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LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2009 - L 1 B 506/08 KR ER |
Zitiervorschläge
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.01.2009 - L 1 B 506/08 KR ER (https://dejure.org/2009,34849)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Januar 2009 - L 1 B 506/08 KR ER (https://dejure.org/2009,34849)
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kurzfassungen/Presse
- christmann-law.de (Kurzinformation)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 20.11.2008 - S 28 KR 2201/08
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2009 - L 1 B 506/08 KR ER
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - L 1 B 506/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2005 - L 1 B 1039/05
Gesetzliche Krankenversicherung: Kostenübernahme für Arzneimittel bei nicht …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2009 - L 1 B 506/08
Die deshalb erforderliche Folgenabwägung muss -mit Einschränkungen- jedenfalls für den jetzigen Zustand- zu Gunsten der Antragsstellerin ausfallen (ebenso bereits für die Behandlung mit dentritischen Zellen: B. des Senats v. 1. Dezember 2005 - L 1 B 1039/05 KRER -, juris):. - BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98
"Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2009 - L 1 B 506/08
Es ist mit Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem grundgesetzlichen Sozialstaatsprinzip nicht vereinbar ist, den Einzelnen unter den Voraussetzungen des § 5 Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V) einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung zu unterwerfen und für seine an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ausgerichteten Beiträge die notwendige Krankheitsbehandlung gesetzlich zuzusagen, ihn andererseits aber, wenn er an einer lebensbedrohlichen oder sogar regelmäßig tödlichen Erkrankung leidet, für die schulmedizinische Behandlungsmethoden nicht vorliegen, von der Leistung einer bestimmten Behandlungsmethode durch die Krankenkasse auszuschließen und ihn auf eine Finanzierung der Behandlung außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung zu verweisen (so ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- unter Bezugnahme auf BVerfGE 115, 25, 49 [BVerfG 06.12.2005 - 1 BvR 347/98]). - BVerfG, 30.06.2008 - 1 BvR 1665/07
Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten durch die …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2009 - L 1 B 506/08
Es hat weiter darauf hingewiesen, dass es dem Gesetzgeber nicht verwehrt ist, zur Sicherung der Qualität der Leistungserbringung, im Interesse der Gleichbehandlung der Versicherten und zum Zweck der Ausrichtung der Leistungen am Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit ein Verfahren vorzusehen, in dem neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung auf ihren diagnostischen und therapeutischen Nutzen sowie ihre medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse sachverständig geprüft werden, um die Anwendung dieser Methoden auf eine fachlich-medizinisch zuverlässige Grundlage zu stellen (so insgesamt wörtlich BVerfG, B. v. 30. Juni 2008 -1 BvR 1665/07).