendig voraussetzt, die sich vielmehr gegen das Gericht selbst richten kann (zur sofortigen Beschwerde als statthaftes Rechtsmittel eines Dritten gegen seine Kostenbelastung: Bundesgerichtshof, Urteil vom 24. Juni 1987 - IVb ZR 5/86, juris RdNr 14ff).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.01.2016 - L 1 AS 4045/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die durch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.07.2016 - L 10 AS 334/16
    Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass es sich bei dem Beschwerdeverfahren um ein selbstständiges, nicht kontradiktorisches und mit einer eigenen Kostenentscheidung zu versehendes Verfahren im Rahmen des von den Beteiligten betriebenen Hauptsacheverfahrens handelt (vgl zur Beschwerde gegen eine Entscheidung nach § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Januar 2016 - L 1 AS 4045/15 B, juris RdNr 30 unter Hinweis auf LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. März 2011 - L 9 U 1083/10 B, juris RdNr 23).
  • LSG Sachsen, 21.01.2013 - L 7 AS 413/12

    Aufschiebende Wirkung; Kosten; Staatskasse; Statthaftigkeit; Verschuldenskosten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.07.2016 - L 10 AS 334/16
    Insoweit liegt eine den Beschwerden gegen die Auferlegung von Ordnungsgeld gemäß § 202 SGG in Verbindung mit § 141 ZPO vergleichbare Sachlage vor (vgl Sächsisches LSG, Beschluss vom 21. Januar 2013 - L 7 AS 413/12 B, juris RdNr 13 mwN).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.01.2012 - L 5 AS 228/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verschuldenskosten - Auferlegung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.07.2016 - L 10 AS 334/16
    Die Kostenentscheidung beruht hinsichtlich der Frage nach dem Kostenschuldner im Falle des Obsiegens des Beschwerdeführers auf einer entsprechenden Anwendung des § 46 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten iVm § 467 Abs. 1 der Strafprozessordnung (vgl auch LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. Januar 2012 - L 5 AS 228/11 B, juris, RdNr 12, dort in einem Verfahren nach § 197a SGG).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.03.2011 - L 9 U 1083/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verschuldenskosten - Auferlegung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.07.2016 - L 10 AS 334/16
    Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass es sich bei dem Beschwerdeverfahren um ein selbstständiges, nicht kontradiktorisches und mit einer eigenen Kostenentscheidung zu versehendes Verfahren im Rahmen des von den Beteiligten betriebenen Hauptsacheverfahrens handelt (vgl zur Beschwerde gegen eine Entscheidung nach § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG: LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Januar 2016 - L 1 AS 4045/15 B, juris RdNr 30 unter Hinweis auf LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. März 2011 - L 9 U 1083/10 B, juris RdNr 23).
  • BSG, 01.04.2009 - B 14 SF 1/08 R

    Rechtsweg zur Sozialgerichtsbarkeit bei Streit über ein Hausverbot eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.07.2016 - L 10 AS 334/16
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 01. April 2009 - B 14 SF 1/08 R - jurisPR-SozR 11/2010, Anm 5, Münker) ist grundsätzlich in jedem Beschwerdeverfahren, das zu einem gesonderten Gebührenanfall nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) führt, eine Kostenentscheidung zu treffen (vgl dazu auch Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG-Kommentar, 22. Auflage 2015, § 18 RdNr 10, 11, 17).
  • BayObLG, 28.08.1959 - BReg. 2 Z 114/59

    Vertretung; Gesetzlich; Vollmacht; Erlöschen; Beendigung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.07.2016 - L 10 AS 334/16
    Schließlich führt auch nicht der Umstand, dass die beiden Kläger nach Klageerhebung und vor Entscheidung des Gerichts volljährig geworden sind und damit die gesetzliche Vertretung geendet hat, zu einem anderen Ergebnis, da die von einem gesetzlichen Vertreter einem Dritten erteilte Vollmacht nicht mit der Beendigung der gesetzlichen Vertretungsmacht endet (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Entscheidung vom 28. August 1959, B Reg 2 Z 114/59, BReg 2/115/59, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2007 - L 10 B 545/07

    Beschränkung der Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.07.2016 - L 10 AS 334/16
    Zwar schließt § 144 Abs. 4 SGG eine auf die Kostenentscheidung beschränkte Überprüfung aus, so dass nahe liegt, die Vorschrift regelmäßig auch auf ein Beschwerdeverfahren anzuwenden (zur analogen Anwendung bei einer Beschwerde im einstweiligen Rechtschutzverfahren: Beschluss des Senats vom 14. Mai 2007 - L 10 B 545/07 AS ER, juris RdNr 7f).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.01.2017 - L 25 AS 2835/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung zu Lasten eines vollmachtlosen

    Beschwerden gegen eine in einem Urteil/einem Gerichtsbescheid getroffene Kostenentscheidung durch erstmals belasteten Dritten Statthaftigkeit der Beschwerde (verneint - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.07.2016 - L 10 AS 334/16 B - juris).

    Nach Vorstehendem teilt der Senat die Einschätzung des 10. Senats des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, der von der Zulässigkeit der Beschwerde in der vorliegenden Fallkonstellation ausgeht (vgl. Beschluss vom 19. Juli 2016 - L 10 AS 334/16 B - juris), nicht.

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