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   LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2010 - L 5 AS 1397/09   

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LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2010 - L 5 AS 1397/09 (https://dejure.org/2010,19962)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.09.2010 - L 5 AS 1397/09 (https://dejure.org/2010,19962)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. September 2010 - L 5 AS 1397/09 (https://dejure.org/2010,19962)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende, Übernahme einer Heizkostennachforderung nach einem Umzug, Angemessenheit der Heizkosten, Heizkostenspiegel, angemessene Wohnfläche bei einem Zweipersonenhaushalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2010 - L 5 AS 1397/09
    Diese Regelung umfasst nicht nur laufende, sondern auch einmalige Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (Bundessozialgericht, Beschluss vom 16. Mai 2007, B 7b AS 40/06 R; Urteil vom 19. September 2008, B 14 AS 54/07 R; Urteil vom 16. Dezember 2008, B 4 AS 49/07 R; diese und die nachfolgend zitierten Entscheidungen sind abrufbar bei der Datenbank Juris).

    Nachforderungen, die nach regelmäßiger Übernahme der Heizkostenvorauszahlungen der jeweiligen Monate entstehen, gehören als einmalig geschuldete Zahlungen zum aktuellen Bedarf im Fälligkeitsmonat (Bundessozialgericht, Urteil vom 2. Juli 2009, B 14 AS 36/08 R; Urteil vom 16. Mai 2007, B 7b AS 40/06 R; vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 4. Februar 1988, 5 C 89/85).

    Beziehe sich die Nachforderung auf einen während der Hilfebedürftigkeit des Leistungsberechtigten eingetretenen und bisher noch nicht gedeckten Bedarf, handele es sich jedenfalls um vom Leistungsträger zu übernehmende tatsächliche Aufwendungen nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II (Urteil vom 22. März 2010, B 4 AS 62/09 R; Urteil vom 16. Mai 2007, B 7b AS 40/06 R).

    Soweit die Heizkostenabrechnung den Zeitraum vom 1. Mai 2006bis zum 31. März 2007 betrifft, in dem die Kläger noch in der früheren Wohnung lebten und in dem der Beklagte noch Leistungen für Unterkunft und Heizung unter Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen abzüglich einer Warmwasserpauschale erbrachte, ist dem Beklagten bereits die zutreffende Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entgegenzuhalten, wonach solche Nachforderungen, die nach regelmäßiger Übernahme der Heizkostenvorauszahlungen der jeweiligen Monate entstehen, als gegenwärtiger Bedarf im Fälligkeitsmonat anzuerkennen sind (Bundessozialgericht, Urteil vom 2. Juli 2009, B 14 AS 36/08 R; Urteil vom 16. Mai 2007, B 7b AS 40/06 R).

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2010 - L 5 AS 1397/09
    Nachforderungen, die nach regelmäßiger Übernahme der Heizkostenvorauszahlungen der jeweiligen Monate entstehen, gehören als einmalig geschuldete Zahlungen zum aktuellen Bedarf im Fälligkeitsmonat (Bundessozialgericht, Urteil vom 2. Juli 2009, B 14 AS 36/08 R; Urteil vom 16. Mai 2007, B 7b AS 40/06 R; vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 4. Februar 1988, 5 C 89/85).

    Soweit die Heizkostenabrechnung den Zeitraum vom 1. Mai 2006bis zum 31. März 2007 betrifft, in dem die Kläger noch in der früheren Wohnung lebten und in dem der Beklagte noch Leistungen für Unterkunft und Heizung unter Anerkennung der tatsächlichen Aufwendungen abzüglich einer Warmwasserpauschale erbrachte, ist dem Beklagten bereits die zutreffende Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entgegenzuhalten, wonach solche Nachforderungen, die nach regelmäßiger Übernahme der Heizkostenvorauszahlungen der jeweiligen Monate entstehen, als gegenwärtiger Bedarf im Fälligkeitsmonat anzuerkennen sind (Bundessozialgericht, Urteil vom 2. Juli 2009, B 14 AS 36/08 R; Urteil vom 16. Mai 2007, B 7b AS 40/06 R).

    Ist ein solcher kommunaler Heizspiegel nicht vorhanden, so kann auf den bundesweiten Heizspiegel zurückgegriffen werden (Bundessozialgericht, Urteil vom 2. Juli 2009, B 14 AS 36/08 R).

  • OVG Niedersachsen, 25.06.1997 - 4 L 7075/95

    Unterkunftsbedarf;; Unterkunftsbedarf; Wohnungswechsel

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2010 - L 5 AS 1397/09
    Demnach fordere der Hilfesuchende mit dem Begehren der Übernahme des Nachzahlungsbetrages nicht eine Übernahme von Schulden(Urteil vom 4. Februar 1988, 5 C 89/85; ebenso Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 25. Juni 1997, 4 L 7075/95).
  • BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 62/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2010 - L 5 AS 1397/09
    Beziehe sich die Nachforderung auf einen während der Hilfebedürftigkeit des Leistungsberechtigten eingetretenen und bisher noch nicht gedeckten Bedarf, handele es sich jedenfalls um vom Leistungsträger zu übernehmende tatsächliche Aufwendungen nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II (Urteil vom 22. März 2010, B 4 AS 62/09 R; Urteil vom 16. Mai 2007, B 7b AS 40/06 R).
  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kosten der Einzugsrenovierung als

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2010 - L 5 AS 1397/09
    Diese Regelung umfasst nicht nur laufende, sondern auch einmalige Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (Bundessozialgericht, Beschluss vom 16. Mai 2007, B 7b AS 40/06 R; Urteil vom 19. September 2008, B 14 AS 54/07 R; Urteil vom 16. Dezember 2008, B 4 AS 49/07 R; diese und die nachfolgend zitierten Entscheidungen sind abrufbar bei der Datenbank Juris).
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 68/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2010 - L 5 AS 1397/09
    Soweit einzelne Nebenkosten - wie hier bei der Nachforderung - in einer Summe fällig werden, sind sie als gegenwärtiger Bedarf im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu berücksichtigen, nicht aber auf längere Zeiträume zu verteilen (Bundessozialgericht, Urteil vom 15. April 2008, B 14/7b AS 68/06 R).
  • BSG, 19.09.2008 - B 14 AS 54/07 R

    Arbeitslosengeld II - Schonvermögen - selbst genutztes Hausgrundstück -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2010 - L 5 AS 1397/09
    Diese Regelung umfasst nicht nur laufende, sondern auch einmalige Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (Bundessozialgericht, Beschluss vom 16. Mai 2007, B 7b AS 40/06 R; Urteil vom 19. September 2008, B 14 AS 54/07 R; Urteil vom 16. Dezember 2008, B 4 AS 49/07 R; diese und die nachfolgend zitierten Entscheidungen sind abrufbar bei der Datenbank Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 18 AS 532/09

    Betriebs- und Heizkostennachzahlung; Kosten der Unterkunft; zivilrechtliche

    Besteht somit bereits keine rechtliche Grundlage für das in Rede stehende Nachforderungsverlangen der Vermieterin, kann dahinstehen, ob Nachforderungen, die nach zuvor erfolgten monatlichen Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizungskosten entstehen, als einmal geschuldete und tatsächlich aufgewendete Zahlung auch dann zum aktuellen Bedarf im Fälligkeitsmonat (vgl. zur Fälligkeit BGH, Urteil vom 27. November 2002 - VIII ZR 108/02 -) zählen, wenn das betreffende Mietverhältnis, aus dem die Nachforderung resultiert, bereits beendet ist (bejahend LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. September 2010 - L 5 AS 1397/09 - juris).
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