Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2014 - L 8 AL 62/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 46 AbgG, § 54 AbgG, § 76 SGB 9
Rechtsfolge bei Rechtsstreit einer Fraktion des Deutschen Bundestages - Beschäftigung eines schwerbehinderten Referenten - Mehrfachanrechung auf Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 46 AbgG, § 54 AbgG, § 76 SGB 9
Rechtsfolge bei Rechtsstreit einer Fraktion des Deutschen Bundestages - Beschäftigung eines schwerbehinderten Referenten - Mehrfachanrechung auf Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Voraussetzung einer Mehrfachanrechnung auf Pflichtarbeitsplätze bei Einstellung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers - Hochschulabschluss als berufliche Ausbildung - Annahme der Übernahme eines Auszubildenden in ein Beschäftigungsverhältnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 21.01.2013 - S 57 AL 1911/11
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2014 - L 8 AL 62/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 6/09 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Anschlussberufung - Vertragsarzt …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2014 - L 8 AL 62/13
Für die (Anschluss-)Berufung der Klägerin galt die Berufungsfrist des § 151 Abs. 1 SGG nicht (s. stellvertretend BSG, Urteil vom 5. Mai 2010 - B 6 KA 6/09 R -, SozR 4-2500 § 106 Nr. 27).
- BAG, 16.05.2019 - 8 AZR 315/18
Die Fraktionen des bayerischen Landtags sind keine öffentlichen Arbeitgeber iSv. …
Im Gegenteil, in Art. 1 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes zur Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen im Bayerischen Landtag (im Folgenden BayFraktG) ist ausdrücklich bestimmt, dass die Fraktionen des Bayerischen Landtags nicht Teil der öffentlichen Verwaltung sind und keine öffentliche Gewalt ausüben (zur Frage, ob eine Bundestagsfraktion öffentlicher Arbeitgeber iSv. § 71 Abs. 3 SGB IX aF ist vgl. LSG Berlin-Brandenburg 22. Mai 2014 - L 8 AL 62/13 - Rn. 25) .