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   LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2015 - L 13 VH 5/13   

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https://dejure.org/2015,48085
LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2015 - L 13 VH 5/13 (https://dejure.org/2015,48085)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.01.2015 - L 13 VH 5/13 (https://dejure.org/2015,48085)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Januar 2015 - L 13 VH 5/13 (https://dejure.org/2015,48085)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BSG, 02.12.2015 - B 9 V 12/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Mit Urteil vom selben Tag - das Gegenstand der hier vorliegenden Nichtzulassungsbeschwerde ist - hat das LSG den Beklagten - insoweit antragsgemäß - verurteilt, der Klägerin nach dem Beschädigten für die Zeit vom 1.1.1982 bis zum 31.5.1987 Schwerstbeschädigtenzulage nach Stufe V zu zahlen und die Klage im Übrigen, dh bezogen auf den davor liegenden Anspruchszeitraum, vollumfänglich abgewiesen (Urteil vom 21.1.2015 - L 13 VH 5/13) .
  • BSG, 07.01.2016 - B 9 V 4/15 C

    Unzulässigkeit einer zweckwidrigen Anhörungsrüge - Geltendmachung der

    Mit Urteil vom 21.1.2015 (L 13 VH 5/13) hat das LSG den Beklagten verurteilt, der Klägerin nach ihrem Vater für die Zeit vom 1.1.1982 bis zum 31.5.1987 Schwerstbeschädigtenzulage nach Stufe V zu zahlen und die Klage im Übrigen, dh bezogen auf den davor liegenden Anspruchszeitraum, vollumfänglich abgewiesen.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2018 - L 6 VK 4404/17

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - unverschuldete Rechtsunkenntnis eines

    Dass Versorgungsansprüche auch in den Fällen des § 60 BVG verjähren, ist unbestritten (vgl. BSG, Urteil vom 5. Mai 1993 - 9/9a RV 12/92 -, juris, Rz. 10; ebenso LSG B.-Brandenburg, Urteil vom 21. Januar 2015 - L 13 VH 5/13 -, juris, Rz. 39 ff.).
  • LAG Hamm, 07.05.2020 - 17 Sa 1168/19

    Keine Verlagerung der Antragsfrist nach § 29b Abs.1 Satz 2 TÜV-VKA bei

    So hat das LSG Berlin-Brandenburg erkannt, dass noch keine höhere Gewalt vorliegt, wenn der Gläubiger einen Schlaganfall mit Lähmungserscheinungen erlitten hat, die ihn hindern, einen schriftlichen Antrag zu stellen (LSG Berlin-Brandenburg 21.01.2015 - L 13 VH 5/13 - Rd. 43).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2018 - L 6 VK 4011/17
    Dass Versorgungsansprüche auch in den Fällen des § 60 BVG verjähren, ist unbestritten (vgl. BSG, Urteil vom 5. Mai 1993 - 9/9a RV 12/92 -, juris, Rz. 10; ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Januar 2015 - L 13 VH 5/13 -, juris, Rz. 39 ff.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 17.03.2023 - L 2 VG 46/21

    Soziales Entschädigungsrecht - Antrag auf Beschädigtenversorgung - rückwirkende

    Danach schließt Krankheit ein Verschulden nur aus, wenn der Beteiligte so schwer erkrankt ist, dass er nicht selbst handeln und auch nicht einen anderen beauftragen kann (vergleiche zu der Rückwirkung nach § 60 Abs. 1 Satz 3 BVG, LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Januar 2015, L 13 VH 5/13).
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