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   LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2017 - L 16 R 476/17 B   

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https://dejure.org/2017,23227
LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2017 - L 16 R 476/17 B (https://dejure.org/2017,23227)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.06.2017 - L 16 R 476/17 B (https://dejure.org/2017,23227)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Juni 2017 - L 16 R 476/17 B (https://dejure.org/2017,23227)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Bayern, 04.01.2012 - L 2 SF 281/11

    Wegen Ordnungsgeld

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2017 - L 16 R 476/17
    Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens beruht auf § 197a Abs. 1 SGG in Verbindung mit § 154 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) und folgt dem Ergebnis der Beschwerdeentscheidung (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 31. Oktober 2013 - L 4 AL 378/13 B - a.a.O. Rn. 7 m.w.N.; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 4. Januar 2012 - L 2 SF 281/11 B - juris Rn. 15).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2012 - L 22 R 449/12

    Ordnungsgeld - Zeuge - Arzt

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2017 - L 16 R 476/17
    Bei der nach pflichtgemäßem Ermessen festzusetzenden Höhe des Ordnungsgeldes und der ersatzweisen Ordnungshaft wägt das Gericht die Umstände ab, die für oder gegen den Zeugen sprechen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. August 2012 - L 22 R 449/12 B - juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 31.10.2013 - L 3 AL 378/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ordnungsgeld - ausgebliebener Zeuge -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2017 - L 16 R 476/17
    Zwar sind ihre nachträglich vorgebrachten Gründe für ihr Ausbleiben i.S.d. § 381 Abs. 1 Satz 3 ZPO vom Senat zu würdigen, ohne dass insofern eine vorherige Entscheidung des SG zu ergehen hätte (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 31. Oktober 2013 - L 3 AL 378/13 B - juris Rn. 4 entgegen LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. April 2012 - L 15 SF 8/12 B - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2012 - L 15 SF 8/12
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2017 - L 16 R 476/17
    Zwar sind ihre nachträglich vorgebrachten Gründe für ihr Ausbleiben i.S.d. § 381 Abs. 1 Satz 3 ZPO vom Senat zu würdigen, ohne dass insofern eine vorherige Entscheidung des SG zu ergehen hätte (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 31. Oktober 2013 - L 3 AL 378/13 B - juris Rn. 4 entgegen LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 26. April 2012 - L 15 SF 8/12 B - juris).
  • LSG Bayern, 15.11.2023 - L 2 R 377/23

    Ordnungsgeld gegen den Sachverständigen bei unterbliebener Aktenrücksendung

    Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der Bf. gegenüber dem SG keine von der Praxisadresse abweichende Korrespondenzadresse angegeben hatte und es in erster Linie seiner persönlichen Verantwortung obliegt, im Falle der Korrespondenz über die Arztpraxis eine ordnungsgemäße Weiterleitung und Bearbeitung gerichtlicher Schreiben an ihn innerhalb der Praxis durch die in die Postbearbeitung eingebundenen Praxismitarbeiter mittels entsprechender Vorkehrungen sicherzustellen, z.B. durch Einzelweisungen oder durch Organisation der Arbeitsabläufe als ärztlicher Leiter des MVZ am Standort A. Daher müsste er sich, sollten ihm Praxismitarbeiter den mittels PZU zugestellten Brief des Gerichts nicht oder verspätet vorgelegt haben, deren Verschulden zurechnen lassen (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2013 - L 11 R 2450/13; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.06.2017 - L 16 R 476/17 B, beide veröffentlicht in Juris).

    Vielmehr wäre dem Bf. ein Verschulden der von ihm zur Erfüllung seiner Pflichten als Sachverständiger eingesetzten Mitarbeiter zuzurechnen (vgl. § 278 BGB; vgl. zur Zurechnung auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2013 - L 11 R 2450/13; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.06.2017 - L 16 R 476/17 B, beide veröffentlicht in Juris).

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