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   LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2016 - L 12 R 801/13   

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https://dejure.org/2016,67138
LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2016 - L 12 R 801/13 (https://dejure.org/2016,67138)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.12.2016 - L 12 R 801/13 (https://dejure.org/2016,67138)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Dezember 2016 - L 12 R 801/13 (https://dejure.org/2016,67138)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 8 Abs 2 Nr 1 SGB 6, § 184 SGB 6, § 186 SGB 6
    Nachversicherung - juristischer Vorbereitungsdienst - Referendar - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachversicherung für Zeiten eines Referendars im juristischen Vorbereitungsdienst; Aufschub der Beitragszahlung im Sinne von § 184 Abs. 2 SGB VI

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rentenversicherung - Nachversicherung; juristischer Vorbereitungsdienst; Referendar; sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • rechtsportal.de

    Nachversicherung für Zeiten eines Referendars im juristischen Vorbereitungsdienst

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 29.07.1997 - 4 RA 107/95

    Aufschub einer Nachversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2016 - L 12 R 801/13
    Liegen die Voraussetzungen der Nachversicherung vor, wird die Nachversicherungsschuld am folgenden Tag fällig (vgl. BSG, Urteil vom 24. Juli - 4 RA 107/95).

    Andererseits ist sie aber notwendige Voraussetzung, dass der Rentenversicherungsträger das Vorliegen von Aufschubgründen prüfen muss und darf (vgl. zu alledem u. a. BSG, Urteil vom 29. Juli 1997, 4 RA 107/95 in juris).

    Für den Aufschub der Beitragszahlung kommt es darauf an, ob bei Ablauf des Tages des unversorgten Ausscheidens des Beschäftigten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit konkret zu erwarten ist, dass dieser binnen zwei Jahren eine andere entsprechende Beschäftigung aufnehmen wird, mithin, ob im Zeitpunkt des Ausscheidens aus der versicherungsfreien Beschäftigung eine hinreichend sichere, auf objektiven Merkmalen beruhende Erwartung besteht, dass der Beschäftigte innerhalb der Frist eine erneute entsprechende Beschäftigung aufnimmt (BSG, Urteil vom 29. Juli 1997, 4 RA 107/95, m.w.N. in juris).

    Keinesfalls reichen vage Spekulationen über Möglichkeiten einer Wiedereinstellung aus (vgl. BSG, Urteil vom 29. Juli 1997, a.a.O.).

    Dass es auf den unmittelbaren Zeitpunkt nach dem Ausscheiden ankommt, folgt aus der Rechtsprechung des BSG vom 29. Juli 1997 - 4 RA 107/95 - juris: Rn. 10, wonach das dreiseitige Nachversicherungsverhältnis im Regelfall den unversorgt ausgeschiedenen Beschäftigten sofort und unmittelbar in der gesetzlichen Rentenversicherung vor den Nachteilen daraus schützt, dass die Zeit der versicherungsfreien oder von der Versicherungspflicht befreiten Beschäftigung (ohne die Nachversicherung) für die Entstehung von Rechten und Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung unbeachtlich war.

  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 66/93
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2016 - L 12 R 801/13
    Die organisatorische Verlagerung von Teilen eines Verwaltungsverfahrens auf eine andere Behörde ist damit grundsätzlich kein entscheidendes Argument gegen die Begründetheit des Anspruchs (BSG, Urteil vom 15. Dezember 2015 - 4 RA 66/93 - juris).

    Ungeachtet dessen, dass der Kläger einerseits schon vom Beigeladenen zu 1. mit seiner Einstellung in das Referendariat auf die Nachversicherung hingewiesen wurde und im Zuge der Nachversicherung nach dem Ende des Referendariats ausführlich mit dem Merkblatt durch den Beigeladenen zu 2. informiert worden ist, scheitert der sozialrechtliche Herstellungsanspruch hier aber schon deswegen, weil ein Arbeitgeber - gleich ob privat- oder öffentlich-rechtlich organisiert - im Rahmen seiner Mitwirkung bei der Nachversicherung eines Arbeitnehmers bzw. Bediensteten keine Amtshandlungen für den Rentenversicherungsträger vornimmt, sondern in Erfüllung der sich aus dem Arbeits-/Dienstverhältnis ergebenden arbeits- bzw. dienstrechtlichen Verpflichtungen und zur Erfüllung eines ihn treffenden sozialrechtlichen Anspruchs tätig wird (vgl. BSG, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 4 RA 66/93 -, juris).

  • BSG, 18.09.1996 - 4 RA 77/94

    Anforderungen an die Durchführung einer Nachversicherung; Vorliegen einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2016 - L 12 R 801/13
    Diese Fristen verstoßen nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere nicht gegen die Grundrechte aus Art. 2, 3, 6, 14 Grundgesetz (BSG, Urteil vom 18. September 1996, 5/4 RA 77/94 in juris).

    Diese können in der Zukunft möglicherweise durchaus Bedeutung erlangen (BSG Urteil vom 18. September 1996 - 5/4 RA 77/94 - juris), zumal der Kläger schon über Pflichtbeiträge aus den Zeiträumen ab September 1993 bis Juli 1995, Oktober 2000 bis April 2007 verfügt (Versicherungsverlauf vom 18. November 2009).

  • BSG, 19.11.1981 - 11 RA 64/80
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2016 - L 12 R 801/13
    Der Senat folgt der Rechtsprechung, dass im Streit über die Frage, ob eine Nachversicherung bei einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung oder bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung durchzuführen ist, nach Abführung der Nachversicherungsbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung von dieser verlangt werden kann, dass sie die vom Nachversicherungsschuldner erhaltenen Beiträge an die berufsständische Versorgungseinrichtung weiterleitet (so BSG, Urteile vom 19. November 1981, 11 RA 64/80 sowie 11 RA 88/80, Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 26. November 2003, L 8 RA 4/03 und Bayerisches LSG, Urteil vom 24. März 2004, L 13 RA 254/02).
  • BSG, 30.01.1997 - 4 RA 110/95

    Anspruch einer Ordensschwester auf Zulassung zur Nachversicherung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2016 - L 12 R 801/13
    Von einer absolut wirkenden Ausschlussfirst ist auszugehen, wenn die Vorschrift "mit der Frist steht und fällt" (vgl. von Wulffen SGB X, § 27 Rndr.4 m.w.N.; BSG, Urteil vom 30. Januar 1997 - 4 RA 110/95).
  • BSG, 19.11.1981 - 11 RA 88/80

    Nachversicherung - Beigeladung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2016 - L 12 R 801/13
    Der Senat folgt der Rechtsprechung, dass im Streit über die Frage, ob eine Nachversicherung bei einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung oder bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung durchzuführen ist, nach Abführung der Nachversicherungsbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung von dieser verlangt werden kann, dass sie die vom Nachversicherungsschuldner erhaltenen Beiträge an die berufsständische Versorgungseinrichtung weiterleitet (so BSG, Urteile vom 19. November 1981, 11 RA 64/80 sowie 11 RA 88/80, Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 26. November 2003, L 8 RA 4/03 und Bayerisches LSG, Urteil vom 24. März 2004, L 13 RA 254/02).
  • LSG Bayern, 31.05.2005 - L 6 R 306/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Anspruch auf Nachversicherung,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2016 - L 12 R 801/13
    Wie oben dargestellt gebieten es die bereits beim Rentenversicherungsträger begründeten rentenrechtlichen Positionen, eine nicht ohne Weiteres verrückbare zeitliche Schranke zur Ausübung des Wahlrechts gemäß § 186 SGB VI zu setzen (so zutreffend Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 31. Mai 2005 - L 6 R 306/99 -, Rn. 23, juris).
  • BSG, 25.04.1978 - 5 RJ 18/77

    Auslegung des Begriffs "Erhöhung der Rente" i.S. des § 1290 Abs. 3 S. 1

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2016 - L 12 R 801/13
    Er hat dabei auch auf die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, die nach den Umständen des Einzelfalls klar zu Tage liegen (BSGE 46, 124, 126; 49, 30).
  • LSG Bayern, 24.03.2004 - L 13 RA 254/02

    Übertragung von Beiträgen im Wege der Nachversicherung an berufsständische

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2016 - L 12 R 801/13
    Der Senat folgt der Rechtsprechung, dass im Streit über die Frage, ob eine Nachversicherung bei einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung oder bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung durchzuführen ist, nach Abführung der Nachversicherungsbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung von dieser verlangt werden kann, dass sie die vom Nachversicherungsschuldner erhaltenen Beiträge an die berufsständische Versorgungseinrichtung weiterleitet (so BSG, Urteile vom 19. November 1981, 11 RA 64/80 sowie 11 RA 88/80, Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 26. November 2003, L 8 RA 4/03 und Bayerisches LSG, Urteil vom 24. März 2004, L 13 RA 254/02).
  • LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2003 - L 8 RA 4/03

    Übertragung von Rentenversicherungsbeiträgen an ein Versorgungswerk;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2016 - L 12 R 801/13
    Der Senat folgt der Rechtsprechung, dass im Streit über die Frage, ob eine Nachversicherung bei einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung oder bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung durchzuführen ist, nach Abführung der Nachversicherungsbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung von dieser verlangt werden kann, dass sie die vom Nachversicherungsschuldner erhaltenen Beiträge an die berufsständische Versorgungseinrichtung weiterleitet (so BSG, Urteile vom 19. November 1981, 11 RA 64/80 sowie 11 RA 88/80, Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 26. November 2003, L 8 RA 4/03 und Bayerisches LSG, Urteil vom 24. März 2004, L 13 RA 254/02).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.11.2017 - L 7 R 2725/17
    Etwaige Beratungsmängel der früheren Arbeitgeberin sind jedoch der Beklagten nicht zuzurechnen, da die Arbeitgeberin keine Amtshandlungen für die Beklagte vorgenommen hat und sich die Beklagte auch nicht der Arbeitgeberin für die Erfüllung der ihr obliegenden sozialrechtlichen Aufgaben bedient hat (vgl. BSG, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 4 RA 66/93 - juris Rdnr. 31; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Dezember 2016 - L 12 R 801/13 - juris Rdnr. 61).
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