Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2014 - L 8 AL 62/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,14909
LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2014 - L 8 AL 62/13 (https://dejure.org/2014,14909)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.05.2014 - L 8 AL 62/13 (https://dejure.org/2014,14909)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Mai 2014 - L 8 AL 62/13 (https://dejure.org/2014,14909)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,14909) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 46 AbgG, § 54 AbgG, § 76 SGB 9
    Rechtsfolge bei Rechtsstreit einer Fraktion des Deutschen Bundestages - Beschäftigung eines schwerbehinderten Referenten - Mehrfachanrechung auf Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Voraussetzung einer Mehrfachanrechnung auf Pflichtarbeitsplätze bei Einstellung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers - Hochschulabschluss als berufliche Ausbildung - Annahme der Übernahme eines Auszubildenden in ein Beschäftigungsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 6/09 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Anschlussberufung - Vertragsarzt

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2014 - L 8 AL 62/13
    Für die (Anschluss-)Berufung der Klägerin galt die Berufungsfrist des § 151 Abs. 1 SGG nicht (s. stellvertretend BSG, Urteil vom 5. Mai 2010 - B 6 KA 6/09 R -, SozR 4-2500 § 106 Nr. 27).
  • BAG, 16.05.2019 - 8 AZR 315/18

    Die Fraktionen des bayerischen Landtags sind keine öffentlichen Arbeitgeber iSv.

    Im Gegenteil, in Art. 1 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes zur Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen im Bayerischen Landtag (im Folgenden BayFraktG) ist ausdrücklich bestimmt, dass die Fraktionen des Bayerischen Landtags nicht Teil der öffentlichen Verwaltung sind und keine öffentliche Gewalt ausüben (zur Frage, ob eine Bundestagsfraktion öffentlicher Arbeitgeber iSv. § 71 Abs. 3 SGB IX aF ist vgl. LSG Berlin-Brandenburg 22. Mai 2014 - L 8 AL 62/13 - Rn. 25) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht