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   LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2016 - L 31 AS 507/15   

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https://dejure.org/2016,2070
LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2016 - L 31 AS 507/15 (https://dejure.org/2016,2070)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.01.2016 - L 31 AS 507/15 (https://dejure.org/2016,2070)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Januar 2016 - L 31 AS 507/15 (https://dejure.org/2016,2070)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 21 Abs 6 S 1 SGB 2, § 21 Abs 6 S 2 SGB 2
    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - Kosten der Wahrnehmung des Umgangsrechts mit einem getrennt lebenden Kind - Fahrkosten - Einsparmöglichkeiten - Zumutbarkeit der Verweisung auf Fahrrad und Fußwege - Kosten der ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 21 Abs 6 SGB 2
    Umgangsrecht - Fahrtkosten - Zumutbarkeit der Verweisung auf Fahrrad und Fußwege - Kosten der Freizeitgestaltung als Bedarf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Kein Mehrbedarf durch Freizeitgestaltung im Rahmen der Ausübung des Umgangsrechts mit einem getrennt lebenden Kind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 21 Abs. 6
    Umgangsrecht; Fahrtkosten; Zumutbarkeit der Verweisung auf Fahrrad und Fußwege; Kosten der Freizeitgestaltung als Bedarf

  • rechtsportal.de

    SGB II § 21 Abs. 6 S. 1 und S. 2
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Kein Mehrbedarf durch Freizeitgestaltung im Rahmen der Ausübung des Umgangsrechts mit einem getrennt lebenden Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch eines Leistungsempfängers auf Mehrkosten für Fahrtkosten im Rahmen seines Umgangsrechts

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch eines Leistungsempfängers auf Mehrkosten für Fahrtkosten im Rahmen seines Umgangsrechts

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 30/13 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2016 - L 31 AS 507/15
    Dass es sich bei Fahrtkosten zur Ausübung des Umgangsrechts für den umgangsberechtigten Elternteil ungeachtet der Tatsache, dass im Regelbedarf ein Anteil für Fahrtkosten enthalten ist, um einen besonderen Bedarf im Sinne des § 21 Abs. 6 SGB II handeln kann, entspricht zwischenzeitlich der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteile vom 4. Juni 2014 - B 14 AS 30/13 R, vom 18. November 2014 - B 4 AS 4/14 R - und vom 11. Februar 2015 - B 4 AS 27/14 R, juris).

    Er kann deshalb nicht darauf verwiesen werden, dass das zum streitgegenständlichen Zeitpunkt elf bzw. zwölf Jahre alte Kind die 3, 1 km Fußweg bzw. 3,7 km Fahrweg (Routenplaner google maps) zwischen seiner Wohnung und der Wohnung der Mutter selbständig zurücklegt (vgl. zu diesem Aspekt: BSG, Urteil vom 4. Juni 2014 - B 14 AS 30/13 R, Rn. 21).

    Dabei kann die Kilometerpauschale von 0, 20 Euro zugrunde gelegt werden, wie sie in § 5 Abs. 1 Bundesreisekostengesetz (BRKG) ausgewiesen ist (BSG, Urteil vom 4. Juni 2014, a. a. O., Rn. 28, 29).

    Wie das BSG im Urteil vom 4. Juni 2014 (a. a. O., Rn. 28) ausführt, ist ein atypischer Bedarf nach der Systematik der Norm dann erheblich, wenn er von einem durchschnittlichen Bedarf in nicht nur unbedeutendem wirtschaftlichen Umfang abweicht.

    Das Bundessozialgericht hat in diesem Zusammenhang einen monatlichen Mehrbedarf in Höhe von 27, 20 Euro als erheblich anerkannt (Urteil vom 4. Juni 2014, a.a.O.).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2016 - L 31 AS 507/15
    Mit der Schaffung des § 21 Abs. 6 SGB II hat der Gesetzgeber den aus Ziffer 3 des Tenors des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09, juris) folgenden Gesetzgebungsauftrag erfüllt.

    Nach den Vorgaben des BVerfG im Urteil vom 9. Februar 2010 (a. a. O., Rn. 208) entsteht ein atypischer Bedarf außerhalb der Regelleistung des § 20 SGB II erst, wenn der Bedarf so erheblich ist, dass die Gesamtsumme der dem Hilfebedürftigen gewährten Leistungen - einschließlich der Leistungen Dritter und unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten - das menschenwürdige Existenzminimum nicht mehr gewährleistet.

  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 4/14 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2016 - L 31 AS 507/15
    Dass es sich bei Fahrtkosten zur Ausübung des Umgangsrechts für den umgangsberechtigten Elternteil ungeachtet der Tatsache, dass im Regelbedarf ein Anteil für Fahrtkosten enthalten ist, um einen besonderen Bedarf im Sinne des § 21 Abs. 6 SGB II handeln kann, entspricht zwischenzeitlich der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteile vom 4. Juni 2014 - B 14 AS 30/13 R, vom 18. November 2014 - B 4 AS 4/14 R - und vom 11. Februar 2015 - B 4 AS 27/14 R, juris).

    Denn der hier im Streit stehende Bedarf betrifft nicht nur die üblichen Fahrten im Alltag, sondern eine spezielle Situation bei der Aufrechterhaltung des Umgangs mit einem Kind (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2014 - B 4 AS 4/14 R, Rn. 16).

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 75/08 R

    Grundsicherungsleistungen für die Wahrnehmung des Umgangsrechts

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2016 - L 31 AS 507/15
    Zwar verweist der Kläger in diesem Zusammenhang zu Recht darauf, dass sein Sohn einen eigenen Anspruch als temporäres Bedarfsgemeinschaftsmitglied mit ihm während der Zeiten seines Aufenthalts bei ihm nach der ständigen Rechtsprechung des BSG lediglich bei Aufenthalten mit mehr als zwölf Stunden Dauer täglich erfolgversprechend geltend machen kann (BSG, Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 75/08 R, zuletzt bestätigt durch Urteil vom 6. August 2014 - B 4 AS 55/13 R, Rn. 32, zitiert nach juris).
  • BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 55/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2016 - L 31 AS 507/15
    Zwar verweist der Kläger in diesem Zusammenhang zu Recht darauf, dass sein Sohn einen eigenen Anspruch als temporäres Bedarfsgemeinschaftsmitglied mit ihm während der Zeiten seines Aufenthalts bei ihm nach der ständigen Rechtsprechung des BSG lediglich bei Aufenthalten mit mehr als zwölf Stunden Dauer täglich erfolgversprechend geltend machen kann (BSG, Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 75/08 R, zuletzt bestätigt durch Urteil vom 6. August 2014 - B 4 AS 55/13 R, Rn. 32, zitiert nach juris).
  • BSG, 11.02.2015 - B 4 AS 27/14 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2016 - L 31 AS 507/15
    Dass es sich bei Fahrtkosten zur Ausübung des Umgangsrechts für den umgangsberechtigten Elternteil ungeachtet der Tatsache, dass im Regelbedarf ein Anteil für Fahrtkosten enthalten ist, um einen besonderen Bedarf im Sinne des § 21 Abs. 6 SGB II handeln kann, entspricht zwischenzeitlich der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteile vom 4. Juni 2014 - B 14 AS 30/13 R, vom 18. November 2014 - B 4 AS 4/14 R - und vom 11. Februar 2015 - B 4 AS 27/14 R, juris).
  • SG Hannover, 01.11.2016 - S 54 AS 697/16

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender Bedarf - Kosten der

    Denn der hier im Streit stehende Bedarf betrifft nicht nur die üblichen Fahrten im Alltag, sondern eine spezielle Situation bei der Aufrechterhaltung des Umgangs mit einem Kind (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Januar 2016 - L 31 AS 507/15 -, Rn. 19, juris unter Verweis auf BSG, Urteil vom 18. November 2014 - B 4 AS 4/14 R, Rn. 16).
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